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Allgemeiner Aufgabenkatalog für Konsiliarlabore (KL)

  1. Beratungstätigkeit
    (insbesondere des Öffentlichen Gesundheitsdienstes sowie von Laboratorien, niedergelassenen Ärzten, Kliniken und Forschungsinstituten).
  2. Arbeiten im Rahmen der Qualitätssicherung
    (Teilnahme an Studien und Ringversuchen, z.B. in Zusammenarbeit mit INSTAND, WHO, EU, Fach­gesell­schaften sowie Teilnahme an Weiter­bildungen).
  3. Überregionales Angebot spezifischer Labor­leistungen, insbesondere in Ausbruchs­situationen und umgehende Mitteilung der Ergebnisse aus Ausbruchs­untersuchungen in anonymisierter Form an das Robert Koch-Institut.
  4. Weiter- oder Neuentwicklung diagnostischer Verfahren.
  5. Mitwirkung bei der epidemiologischen Bewertung der Situation durch das Robert Koch-Institut.
  6. Durchführung von Studien innerhalb eines Netzwerkes diagnostischer Einrichtungen.
  7. Beratung des Robert Koch-Instituts und Mitwirkung bei der Erarbeitung wissenschaftlicher Materialien (z.B. Falldefinitionen, RKI-Ratgeber).

Stand: 19.07.2016

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