Empfehlung zum Meldewesen nach Transfusionsgesetz § 22 (Epidemiologische Daten): Erratum (V23)
V 23 (05.2000)
Votum des AK Blut
(veröffentlicht im Bundesgesundheitsblatt 5/2000)
Der Arbeitskreis Blut verabschiedete bei seiner 35. Sitzung am 16. November 1999 dasVotum (V22) zum Meldewesen gemäß Transfusionsgesetz §22 zur Erfassung vonepidemiologischen Daten. Dieses Votum umfasste 3 Schemata (Ablaufdiagramme) über dieDurchführung der entsprechenden Labordiagnostik zur Abklärung von Infektionen mit HIV,HBV oder HCV. Beim „Schema III: Labordiagnostik beim Blutspenderscreening zurAbklärung einer Hepatitis C-Virus-Infektion“ ist im Verlauf der Drucklegungbedauerlicherweise eine Verbindungslinie weggefallen, die zu einem sinnentstellenden Fehlerführt. Sie betrifft die Befundkonstellation „Beide Tests reaktiv“ (Kästchen rechts oben). Beidieser Befundkonstellation ergibt sich nachfolgend ein „Laborergebnis bestätigt positiv“(Kästchen rechts unten). Die entsprechende Verbindungslinie ist bei dem abgedrucktenSchema im Bundesgesundheits.bl.-Gesundheitsforsch-Gesundheitsschutz 3-2000, S. 251leider entfallen.
Der Eindeutigkeit halber erfolgt nachstehend ein Neuabdruck (V23) der korrekten Fassungdieses Schemas. Dieser ersetzt das o.g. veröffentlichte frühere Schema zur Labordiagnostik zu HCV.
Für den Arbeitskreis Blut:
Prof. Dr. R. Burger, Vorsitzender
Prof. Dr. R. Kroczek, Geschäftsführer
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