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Ergänzung zu Empfehlungen des Arbeitskreises Blut zum Vorgehen bei reaktiven Screeningtests auf HIV- oder HCV-Antikörper bzw. HBV-surface-Antigen bei Blut- und Plasmaspenden

V 13 (05.1996) Votum des AK Blut. Das Votum wurde mehrfach überarbeitet. Aktuell gelten die Voten 34 und 42.

In einem Votum zum Vorgehen bei reaktiven Screeningtests (Bundesgesundheitsblatt 9/95, S. 369) empfahl der Arbeitskreis Blut eine Ergänzung bzw. Modifikation zum Rückverfolgungsverfahren für Einzel- und Kleinpoolpräparate. In den zugehörigen drei Schemata dieses Votums (HIV/ HCV/ HBV-Diagnostik beim Spender) über die Untersuchungsabläufe und Entscheidungs­kriterien ist in allen drei o.g. Testverfahren jeweils als zweiter Wiederholungsschritt eine zweimalige Nachuntersuchung mit dem jeweiligen EIA "eines anderen Herstellers" aufgeführt. Sinn dieser Empfehlung war es, durch eine Nachtestung mit einem andersartigen Testaufbau die Ergebnisse des Screening (bzw. der ersten Nachtestung) in einem unabhängigen Testsystem zu bestätigen.

Diese Empfehlung zur Nachuntersuchung ging davon aus, daß erfahrungsgemäß ein bestimmter Hersteller ein Antikörper-Nachweis-System vertreibt, das sich im Testaufbau von den Systemen anderer Hersteller unterscheidet. Die Testsysteme unabhängiger Hersteller variieren in der Regel voneinander durch die Wahl der Antigene, der Antikörper-Konjugate, der Zusätze für die Blockierung unspezifischer Reaktionen oder andere Testparameter. Derartige Nachuntersuchungen erlauben somit eine Überprüfung der Vorbefunde in einem zumindest partiell andersartigen Nachweis-System.

In der bisherigen Empfehlung wurde nicht berücksichtigt, daß einzelne Hersteller mehrere zugelassene und unterschiedliche Nachweis-Systeme für das Screening auf die genannten Viren vertreiben. Prinzipiell bestehen keine Bedenken, in diesem Fall auch Testsysteme des gleichen Herstellers für die Nachuntersuchung zu verwenden, solange diese sich im Testaufbau und / oder Antigenzusammensetzung unterscheiden und die o.g. Kriterien erfüllen, die zur Empfehlung der Nachuntersuchung geführt haben. Der Passus "......2 x Nachuntersuchung im Anti-HIV-EIA eines anderen Herstellers ......" (bzw. "Anti-HCV-EIA" bzw. "HBs-Antigen-EIA" im jeweiligen analogen Flußdiagramm) sollte daher folgendermaßen modifiziert werden: "2 x Nachuntersuchung in einem Anti-HIV-EIA mit einem zum ersten Test unterschiedlichen Testaufbau (bzw. eines anderen Herstellers)". (Die gleiche Änderung gilt sinngemäß für Anti-HCV-EIA bzw. HBs-Ag-EIA).

Durch diese Modifikation der ursprünglichen Empfehlung soll eine unnötige Umstellung von bereits etablierten, standardisierten Testverfahren vermieden werden.

Stand: 01.07.1996

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