Ärztliche Leistungen zur Diagnostik und Therapie von Trägern mit MRSA in der vertragsärztlichen Versorgung gemäß § 87 Abs. 2a SGB V
Information des Robert Koch-Institutes
Infolge der Änderung des Infektionsschutzgesetzes mit Ergänzung des § 87 Abs. 2a SGB V war der Bewertungsausschuss aufgefordert, eine Regelung zu treffen, nach der ärztliche Leistungen zur Diagnostik und Eradikationstherapie von Trägern mit dem Methicillin-resistenten Staphylococcus aureus (MRSA) im ambulanten Bereich vergütet werden. Dieser Aufforderung wurde nun Rechnung getragen und in einem Beschluss zum 1. April 2012 eine Vergütungsvereinbarung für ärztliche Leistungen zur Diagnostik und ambulanten Eradikationstherapie von MRSA-Trägern in der vertragsärztlichen Versorgung formuliert.
Der Text des Beschlusses durch den Bewertungsausschuss ist im Internet einzusehen bei
http://www.aerzteblatt.de/archiv/119022/
Folgende Textpassage aus dem Dokument ist uns aus fachlichen Gesichtspunkten besonders zu beachten:
„……………………
3. Die Leistungen dieses Abschnitts sind nur bei Risiko-Patienten für eine/mit einer MRSA-Kolonisation/MRSA-Infektion sowie bei deren Kontaktperson(en) bis zum dritten negativen Kontrollabstrich (11–13 Monate) nach Abschluss der Sanierungsbehandlung berechnungsfähig. Ein MRSA-Risikopatient muss in den letzten sechs Monaten stationär (mindestens 4 zusammenhängende Tage Verweildauer) behandelt worden sein und zusätzlich die folgenden Risikokriterien erfüllen:
4. Die Sanierungsbehandlung beginnt mit der Eradikationstherapie. Die Eradikationstherapie umfasst die notwendigen medizinischen Maßnahmen zur Eradikation des MRSA. Die weitere Sanierungsbehandlung umfasst den Zeitraum, in dem die Kontrollabstrichentnahmen durchgeführt werden bis zum dritten negativen oder einem positiven Kontrollabstrich
……………………………“
Zur Erläuterung und Information zum Erreger selbst verweisen wir auf den RKI-Ratgeber für Ärzte „Staphylokokken-Erkrankungen, insbesondere Infektionen durch MRSA“, der unter dem Link [1] auf den Internetseiten des Robert Koch-Institutes zu finden.
Hinweise zu Risikopopulationen für die Kolonisation mit MRSA (August 2008) finden Sie in dem Kommentar der KRINKO zu den „Empfehlungen zur Prävention und Kontrolle von MRSA-Stämmen in Krankenhäusern und anderen medizinischen Einrichtungen“ unter Link [2].
Zum Management des MRSA-Screenings im stationären Bereich wird im Epidemiologischen Bulletin 42/2005 berichtet Link [3].
Die Durchführung der Sanierungsbehandlung mit anschließenden Kontrollabstrichen im ambulanten und stationären Bereich ist umfassend beim MRSA-Netzwerk EUREGIO im Twente-Münsterland beschrieben und wird von uns fachlich unterstützt, Link [4].
Über die Homepage des Kompetenzzentrums Patientensicherheit der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL) sind weitere Informationen zum Umgang mit MRSA im Bereich der ambulanten Pflege und Therapie zu erhalten unter Link [5].
Die umfassendste Darstellung zur „Ambulanten MRSA-Versorgung“ bietet dort die Musterpräsentation.
Wir bitten um Verständnis dafür, dass wir seitens des Robert Koch-Institutes keine Einzelfallberatung vornehmen können und diesbezüglich an die regionalen Netzwerke verweisen. Sofern eine solches Netzwerk vor Ort nicht etabliert ist, kann über das Gesundheitsamt eine Vermittlung zu Experten erfolgen. Die Übersicht zu regionalen Netzwerken zeigt der folgende Link [6].
In allen anderen Fragen (vor allem zur Zertifizierung, Anforderungen an die Durchführung, Vergütung u.a.) ist die die Kassenärztliche Vereinigung der Ansprechpartner.
nach oben