Empfehlung zum Meldewesen nach Transfusionsgesetz § 22 (Epidemiologische Daten)
Seit 2001 durch TFGMV gesetzlich festgelegte Inhalte der Meldeverpflichtung gemäß §22 TFG.
Die infektionsepidemiologische Erhebung im Blutspendewesen beinhaltet neben der Erfassung der Gesamtzahlen erkannter Infektionen eine Einzelfallerfassung der Spender, deren Spenden positive Infektionsmarker aufwiesen. Diese zusätzlichen Angaben liefern Informationen zum Spender, insbesondere zu seinem bisherigen Spendeverhalten und zum Übertragungsweg der vorgefundenen Infektion. Konsequent ausgefüllt erlauben entsprechende Spenderdatenbögen einen Einblick in die möglichen Übertragungswege der Infektionen. Den Spendeeinrichtungen erlauben sie beim Spenderauswahlverfahren, sich möglicherweise verändernde Übertragungswege zu berücksichtigen. Für das öffentliche Gesundheitswesen ergeben sich über das Blutspendewesen hinausreichende wichtige epidemiologische Erkenntnisse.
Daher empfiehlt der Arbeitskreis Blut, die Meldungen im Rahmen der infektionsepidemiologischen Surveillance wie bisher fortzuführen. Gleichzeitig fordert er die Spendeeinrichtungen auf, die entsprechenden Erhebungsbögen gemäß beiliegender Anleitung sowie den Spenderdatenbogen vollständig auszufüllen. Die Vorgehensweise der Labordiagnostik ist in den beiliegenden drei Schemata (Algorithmen) für HIV, HCV und HBV aufgeführt.
Für den Arbeitskreis Blut:
Prof. Dr. R. Burger, Vorsitzender
Prof. Dr. R. Kroczek, Geschäftsführer
Anhang:
I. Labordiagnostik beim Blutspenderscreening zur Abklärung einer HIV-Infektion
II. Labordiagnostik beim Blutspenderscreening zur Abklärung einer Hepatitis B-Virus Infektion
III. Labordiagnostik beim Blutspenderscreening zur Abklärung einer Hepatitis C-Virus Infektion
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