Navigation und Service

Zielgruppeneinstiege

Hinweis zur Verwendung von Cookies

Mit dem Klick auf "Erlauben" erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Ihren Aufenthalt auf der Seite anonymisiert aufzeichnen. Die Auswertungen enthalten keine personenbezogenen Daten und werden ausschließlich zur Analyse, Pflege und Verbesserung unseres Internetauftritts eingesetzt. Weitere Informationen zum Datenschutz erhalten Sie über den folgenden Link: Datenschutz

OK

Nationale Referenzzentren und Konsiliarlaboratorien

Seit 1995 werden Nationale Referenzzentren (NRZ) zur Überwachung wichtiger Infektionserreger benannt und durch das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) berufen. Die Berufung der NRZ erfolgt jeweils für einen dreijährigen Zeitraum. Eine Evaluation zum Ende der Berufungsperiode entscheidet über die Weiterführung der Nationalen Referenzzentren. Die Berufung erfolgt vom Präsidenten des Robert Koch-Institut in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG). Der Wissenschaftliche Beirat für Public Health Mikrobiologie (ehemals Kommission Infektionsepidemiologie) berät das Robert Koch-Institut bei seiner Entscheidung. Der Entscheidung über die zu berufenden Referenzzentren liegen Überlegungen zur epidemiologischen Relevanz von Erregern, zur Spezialdiagnostik, aber auch Fragen zur Resistenz und zu Maßnahmen des Infektionsschutzes zugrunde.

Um für ein möglichst breites Spektrum von Krankheitserregern fachlichen Rat vorhalten zu können, werden für den gleichen Zeitraum zusätzlich Konsiliarlaboratorien (KL) zu weiteren gesundheitsrelevanten Infektionserregern mit besonderer infektionsepidemiologischer Bedeutung eingerichtet. Der Wissenschaftliche Beirat für Public Health Mikrobiologie berät das Robert Koch-Institut in seiner Entscheidung. Im Anschluss erfolgt die Ernennung der KL durch den Präsidenten des Robert Koch-Instituts nach Abstimmung mit dem Bundesministerium für Gesundheit. Medizinische Fachgesellschaften können dem Robert Koch-Institut schriftlich mitteilen, wo sie einen Bedarf für die Einrichtung von weiteren KL sehen.

Auf unseren Internetseiten bieten wir Informationen zu den Aufgaben und Leistungen der Referenzzentren und Konsiliarlaboratorien im Robert Koch-Institut an. Für Deutschland wird die Liste aller Einrichtungen veröffentlicht, ergänzt durch Links zu einzelnen Referenzzentren.

Wir weisen darauf hin, dass die individuelle medizinische Beratung nicht zu den Aufgaben der Nationalen Referenzzentren und Konsiliarlaboratorien gehört. Adressaten der Leistungen dieser Zentren sind in der Regel Ärzte, medizinische und forschende Einrichtungen und der öffentliche Gesundheitsdienst.

Weitere Informationen

Hinweise zur Evaluation sowie Bedeutung und Aufgaben der NRZ und KL, eine Übersicht der Laboratorien, die Aufgabenkataloge für die NRZ und KL als auch Angaben zum Procedere bei Neubesetzungen finden Sie hier:

Stand: 23.07.2014

Zusatzinformationen

Gesundheits­monitoring

In­fek­ti­ons­schutz

Forschung

Kom­mis­sio­nen

Ser­vice

Das Robert Koch-Institut ist ein Bundesinstitut im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit

© Robert Koch-Institut

Alle Rechte vorbehalten, soweit nicht ausdrücklich anders vermerkt.