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Nationale Verifizierungskommission Masern/Röteln beim Robert Koch-Institut

Welche Aufgabe hat die Nationale Verifizierungskommission Masern/Röteln?

Die Nationale Verifizierungskommission Masern/Röteln hat die Aufgabe, den Eliminierungsprozess der Masern und Röteln in Deutschland zu begleiten und unter Berücksichtigung der von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) vorgegebenen Zielkriterien und Indikatoren zu bewerten. Ferner unterstützt sie geeignete Strategien und Maßnahmen zur Erreichung und zur Überwachung der Fortschritte hinsichtlich des Eliminationszieles. Dazu stellt sie Daten zur Epidemiologie der Masern und Röteln sowie zur Immunität gegen die beiden Krankheiten in der Bevölkerung zusammen, bewertet die Qualität der Surveillance und beurteilt so den Fortschritt der Eliminierung sowie den Nutzen von Maßnahmen, die den Eliminierungsprozess unterstützen sollen.

Im Dezember 2012 war die Nationale Verifizierungskommission Masern/Röteln für Deutschland erstmals berufen worden. Die Kommission wird durch eine Geschäftsstelle unterstützt, die am Robert Koch-Institut (RKI) angesiedelt ist. Im Mai 2023 trat die Kommission mit insgesamt sechs durch das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) berufenen Kandidatinnen und Kandidaten in die vierte Berufungsperiode. Die Erkenntnisse der Kommission werden in jährlichen Berichten zur Dokumentation und Verifizierung des Eliminationsziels zusammengefasst, die dem Regionalbüro der WHO Europa und dem BMG zugehen. Die jährlichen Berichte (in englischer Sprache) zum Sachstand der Elimination an die WHO und entsprechende Kurzberichte an das BMG (in deutscher Sprache) können auf der RKI-Website unter folgendem Link heruntergeladen werden: www.rki.de/navko-berichte

Masern- und Röteln-Eliminierung in Europa

Die Europäische Region der Weltgesundheitsorganisation (WHO-EURO) verfolgt das Ziel, die Masern und Röteln zu eliminieren. Die Elimination der Masern und Röteln ist entsprechend der Definition der WHO erreicht, wenn die Mitgliedsstaaten eine Unterbrechung einer endemischen Transmission der Viren für mindestens 36 Monate mit Hilfe eines qualitativ hochwertigen Surveillance-Systems nachweisen konnten. Unter einer endemischen Transmission wird eine kontinuierliche Übertragung derselben Virusvariante über 12 Monate oder länger verstanden. Ein Schritt zur Elimination ist der Nachweis, dass alle in einem Jahr beobachteten Virusvarianten kürzer als 12 Monate auftraten und damit die endemische Transmission definitionsgemäß unterbrochen wurde. Gelingt dieser Nachweis 3 Jahre hintereinander, kann die Regionale Verifizierungskommission diesem Land den Status der Elimination zuerkennen. Grundvoraussetzung ist eine hohe Qualität der Surveillance. Der Status der Elimination kann weiter Bestand haben, auch wenn in einem Mitgliedsstaat viele Masern- oder Rötelnfälle aufgetreten sind, so lange die Infektionsketten der Virusvarianten kürzer als 12 Monate sind.

Für das Jahr 2021 wurde 33 der 53 Staaten der WHO-Region Europa der Status der Elimination für die Masern ausgesprochen (Link zum Bericht über die elfte Konferenz der Regionalen Verifizierungskommission). 48 Staaten war dies für die Röteln gelungen. Ebenfalls 33 Staaten hatten den Status der Elimination sowohl für die Masern als auch für die Röteln erhalten. Deutschland zählt zu den 11 Staaten, für die für das Jahr 2021 weiterhin eine endemische Transmission für die Masern angenommen wurde. Den Status der Elimination der Röteln hat Deutschland im Jahr 2020 erhalten.

Stand: 27.10.2023

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