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Probenentnahme bei Patienten mit Verdacht auf eine zoonotische Influenza­virus-Infektion

Für den generellen Umgang mit Patienten, bei denen ein Verdacht auf eine Infektion mit einem zoonotischen Influenzavirus besteht, sowie deren medizinischer Versorgung wird auf die TRBA 250 sowie die TRBA 255 verwiesen.

Besteht ein Verdacht auf eine zoonotische Influenzavirus-Infektion, sollte ZUSÄTZLICH zu einem Nasenabstrich ein Rachenabstrich erfolgen oder – sofern verfügbar – ein anderes Material aus den tiefen Atemwegen (Bronchiallavage, Tracheal-/Bronchialsekret) eingesendet werden.

Die Probenentnahme sollte unter der Verwendung der folgenden persönlichen Schutzausrüstung erfolgen:

  • Schutzkittel
  • Einweghandschuhe
  • FFP3 Atemschutzmaske
  • Schutzbrille
  • ggf. Kopfhaube
  • ggf. wasserdichte Einwegschürze

Eine Entstehung von Aerosolen sollte bei allen Prozessschritten vermieden werden.

Sofern möglich, sollte die präanalytische Prozessierung der gewonnenen Probe unter einer Sicherheitswerkbank erfolgen.

Zur Bestätigung einer Infektion mit einem zoonotischen Influenzavirus kann versucht werden, die Serokonversion durch Untersuchung eines Serumpaars zu belegen. Dafür muss während der Akutphase sowie im späteren Verlauf der Infektion (nach frühestens 2 Wochen) jeweils eine Blutprobe (Serum) genommen werden.

Probenmaterial von Personen mit Verdacht auf aviäre Influenza sollte an das Nationale Referenzzentrum für Influenzaviren am Robert Koch-Institut oder an ein Landeslabor versendet werden, das die Diagnostik einer zoonotischen Influenzavirus-Infektion anbietet.

Darüber hinaus gelten die allgemeinen Hinweise zu Probenentnahme und -versand. Es empfiehlt sich, einen Transportdienstleister zu beauftragen, um einen schnellstmöglichen Transport zum untersuchenden Labor zu gewährleisten.

Stand: 06.11.2023

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