Falldefinitionen
Gemäß § 4 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. a Infektionsschutzgesetz (IfSG) hat das Robert Koch-Institut (RKI) die Aufgabe, Falldefinitionen zu erstellen, die die Kriterien für die Übermittlung von Meldedaten vom Gesundheitsamt an die zuständige Landesbehörde und von dort an das RKI festlegen. Die Falldefinitionen haben zum Ziel, bundesweit einheitliche Kriterien im Rahmen der epidemiologischen Überwachung von Infektionskrankheiten sicherzustellen. Damit sollen sie zu standardisierten Bewertungen, aussagekräftigeren Statistiken und letztlich objektiveren Entscheidungen beitragen.
Am 1.1. 2015 ist die aktualisierte Ausgabe der Falldefinitionen in Kraft getreten. Zur besseren zeitnahen Aktualisierung einzelner Falldefinitionen wird diese Ausgabe erstmals als Loseblattsammlung zur Verfügung gestellt. Die kommentierte Version der Falldefinitionen ist nur online erhältlich (Link siehe unten).
Zusätzlich gibt es ein Poster im DIN-A2-Format (Link siehe unten). Darin sind die labordiagnostischen Nachweismethoden (direkte, indirekte und sonstige Nachweise) für die einzelnen meldepflichtigen Erreger zusammengestellt. Es soll als Arbeitshilfe für die Entscheidung dienen, ob ein an das Gesundheitsamt gemeldeter Fall im Bezug auf die labordiagnostischen Methoden der Falldefinition genügt und somit an die Landesstelle und an das Robert Koch-Institut übermittelt wird. Das Poster hat ausdrücklich nicht die Aufgabe, als Empfehlungen zur Diagnostik zu dienen.
Stand: 02.05.2016