Probeneinsendung
Bei Einsendung von Untersuchungsmaterial wird um vorherige telefonische Absprache mit dem Labor gebeten. Wir bitten Sie den Probenbegleitschein der Einsendung beizulegen. Bitte senden Sie uns Proben, die mit einer Referenznummer (ID) versehen sind ohne Angabe von Klarnamen, wenn möglich. Achten Sie darauf, dass nur personenbezogenen Daten auf den Probenröhrchen und den Begleitpapieren stehen, die wir benötigen.
Einsendungen an das Konsiliarlabor sind als UN-Nummer 3373 „Biologischer Stoff, Kategorie B“ zu deklarieren und sind nach der Verpackungsanweisung P650 (Probenröhrchen, mit saugfähigem Material gefüllte Umverpackung, stabile Außenverpackung) zu verpacken. Ein gekühlter Versand ist bei Stuhlproben und Proben von Erbrochenem nicht erforderlich.
Bei einer neurologischen oder systemischen Beteiligung können, nach Rücksprache auch Serum- oder Liquorproben eingesendet werden. Beide Untersuchungsmaterialen können mit den Verfahren des Konsiliarlabores untersucht werden, die Verfahren sind nicht für diese Materialien akkreditiert. Liquor- und Serumproben müssen gekühlt versendet werden.
Probenbegleitschein (PDF, 160 KB, Datei ist nicht barrierefrei)
Weitere Informationen zu Entnahme, der Kennzeichnung und des Transportes von Proben finden Sie im Präanalytikhandbuch (PDF, 317 KB, Datei ist nicht barrierefrei).