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Hinweise für Einsender zur Typisierung von Staphylokokken- und Enterokokkenstämmen

Die vom Nationalen Referenzzentrum (NRZ) für Staphylokokken und Enterokokken durchgeführten Typisierungsuntersuchungen dienen unter anderem der Aufklärung von Infektketten und Lebensmittelinfektionen. Eine Infektkette ist dann zu vermuten, wenn in einer bestimmten Pflegeeinheit (z.B. Station eines Krankenhauses, Arztpraxis) mehr als zwei Infektionen im gleichen Zeitraum aufgetreten sind. In diesem Zusammenhang bitten wir, die folgenden Anweisungen zu beachten.

Auswahl von Isolaten zur Typisierung

  • Die Typisierung ist eine epidemiologische Methode. Einzeltypisierungen haben nur geringen Aussagewert. Es sollten daher immer mehrere Stämme unter Berücksichtigung möglicher epidemiologischer Zusammenhänge eingesandt werden. Eine epidemiologische Einschätzung vor dem Einsenden ist daher sehr nützlich.
  • Bei Vorliegen des Verdachts auf eine Lebensmittelintoxikation sollten vor einer weiteren Untersuchung der ggf. in diesem Zusammenhang anfallenden Isolate die folgenden Kriterien erfüllt sein: Inkubationszeit: 2-6 Stunden, Keimzahl pro Gramm bzw. Milliliter des Lebensmittels > 105 (nicht bei erhitzten Lebensmitteln).

Die Bestimmung des Enterotoxinbildungsvermögens gibt einen Hinweis auf Staphylococcus aureus (S. aureus) als Verursacher. Für die Bestätigung des Intoxikationsweges durch Typisierung müssen sowohl Isolate aus dem angeschuldigten Lebensmittel als auch aus Stuhl/Erbrochenem untersucht werden.

Probenentnahme und -versand

  • Die Isolation von Staphylokokken bzw. Enterokokken aus Primärproben erfolgt im Labor des Einsenders.
  • Die Entscheidung über die Notwendigkeit von weiteren Untersuchungen im Patientenumfeld (Umgebungsuntersuchungen, Personalscreenings) sollte erst nach der Typisierung dieser Stämme in Absprache mit dem NRZ erfolgen.
  • Isolierte Staphylokokken-/Enterokokkenreinkulturen können bis zum Versand im Kühlschrank bei 2 bis 8 °C aufbewahrt werden. Das Einfrieren von Tupfern im Transportmedium wird nicht empfohlen, da es hierbei häufig zur Verflüssigung des Mediums kommt. Dies führt zum Auslaufen beim Versand. Ausgelaufene Proben werden aufgrund der Gefährung für die annehmenden Mitarbeiter nicht bearbeitet.
  • Einsendungen an das NRZ müssen gemäß den Bestimmungen zum Versand von medizinischem Untersuchungsmaterial in dreifacher Verpackung erfolgen (UN 3373 nach Verpackungsstandard P650 IATA-DGR). Zweckmäßigerweise sollten Isolate als Tupfer in geeignetem Transportmedium versandt werden. Ein gekühlter Versand ist nicht erforderlich, sofern die üblichen Transportzeiten nicht deutlich überschritten werden. Unsachgemäß verpackte Einsendungen stellen eine Gefährdung für die transportierenden oder annehmenden Mitarbeiter dar und können daher zurückgewiesen werden.
  • Jedes eingesandte Isolat muss mit einer Isolat-Nummer (Labor-Nummer Einsender) gekennzeichnet und von einem, diesem Isolat eindeutig zuordnenbaren ausgefüllten Einsendeschein begleitet sein.

Hinweise zu durchgeführten Untersuchungen

Im NRZ werden routinemäßig folgende Untersuchungen für jedes eingesandte Isolat durchgeführt:

  • Spezifikation, Empfindlichkeitsprüfung
  • DNA-Präparation
  • PCR-basierte Detektion relevanter Resistenzgene (mecA/C, vanA/B) und spa-Typisierung (S. aureus)
  • Bei begründeter klinischer Fragestellung (z.B. Toxic Shock Syndrome, Dermatitis exfoliativa, Lebensmittelintoxikation, community associated Methicillin-resistente Staphylococcus aureus (CA-MRSA)-Infektion, schwer verlaufende invasive Infektionen) werden zusätzliche Untersuchungen (z.B. Nachweis wichtiger Pathogenitätsdeterminanten oder des Toxin-Bildungsvermögens) durchgeführt. Deren Notwendigkeit wird aus den Angaben im Einsendeschein für Staphylokokken - ggf. nach Rücksprache mit dem Einsender abgeleitet.

Die Durchführung der phänotypischen Untersuchungen erfordert eine Bearbeitungszeit von ca. 3 bis 5, die der genotypischen Untersuchungen von 10 bis 21 Tagen. Ein abschließender schriftlicher Befund wird daher im Allgemeinen nach ca. 14 bis 28 Tagen erstellt. Bei begründeter klinischer Fragestellung (z.B. Nachweis wichtiger Pathogenitätsdeterminanten oder des Toxin-Bildungsvermögens) kann ein vorläufiger Befund zu einzelnen Untersuchungsergebnissen angefordert werden. Bitte nehmen Sie in diesem Fall Kontakt zu uns oder auf oder vermerken Sie besondere Dringlichkeiten auf dem Einsendebogen.

Hinweise zur Anforderung von Referenzisolaten

Die Abgabe von Referenzstämmen durch das NRZ darf nur an solche Laboratorien erfolgen, die nach §52 Infektionsschutzgesetz (IfSG) eine Erlaubnis zum Arbeiten mit Krankheitserregern besitzen. Der Nachweis erfolgt durch Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung der zuständigen Behörde. Das NRZ gibt keine Stämme ab, die ursprünglich aus anderen Stammsammlungen stammen (ATCC, DSMZ, NCTC).

Stand: 11.01.2022

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