Forschungsrat des Robert Koch-Instituts
Das Robert Koch-Institut misst der Qualitätssicherung und mittelfristigen Forschungsplanung einen hohen Stellenwert bei. Sie erfolgt durch den Forschungsrat, der zuletzt im Mai 2017 neu gewählt wurde. Der Forschungsrat plant und evaluiert die Forschungsaktivitäten am RKI und steuert die Zuweisung von internen Forschungsmitteln aus dem Haushalt, auch im Hinblick auf die leistungsorientierte Mittelvergabe.
Er berät insbesondere über
- langfristige Forschungskonzeptionen und Forschungsschwerpunkte sowie kurzfristige Forschungsprojekte,
- Maßnahmen zur Durchführung der Erfolgskontrolle wissenschaftlicher Arbeiten, insbesondere die Evaluation laufender Forschungsvorhaben,
- die Auswahl der Thematik von Nachwuchsgruppen und Empfehlungen zur Mittelvergabe,
- Maßnahmen zur Förderung des wissenschaftlichen Informationsflusses innerhalb des RKI und im Austausch mit externen Institutionen,
- die Vergabe von Sondermitteln,
- die Zusammenarbeit mit Hochschulen sowie anderen nationalen und internationalen Forschungseinrichtungen.
Vorsitzender des Forschungsrates ist der Präsident. Weitere Mitglieder sind der Vizepräsident, die Abteilungsleiter, der Leiter des Leitungsstabs, der Leiter des Zentrums für Biologische Gefahren und Spezielle Pathogene (ZBS), der Forschungsbeauftragte (Leiter des Referates Forschungsplanung und Koordination), der Beauftragte für den Haushalt, die Sprecher der beiden Projektgruppen, der Sprecher der Nachwuchsgruppen (NG), ein gewählter Vertreter aus dem Kreis der wissenschaftlichen nichtleitenden Mitarbeiter, ein gewählter Vertreter der technischen Angestellten und ein Vertreter des BMG. Zusammensetzung und Arbeitsweise werden von der Geschäftsordnung des Forschungsrates geregelt. Das Sekretariat des Forschungsrates wird von der Stabsstelle Forschungskoordination wahrgenommen.