DEMIS − Deutsches Elektronisches Melde- und Informationssystem für den Infektionsschutz
Das Deutsche Elektronische Melde- und Informationssystem für den Infektionsschutz (DEMIS) ermöglicht seit Juni 2020 bundesweit die elektronische Meldung gemäß Infektionsschutzgesetz (IfSG).
Ziele von DEMIS
Mit DEMIS wird das Meldesystem für Infektionskrankheiten gemäß Infektionsschutzgesetz (IfSG) weiterentwickelt und verbessert. Insbesondere wird – beginnend bei den Meldenden (Ärztinnen und Ärzte, Labore, andere) – eine durchgängig elektronische Informationsverarbeitung ermöglicht.
Durch die elektronische Meldung liegen die Informationen schneller und vollständiger beim Gesundheitsamt vor und Infektionsschutzmaßnahmen können zeitnah eingeleitet werden, um z.B. weitere Infektionen zu verhindern. Gleichzeitig werden die Aufwände für das Absetzen der Meldung bei den Laboren und für die Verarbeitung der Meldung in den Gesundheitsämtern reduziert. Die elektronische Meldung löst die Meldung per Fax ab, wodurch die Übertragung der personenbezogenen Daten sicherer wird.
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Funktionen von DEMIS
Im Juni 2020 wurde zunächst für Labore die Möglichkeit geschaffen, Erregernachweise von SARS-CoV-2 elektronisch an die zuständigen Gesundheitsämter zu melden. Seit Januar 2022 müssen alle weiteren nach § 7 Abs. 1 IfSG meldepflichtigen Erregernachweise über DEMIS gemeldet werden.
Die Meldungen können entweder automatisiert über eine Schnittstelle oder über das DEMIS-Meldeportal erfolgen. In DEMIS wird automatisiert bestimmt, welches Gesundheitsamt die Meldung empfangen soll. Das Gesundheitsamt kann die Meldungen abrufen, prüfen und mit seiner für den Infektionsschutz eingesetzten Software, in der Regel SurvNet@RKI, weiter bearbeiten.
Neben der Meldung von Erregernachweisen sind seit September 2022 Krankenhäuser verpflichtet, Meldungen zu Hospitalisierungen in Bezug auf COVID-19 gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. t IfSG und die Bettenbelegung auf Normalstation gemäß § 13 Abs. 7 IfSG über DEMIS zu melden. Seit März 2024 können außer COVID-19 auch alle anderen Infektionskrankheiten gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 1 /1a IfSG via DEMIS über die Schnittstelle gemeldet werden. Das DEMIS-Meldeportal wird diesbezüglich gerade aufgebaut.
Tabelle 1: Meldepflichten, die elektronisch über DEMIS erfolgen können, Stand Mai 2024
Meldepflicht | FHIR-Schnittstelle | DEMIS-Meldeportal |
---|
Erregernachweise gemäß § 7 Abs. 1 IfSG | + | + |
Meldung Infektionskrankheiten gemäß
§ 6 Abs. 1 Nr. 1/1a IfSG | + | + (nur COVID-19) |
Belegte Betten auf Normalstation gemäß
§ 13 Abs. 7 IfSG | + | + |
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Anbindung an DEMIS
Alle Gesundheitsämter sowie ein Großteil der Labore und Krankenhäuser sind bereits an DEMIS angebunden und nutzen DEMIS in ihrer täglichen Arbeit.
Bei weiteren Fragen zur Anbindung und Details im Zusammenhang mit DEMIS wenden Sie sich bitte an die DEMIS-Geschäftsstelle bzw. an den Support unter demis-support@rki.de.
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Weiterentwicklung
Weitere Ausbaustufen von DEMIS werden sukzessive umgesetzt. Diese beinhalten u.a. die nichtnamentliche Meldung von allen Untersuchungsergebnissen auf SARS-CoV-2 an das RKI, die elektronische Meldung aller nichtnamentlich zu meldenden Erregernachweise gemäß § 7 Abs. 3 IfSG sowie die Anbindung weiterer Meldepflichtiger.
Da mit DEMIS eine sichere und nachhaltige Infrastruktur für den Informationstausch im Kontext des Infektionsschutzes aufgebaut wurde, sollen auch weitere Surveillancesysteme, wie z.B. die Antibiotika-Resistenz-Surveillance und die syndromische Krankenhaussurveillance, in DEMIS integriert werden.
Nähere Informationen finden Sie unter https://wiki.gematik.de/x/HbByIg.
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Partner
Der Betrieb und die Weiterentwicklung von DEMIS wird vom BMG finanziert und erfolgt in Zusammenarbeit mit der gematik und Fraunhofer FOKUS. Die FHIR-Profile wurden in Kooperation mit HL7 Deutschland erstellt.
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Materialien
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