Finanzielle Förderung von Nationalen Referenzzentren (NRZ) und Konsiliarlaboren (KL)
Die finanzielle Förderung der NRZ und KL durch das Bundesministerium für Gesundheit erfolgt durch Bewilligung von Zuwendungen auf der Grundlage des Bundeshaushaltsrechtes und im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel. Die Höhe der finanziellen Zuwendungen an die NRZ und KL decken jedoch nicht sämtliche Untersuchungskosten ab. Daher können NRZ und KL auch Untersuchungen für Fragen des öffentlichen Gesundheitsdienstes grundsätzlich in Rechnung stellen. Da die NRZ häufig selbst ein wissenschaftliches Interesse an den Proben haben, wird dies unterschiedlich gehandhabt. Pauschale Regelungen, auch bei Ausbrüchen, existieren dazu nicht, sondern liegen im Ermessensspielraum der einzelnen NRZ und KL. Es wird daher um frühzeitige Kontaktaufnahme mit den Referenzlaboren zur Absprache der organisatorischen und finanziellen Modalitäten gebeten.
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