Entwicklung von Richtlinien
Die Richtlinien der GEKO beruhen auf dem allgemein anerkannten Stand der Wissenschaft und Technik. Sie verfolgen insbesondere das Ziel, die Anforderungen und Implikationen, die sich aus den bereits recht konkreten und ihrerseits ethisch basierten gesetzlichen Vorgaben ergeben, in einer für die medizinische Praxis nützlichen Weise zu erklären, ggf. zu konkretisieren und wo möglich an Fallbeispielen anschaulich zu erläutern.
Die Richtlinien sind das Ergebnis eines ausgiebigen interdisziplinären, auf möglichst breiten Konsens zielenden internen Dialogs, der die Kenntnisse und Erfahrungen von wissenschaftlich-akademisch Tätigen, ärztlichen Praktikern und Vertretern der in der Kommission vertretenen Interessengruppen einbezieht. Sie integrieren Erfahrungswissen, das auf dem aktuellen und anerkannten Stand des Wissens zu genetischen Untersuchungen fußt und zielen gleichermaßen auf qualitativ gute und angemessene Lösungen für die medizinischen Fragestellungen wie auf eine gelingende Kommunikation und sensiblen Umgang.
Fachkreise und die interessierte Öffentlichkeit erhalten in einem öffentlichen Anhörungsverfahren Gelegenheit, zu Richtlinienentwürfen Stellung zu nehmen. Ergänzend zu den in die Anhörung einbezogenen wissenschaftlichen Institutionen und Fachkreisen haben regelmäßig auch Bundesministerien und Landesbehörden vor endgültiger Beschlussfassung Gelegenheit zu Stellungnahmen.
Die eingehenden Stellungnahmen werden umfassend gewürdigt. Hinweise, Fragen und konkrete Änderungsvorschläge werden gesichtet, in Arbeitsgruppen diskutiert und geprüft. Sie werde in die weitere Diskussion von der GEKO einbezogen und bei der Erstellung der endgültigen Richtlinien berücksichtigt, soweit dies möglich und sinnvoll ist. Dabei ist zu bedenken, dass – ungeachtet der Legitimität auch weitergehender Wünsche - grundsätzlich nur solche Erwartungen berücksichtigungsfähig sind, die ihrem Charakter nach durch Richtlinien umsetzbar und mit dem gesetzlichen Auftrag vereinbar sind, den das GenDG für die GEKO und ihre Richtlinien vorsieht.
Aus Sicht der GEKO sollen Richtlinien orientierend wirken, aber zugleich vorhandene gesetzliche Beurteilungsräume erhalten, soweit dies für angemessene Lösungen unterschiedlicher Konstellationen nötig ist. Richtlinien können deshalb in der Regel keine abschließende Aufzählung von Einzelfällen im Sinne von detaillierten "Ausführungsbestimmungen" darstellen.
Sie sollen eine Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben bahnen und erleichtern, die den Anliegen des GenDG angemessen Rechnung tragen, können aber letztlich eine Entscheidung entsprechend den Umständen des jeweiligen Einzelfalles in ärztlicher Verantwortung nicht ersetzen.
An diesem Maßstab orientieren sich auch die jeweils von der GEKO gewählte Art der Wahrnehmung des Richtlinienauftrags und die konkrete Richtlinienform, die vor allem auch dem jeweiligen Thema angemessen Rechnung tragen muss. Tragende wissenschaftliche Quellen werden in Bezug genommen und zitiert. Zur Erleichterung des Verständnisses oder zur Vermeidung von Redundanzen sind erläuternde, konkretisierende oder begründende Textpassagen, wo dies sinnvoll ist, in den Argumentationsfluss integriert.
Die endgültigen Richtlinien werden entsprechend dem gesetzlichen Auftrag von der GEKO als unabhängiger, interdisziplinärer Kommission beschlossen. Die GEKO überprüft regelmäßig die Richtlinien und deren Umsetzbarkeit; bei Aktualisierungsbedarf befasst sich die GEKO erneut.
Bedingt durch die unterschiedliche Art und Weite des gesetzlichen Richtlinienauftrags in § 23 Abs. 2 GenDG können im Rahmen einer genetischen Untersuchung ggf. mehrere Richtlinien relevant sein.
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