Navigation und Service

Zielgruppeneinstiege

Hinweis zur Verwendung von Cookies

Mit dem Klick auf "Erlauben" erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Ihren Aufenthalt auf der Seite anonymisiert aufzeichnen. Die Auswertungen enthalten keine personenbezogenen Daten und werden ausschließlich zur Analyse, Pflege und Verbesserung unseres Internetauftritts eingesetzt. Weitere Informationen zum Datenschutz erhalten Sie über den folgenden Link: Datenschutz

OK

Empfehlung zum Meldewesen nach Transfusionsgesetz § 22 (Epidemiologische Daten): Erratum (V23)

V 23 (05.2000)

Votum des AK Blut

(veröffentlicht im Bundesgesundheitsblatt 5/2000)

Der Arbeitskreis Blut verabschiedete bei seiner 35. Sitzung am 16. November 1999 dasVotum (V22) zum Meldewesen gemäß Transfusionsgesetz §22 zur Erfassung vonepidemiologischen Daten. Dieses Votum umfasste 3 Schemata (Ablaufdiagramme) über dieDurchführung der entsprechenden Labordiagnostik zur Abklärung von Infektionen mit HIV,HBV oder HCV. Beim „Schema III: Labordiagnostik beim Blutspenderscreening zurAbklärung einer Hepatitis C-Virus-Infektion“ ist im Verlauf der Drucklegungbedauerlicherweise eine Verbindungslinie weggefallen, die zu einem sinnentstellenden Fehlerführt. Sie betrifft die Befundkonstellation „Beide Tests reaktiv“ (Kästchen rechts oben). Beidieser Befundkonstellation ergibt sich nachfolgend ein „Laborergebnis bestätigt positiv“(Kästchen rechts unten). Die entsprechende Verbindungslinie ist bei dem abgedrucktenSchema im Bundesgesundheits.bl.-Gesundheitsforsch-Gesundheitsschutz 3-2000, S. 251leider entfallen.

Der Eindeutigkeit halber erfolgt nachstehend ein Neuabdruck (V23) der korrekten Fassungdieses Schemas. Dieser ersetzt das o.g. veröffentlichte frühere Schema zur Labordiagnostik zu HCV.

Für den Arbeitskreis Blut:
Prof. Dr. R. Burger, Vorsitzender
Prof. Dr. R. Kroczek, Geschäftsführer

Stand: 23.05.2000

Gesundheits­monitoring

In­fek­ti­ons­schutz

Forschung

Kom­mis­sio­nen

Ser­vice

Das Robert Koch-Institut ist ein Bundesinstitut im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit

© Robert Koch-Institut

Alle Rechte vorbehalten, soweit nicht ausdrücklich anders vermerkt.