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Publikationsethik des Epidemio­logischen Bulletins und Umgang mit wissenschaftlichem Fehlverhalten

Die Publikationsethik des Epidemiologischen Bulletins und die Vorgaben zum Umgang mit wissenschaftlichem Fehlverhalten basieren auf den Empfehlungen zum wissenschaftlichen Publizieren des International Committee of Medical Journal Editors (ICMJE, Recommendations for the Conduct, Reporting, Editing, and Publication of Scholarly Work in Medical Journals) [1] und stehen in Einklang mit den Richtlinien zur guten wissenschaftlichen Praxis des Robert Koch-Instituts [2]. Autorinnen und Autoren, Gutachterinnen und Gutachter sowie die Redaktion des Epidemiologischen Bulletins sollten ihre Arbeit an diesen ethischen Vorgaben ausrichten.

Kriterien für die Autorenschaft

Jede Autorin und jeder Autor sollte maßgeblich zu der Arbeit beigetragen haben und Verantwortung für alle Inhalte übernehmen. Alle, die einen maßgeblichen Beitrag geleistet haben, sollten als Autorinnen und Autoren genannt werden.

Für die Autorenschaft müssen nach den ICMJE-Empfehlungen die folgenden vier Kriterien erfüllt sein:

  1. Maßgebliche Beiträge zu Konzeption oder Design der Arbeit beziehungsweise zur Erhebung, Analyse oder Interpretation der verwendeten Daten UND
  2. Ausarbeitung des Manuskripts oder kritische Überarbeitung bedeutender Inhalte UND
  3. abschließende Zustimmung zu der zur Veröffentlichung bestimmten Version UND
  4. Einverständnis, Verantwortung für alle Aspekte der Arbeit zu übernehmen und sicherzustellen, dass alle Fragen bezüglich der Richtigkeit und Vollständigkeit sämtlicher Teile des Manuskripts angemessen untersucht und geklärt werden.

Es liegt in der gemeinsamen Verantwortung aller Autorinnen und Autoren sicherzustellen, dass alle als Autorinnen und Autoren genannten Personen alle vier Kriterien erfüllen. All diejenigen Personen, die einen maßgeblichen Beitrag geleistet haben, jedoch nicht die Kriterien für Autorenschaft erfüllen, sollten unter Nennung ihres jeweiligen Beitrags in der Danksagung erwähnt werden.

Die korrespondierende Autorin beziehungsweise der korrespondierende Autor übernimmt die Verantwortung für die Kommunikation mit dem Epidemiologischen Bulletin und stellt sicher, dass die administrativen Anforderungen des Epidemiologischen Bulletins erfüllt werden. Nach Publikation sollte die korrespondierende Autorin beziehungsweise der korrespondierende Autor zur Verfügung stehen, um auf Kritik an dem Artikel zu reagieren sowie Fragen zum Artikel zu beantworten, die sich nach der Veröffentlichung ergeben. Sämtliche Autorinnen und Autoren haben eingewilligt, dass die korrespondierende Autorin beziehungsweise der korrespondierende Autor den primären Kontakt mit der Redaktion des Epidemiologischen Bulletins übernimmt.

Interessenkonflikte

Die Redaktion des Epidemiologischen Bulletins bittet (seit Juli 2019) alle Autorinnen und Autoren, eine Erklärung zu möglichen Interessenkonflikten per E-Mail an die Redaktion zu senden.

Das Epidemiologische Bulletin orientiert sich bezüglich der Definition von Interessenkonflikten im Rahmen des wissenschaftlichen Publizierens an den Empfehlungen des ICMJE (Recommendations for the Conduct, Reporting, Editing, and Publication of Scholarly Work in Medical Journals). Ein potenzieller Interessenkonflikt besteht, wenn das fachliche Urteilsvermögen in Bezug auf ein primäres Interesse (wie das Wohl von Patientinnen und Patienten oder die Validität der Forschungsergebnisse) durch ein sekundäres Interesse (wie ein finanzieller Vorteil, z. B. durch Beratertätigkeiten, Aktien, Vorträge, Reisekostenübernahmen, andere finanzielle Zuwendungen) beeinflusst wird. Die Wahrnehmungen von Interessenkonflikten sind dabei ebenso wichtig wie tatsächliche Interessenkonflikte.

Alle Personen, die am Begutachtungs- und Publikationsprozess beteiligt sind, müssen sich mögliche Interessenkonflikte bei der Ausübung ihrer Rolle im Begutachtungs- und Publikationsverfahren bewusst machen.

Alle Autorinnen und Autoren sind gehalten, finanzielle und persönliche Verbindungen und Aktivitäten offenzulegen, die Einfluss auf ihre Arbeit haben könnten, beziehungsweise die andere annehmen lassen könnten, dass sie ihre Arbeit beeinflussen. Autorinnen und Autoren müssen schriftlich offenlegen, ob es Interessenkonflikte gibt, bzw. auch die Herkunft von Forschungsmitteln angeben. Die Erklärung der Autorinnen und Autoren zu Interessenkonflikten und die Angaben zur finanziellen Förderung werden mit dem Artikel veröffentlicht.

Gutachterinnen und Gutachter, bei denen Interessenkonflikte bestehen, sollten die Begutachtung ablehnen.

Mehrfachveröffentlichungen

Das Epidemiologische Bulletin kann Artikel zur Veröffentlichung annehmen, die bereits in einer anderen Sprache veröffentlicht wurden (zum Beispiel, wenn für die öffentliche Gesundheit [unmittelbar] relevante Informationen enthalten sind).

Wird ein Manuskript mit Ergebnissen eingereicht, die zum Großteil in einem bereits veröffentlichten Artikel enthalten sind, fügen die Autorinnen und Autoren eine Kopie dieses Artikels als Entscheidungshilfe für die Redaktion bei. Dies gilt auch für Ergebnisse, die in einem Manuskript enthalten sind oder in enger Beziehung zu einem Manuskript stehen, das bei einer anderen Fachzeitschrift eingereicht oder zur Veröffentlichung angenommen wurde.

Ein bereits publizierter Artikel kann zurückgezogen werden, wenn ein Regelverstoß der Redaktion nicht bewusst war. Dies kann mit oder ohne Erklärung und Einverständnis der Autorinnen und Autoren geschehen.

Wissenschaftliches Fehlverhalten

Wissenschaftliches Fehlverhalten umfasst – beschränkt sich aber nicht zwingend auf – erfundene oder gefälschte Forschungsergebnisse einschließlich der Manipulation von Bildern in Täuschungsabsicht sowie Plagiate. Wird wissenschaftliches Fehlverhalten vermutet oder bestehen Zweifel an der Durchführung oder Integrität von Forschungsarbeiten, die im eingereichten beziehungsweise veröffentlichten Artikel beschrieben werden, leitet die Redaktion entsprechende Schritte zur Überprüfung ein. Hierbei steht es der Redaktion frei, bis zum Abschluss des Verfahrens einen Hinweis auf bestehende Bedenken zu veröffentlichen. Zeigt sich im Verlauf der Untersuchung, dass tatsächlich wissenschaftliches Fehlverhalten vorliegt, wird die Redaktion den Artikel zurückziehen.

Vertraulichkeit

Die Redaktion gibt Informationen zu eingereichten Manuskripten ausschließlich an die Autorinnen und Autoren sowie Gutachterinnen und Gutachter weiter. Die Gutachterinnen und Gutachter werden dabei ausdrücklich darauf hingewiesen, die Manuskripte mit den dazugehörigen Materialien und darin enthaltenen Informationen streng vertraulich zu behandeln.

Begutachtung

Da eine unvoreingenommene, unabhängige und kritische Bewertung wesentlicher Teil jeder akademischen Arbeit ist, stellt die Begutachtung im Peer-Review-Verfahren eine wichtige Erweiterung des wissenschaftlichen Prozesses dar. Das Epidemiologische Bulletin gibt eingereichte Manuskripte an Expertinnen und Experten des jeweiligen Fachgebiets zur Begutachtung weiter. Die Gutachterinnen und Gutachter gehören nicht zur Redaktion des Epidemiologischen Bulletins. Im Allgemeinen wendet sich die Redaktion für die Begutachtung des Manuskripts an Expertinnen und Experten des Robert Koch-Instituts sowie zusätzlich an weitere Fachleute.

Schutz der Studienteilnehmerinnen und -teilnehmer

Alle an der Planung, Durchführung und Veröffentlichung von Forschung am Menschen beteiligten Forscherinnen und Forscher sollten sicherstellen, dass das Prozedere in Einklang mit der Helsinki-Erklärung in der überarbeiteten Fassung von 2013 [3] steht. Die Zustimmung zur Durchführung der Studie sollte von einer unabhängigen lokalen, regionalen oder nationalen Prüfstelle (z.B. institutionelle oder nationale Ethik-Kommission) eingeholt werden. Studienteilnehmerinnen und -teilnehmer sollten über die Ziele und Inhalte der Studie sowie über den Datenschutz informiert worden sein und ihre Einwilligung (informed consent) gegeben haben. Autorinnen und Autoren sind aufgefordert, entsprechende Angaben zu Ethik, Datenschutz und informierter Einwilligung zu machen, die mit dem Artikel veröffentlicht werden. Sollen Daten veröffentlicht werden, die nicht anonym sind, weisen die Autorinnen und Autoren gegenüber dem Epidemiologischen Bulletin nach, dass die betroffenen Personen eingewilligt haben.

Tierschutz

Bei Experimenten mit Tieren müssen alle zutreffenden institutionellen und nationalen Bestimmungen des Tierschutzes eingehalten worden sein. Autorinnen und Autoren sind aufgefordert, entsprechende Angaben im Methodenteil des Manuskripts zu machen.

Bedeutsame Fehler in veröffentlichten Artikeln

Sollte eine Autorin oder ein Autor einen bedeutsamen Fehler oder eine erhebliche Ungenauigkeit in ihrer oder seiner veröffentlichten Arbeit entdecken, besteht die Verpflichtung, die Redaktion umgehend darüber zu informieren. Der Artikel wird dann entweder zurückgezogen oder ein entsprechendes Corrigendum wird veröffentlicht.

Externe Links

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Verfügbarkeit von Daten

Das Epidemiologische Bulletin regt an, dass Autorinnen und Autoren die ihren Beiträgen zugrunde liegenden Daten in einem Datenspeicher verfügbar machen, sofern dem ethische, datenschutzrechtliche oder andere rechtliche Gründe nicht entgegenstehen.

Freie Zugänglichkeit

Das Epidemiologische Bulletin ist eine frei zugängliche (open access) Zeitschrift. Sämtliche Artikel können nach der Publikation kostenfrei gelesen und heruntergeladen werden. Nutzerinnen und Nutzern steht es frei, die veröffentlichten Artikel in beliebigen Medien und in jedem Format zu den Vertragsbedingungen der Creative-Commons-Lizenz Namensnennung 4.0 International (CC BY 4.0) [4] zu kopieren und zu verbreiten.
Für die redaktionelle Bearbeitung und Veröffentlichung von Artikeln im Epidemiologischen Bulletin werden keine Gebühren erhoben.

Für die redaktionelle Bearbeitung und Veröffentlichung von Artikeln im Epidemiologischen Bulletin werden keine Gebühren erhoben.

Literatur

  1. International Committee of Medical Journal Editors (2023) Recommendations for the conduct, reporting, editing, and publication of scholarly work in medical journals. (Stand: 23.5.2023)
  2. Robert Koch-Institut (2023) Gute wissenschaftliche Praxis. (Stand: 9.6.2023)
  3. World Medical Association (2013) World Medical Association Declaration of Helsinki: ethical principles for medical research involving human subjects. (Stand: 6.9.2022)
  4. Creative Commons (2023) Creative Commons Namensnennung 4.0 International Lizenz. (Stand: 10.2.22)

Stand: 21.07.2023

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