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Kennzeichnung von Blutprodukten zur Erleichterung der Chargendokumentation beim Anwender

V 6 (09.1994)

Votum des AK Blut

(veröffentlicht im Bundesgesundheitsblatt, 12/1994)

Die Chargendokumentation von Blut und Blutprodukten ist eine wichtige Maßnahme zur Erkennung potentieller Infektionsquellen und somit zur Verbesserung der Infektionssicherheit dieser Arzneimittel (vgl. Deutsches Ärzteblatt 91 (1994) S. C-457 und Votum Arbeitkreis Blut, Bundesgesundheitsblatt 4/94, S. 176). Die Hersteller werden deswegen aufgefordert, in Abstimmung mit allen Beteiligten durch eine entsprechende, einheitliche Kennzeichnung der betroffenen Blutprodukte (z.B. Aufdruck "Chargendokumentationspflichtig" in roter Farbe) sowie durch das Anbringen geeigneter selbstklebender Etiketten auf der Verpackung ("Vignetten") die Umsetzung der Chargendokumentation im klinischen Alltag zu unterstützen.

Stand: 01.12.1994

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