Zehn-Punkte-Empfehlung zur Etablierung eines koordinierten Meldewesens
V 4 (05.1994)
Votum des AK Blut
1. Nur in genauer Kenntnis der Prävalenzen von Virus-Infektionsmarkern (v.a. HIVHuman Immunodeficiency Virus, HBV, HCV) in den verschiedenen Spendergruppen sind genaue Einschätzungen der Infektionsrisiken des gespendeten Blutes/Plasma möglich, denen man dann angemessen begegnen kann.
2. Entsprechende Erhebungen müssen demzufolge auch jährlich wiederholt werden.
3. Die Erhebungen sollen im Prinzip die jährliche Zahl von Spenden und Spendern entsprechend einem vom Arbeitskreis Blut erarbeiteten Meldebogen berücksichtigen. Allerdings erscheint mangels EDV in fast allen Blutspendediensten die Erfassung verschiedener Spendergruppen (gemäß 1.4 und 1.5 1-4 des Meldebogenentwurfes) z.Zt. nicht machbar. Deshalb muß man sich zunächst - abgesehen von 1.4. - mit der zahlenmäßigen Erfassung der Spenden begnügen. (siehe auch Punkt 9).
4. Es wird dringend die baldmögliche Einrichtung einer zentralen Melde- und Koordinationsstelle im Bereich des Bundes empfohlen, die solche Meldeaktionen durchführt. Jeder Blutspendedienst und jeder Herstellungsbetrieb soll durch Verordnung verpflichtet werden, alle Fragen der Meldebögen zu beantworten. Ohne diesen obligatorischen Charakter ist ein Gewinn valider Erkenntnisse nicht möglich. Die gemeldeten Daten müssen vertraulich behandelt werden.
5. Dies betrifft nicht nur Erhebungen bezüglich des gesamten Spendewesens (Fremdblut und separat Eigenblut), sondern auch bezüglich der Mengen der hergestellten verschiedenen Blutzubereitungen und -präparate.
6. Ebenfalls betrifft dies die Erfassung der Abgabe und des Verbrauchs der entsprechenden Hämotherapeutika und die Zahlen der betroffenen Patienten (v.a. Patienten mit Dauerbehandlung), auch unter Berücksichtigung der Anteile von im Inland oder aus deutschem Plasma hergestellten Blutpräparate (Selbstversorgung) und der Anteile importierter Hämotherapeutika aus ausländischem Plasma.
7. Die Punkte 5 und 6 sind bereits Bestandteil europaweit durchgeführter Erhebungen (v. Aken). 1995 ist eine weitere Fragebogenaktion in der EU durch die EU-Kommission beabsichtigt. Es wird empfohlen, ein nationales Konzept zu erarbeiten, um dieses künftig frühzeitig und wirkungsvoll in das Europakonzept einbringen zu können.
8. Die genannten Erhebungen sind unabdingbare Voraussetzung zur ständigen Bestandsaufnahme von Aufkommen, Import, Abgabe und Verbrauch von Hämotherapeutika, die zusammen mit der Definition des Bedarfs (dieser resultiert aus dem Therapiestandard) die validierte Einschätzung des jeweils aktuellen Grades der Selbstversorgung und der Umsetzung des Therapiestandards ermöglichen.
9. Die jährliche Überarbeitung, d.h. eine Aktualisierung des Inhaltes der Erhebungen gemäß neuer Erkenntnisse und besserer Erhebungsmöglichkeiten (z.B. EDV), ist notwendig.
10. Die obligatorische Auflage der Einrichtung einer effizienten Dokumentation bis zum 31.12.97 ist erforderlich, um die notwendigen Erhebungen gemäß den Punkten 1-8 durchführbar zu machen (z.B. EDV).
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