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Falldefinitionen

Gemäß § 11 Abs. 2 Infektionsschutzgesetz (IfSG) hat das Robert Koch-Institut (RKI) die Aufgabe, Falldefinitionen zu erstellen, die die Kriterien für die Übermittlung von Meldedaten vom Gesundheitsamt an die zuständige Landesbehörde und von dort an das RKI festlegen. Die Falldefinitionen haben zum Ziel, bundesweit einheitliche Kriterien im Rahmen der epidemiologischen Überwachung von Infektionskrankheiten sicherzustellen. Damit sollen sie zu standardisierten Bewertungen, aussagekräftigeren Statistiken und letztlich objektiveren Entscheidungen beitragen.

Stand: 01.09.2023

Ausgewählte Publikationen

  • von Laer A, Diercke M, an der Heiden M, Altmann D, Zimmermann R, Dudareva S (2020): Implications of a change in case definition and screening of asylum seekers for hepatitis B surveillance in Germany in 2015 and 2016.
    Epidemiol. Infect. 148: e36. Epub Feb 24. doi: 10.1017/S0950268820000242. mehr

  • Diercke M (2015): Meldepflicht von Infektionskrankheiten: Weniger Aufwand für den Arzt
    Dtsch. Arztebl. 112 (26): A-1170 / B-978 / C-950. mehr

  • Diercke M, Benzler J, Schöneberg I, Mücke I, Altmann D, Claus H, Gilsdorf A; Mitarbeiter der Abteilung für Infektionsepidemiologie (2014): Falldefinitionen für die Surveillance meldepflichtiger Infektionskrankheiten in Deutschland, Ausgabe 2015.
    Bundesgesundheitsblatt – Gesundheitsforschung – Gesundheitsschutz 57 (9): 1107–1110. Epub Aug 6. doi: 10.1007/s00103-014-2023-3. mehr

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