Chargendokumentation für Albumin
Votum 3 (03.1994)
Votum des AK Blut
(veröffentlicht im Bundesgesundheitsblatt 4/1994)
Die Chargendokumentation für aus Blut hergestellte Arzneimitteln ist eine Sicherheitsmaßnahme, mit der sich potentielle Infektionsursachen und Infektionsketten erkennen lassen. Abweichend von der vollständigen Chargendokumentation für andere Blutprodukte, empfiehlt der Arbeitskreis Blut für Albumin eine eingeschränkte Dokumentation, die es ermöglicht, rückblickend die applizierte Charge zu identifizieren. Hierbei sollten folgende Daten in die Krankenakte des Patienten aufgenommen werden: Präparate-Name, Hersteller, Charge, Menge und Datum. Für eine weitergehende Dokumentation, die es erlauben würde, alle Empfänger einer bestimmten Albumincharge ausfindig zu machen, sieht der Arbeitskreis Blut wegen der erwiesenen Virussicherheit von albuminhaltigen Arzneimitteln derzeit keine Veranlassung.
Anmerkung: Abweichend vom diesem Votum und den "Leitlinien zur Therapie mit Blutkomponenten und Plasmaderivaten" der Bundesärztekammer (06/95) sieht das Transfusionsgesetz vor, dass Humanalbumin als arzneimittelwirksamer Stoff sowohl zentral - produktbezogen wie auch in der Patientenakte - patientenbezogen chargendokumentiert wird. Albumin als Hilfsstoff fällt nicht unter diese Regelung und wird somit nicht eigens zentral dokumentiert. (Juni 2000)
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