Mitgliedschaft in der Kommission ART
Die Kommission ART hat in der aktuellen Berufungsperiode 17 Mitglieder. Die Mitglieder werden vom Bundesministerium für Gesundheit im Benehmen mit den obersten Landesgesundheitsbehörden grundsätzlich alle drei Jahre neu berufen. Die Mitglieder sind im Einsatz von Antiinfektiva erfahrene und praktisch tätige Ärztinnen und Ärzte sowie Expertinnen und Experten auf den Gebieten der Diagnostik und Therapie von Infektionskrankheiten sowie der pharmakologischen und epidemiologischen Bewertung.
Neben den berufenen Mitgliedern nehmen Vertreter/-innen des Bundesministeriums für Gesundheit, der obersten Landesgesundheitsbehörden, des Bundesinstitutes für Arzneimittel und Medizinprodukte, des Gemeinsamen Bundesausschusses, der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften e.V. und des RKI ohne Stimmrecht beratend an den Sitzungen teil.
Die Mitgliedschaft in der Kommission ART ist ein persönliches Ehrenamt. Die Mitglieder sind bei ihrer Tätigkeit nur ihrem Gewissen verantwortlich und zu unparteiischer Erfüllung ihrer Aufgaben verpflichtet.
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