Transfusionsmedizinische Ausbildung im Medizinstudium
V 15 (01.1997)
Votum des AK Blut
Bei der 21. Sitzung des Arbeitskreises Blut am 16.01.1997 wurde folgendes Votum (V 15) verabschiedet:
Mit der Approbation muß nahezu jeder klinisch tätige Arzt transfusionsmedizinische Aufgaben ausüben. Darin wird der interdisziplinäre Charakter der Transfusionsmedizin deutlich.
Der Arbeitskreis Blut sieht im Hinblick auf die Tragweite und die vielfältigen Risiken im Zusammenhang mit der Anwendung von Blut, Blutkomponenten und Plasmaderivaten den dringenden Bedarf, daß die Ausbildung der Ärzte im Medizinstudium auf dem Gebiet der Transfusionsmedizin verbessert wird. Daher empfiehlt er, den zuständigen Stellen die Einführung von Transfusionsmedizin als Pflichtlehrfach für das Medizinstudium (eine Wochenstunde für ein Semester). Die Lehrinhalte sind im Staatsexamen zu prüfen.
Für den Arbeitskreis Blut:
Prof. Dr. R. Burger, Vorsitzender
PD Dr. R. Kroczeck, Geschäftsführer
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