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Forschungsrat des Robert Koch-Instituts

Das Robert Koch-Institut misst der Qualitäts­sicherung und mittel­fristigen Forschungs­planung einen hohen Stellen­wert bei. Sie erfolgt durch den Forschungs­rat, der zuletzt im Oktober 2023 neu gewählt wurde. Der Forschungs­rat plant und evaluiert die Forschungs­aktivitäten am RKI und steuert die Zuweisung von internen Forschungsmitteln aus dem Haushalt.
Er berät insbesondere über

  • langfristige Forschungs­konzeptionen und Forschungs­schwer­punkte sowie kurz­fristige Forschungs­projekte,
  • Maß­nahmen zur Durch­führung der Erfolgs­kontrolle wissen­schaftlicher Arbeiten, ins­besondere die Evaluation laufender Forschungs­vorhaben,
  • die Auswahl der Thematik von Nach­wuchs­gruppen und Empfeh­lungen zur Mittel­vergabe,
  • Maßnahmen zur Förde­rung des wissen­schaftlichen Informations­flusses inner­halb des RKI und im Aus­tausch mit externen Institutionen,
  • die Vergabe von Sondermitteln,
  • die Zusammen­arbeit mit Hoch­schulen sowie anderen nationalen und inter­nationalen Forschungs­ein­richtungen.

Vorsitzender des Forschungsrates ist der Präsident. Weitere Mitglieder sind die Vizepräsidentinnen, die Abteilungsleiter, die Leitung des Leitungsstabs, der Forschungsbeauftragte (Leitung des Referates Forschungskoordination), die Vertretung der Projekt- und Nachwuchsgruppen, drei gewählte Vertretungen aus dem Kreis der wissenschaftlichen nichtleitenden Mitarbeiter, eine Vertretung der technischen Angestellten, sowie die Beauftrage für die gute wissenschaftliche Praxis. Als Gäste nehmen die Beauftragte für den Haushalt sowie eine Vertretung des BMG teil. Zusammen­setzung und Arbeits­weise werden von der Geschäfts­ordnung des Forschungs­rates geregelt. Das Sekretariat des Forschungs­rates wird von der Stabs­stelle Forschungs­koordination wahr­genommen.

Stand: 05.12.2023

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