Epidemiologisches Bulletin 8/2021
Was ist bei Antigentests zur Eigenanwendung (Selbsttests) zum Nachweis von SARS-CoV-2 zu beachten?
Für den Nachweis einer akuten SARS-CoV-2-Infektion stehen in Deutschland aktuell zwei unterschiedliche Testverfahren zur Verfügung: PCR-Methoden und Antigentests. Beide verwenden Untersuchungsmaterial aus den oberen Atemwegen und sind zur Anwendung durch Fachpersonal vorgesehen.
Der Nachweis von SARS-CoV-2 mittels RT-PCR ist der Goldstandard und zeichnet sich durch eine sehr hohe Sensitivität und Spezifität aus. Allerdings sind bei hohem Probeaufkommen PCR-basierte Tests eine begrenzte Ressource. Laborbasierte Antigentests oder sogenannte „Antigen-Schnelltests“ lassen sich mit deutlich weniger Aufwand durchführen und liefern ein Ergebnis in kurzer Zeit. Sie können allerdings zu einer höheren Anzahl falsch negativer bzw. falsch positiver Testergebnisse führen. Falsch positive Ergebnisse können durch einen nachfolgenden PCR-Test erkannt werden.
Derzeit werden Antigentests, bei denen Probennahme, Testung und Bewertung des Ergebnisses durch medizinische Laien vorgesehen sind, im Rahmen der CE-Kennzeichnung geprüft. Das Epidemiologische Bulletin 8/2021 beschreibt die Chancen, aber auch Risiken und Limitationen bei der Eigenanwendung von Antigen-Selbsttests zum Nachweis einer akuten Infektion mit SARS-CoV-2.
Dieser Artikel erschien online vorab am 22.2.2021.
Veröffentlicht: Epidemiologisches Bulletin 8/2021 (PDF, 3 MB, Datei ist nicht barrierefrei)
Betrachtung der reiseassoziierten COVID-19-Fälle im Sommer 2020 unter Berücksichtigung der Schulferien, Reisetätigkeit und Testkapazitäten
Die Frühphase der ersten COVID-19-Welle in Deutschland im Frühjahr 2020 war durch einen hohen Anteil reiseassoziierter Fälle geprägt. Hinzu kamen zunehmend autochthone Übertragungen, ehe die Fallzahlen nach einem ersten Lockdown zum Sommer hin deutlich abfielen. Wie das Epidemiologische Bulletin 8/2021 ausführt, war vor Beginn der zweiten Welle im Herbst 2020 über den Hochsommer ein vorübergehender Anstieg der Fallzahlen zu verzeichnen. Diese „Sommerferienwelle“ reiseassoziierter COVID-19-Infektionen wird näher beschrieben und in Beziehung zu den Schulferien, Angaben zur Reisetätigkeit und den Testkapazitäten gesetzt.
Dieser Artikel erschien online vorab am 8.2.2021.
Veröffentlicht: Epidemiologisches Bulletin 8/2021 (PDF, 3 MB, Datei ist nicht barrierefrei)
Wie steht es um die Frauengesundheit? Neuer Bericht der Gesundheitsberichterstattung am RKI ist erschienen.
Am 9.12.2020 wurde der neue Frauengesundheitsbericht des Robert Koch-Instituts (RKI) mit einer gemeinsamen Pressemitteilung vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) und RKI publiziert. Der 400-seitige Bericht entstand im Rahmen der Gesundheitsberichterstattung des Bundes (GBE) und informiert umfassend zum Gesundheitszustand, Gesundheitsverhalten und zur Gesundheitsversorgung von Mädchen und Frauen aller Altersgruppen in Deutschland.
Im Epidemiologischen Bulletin 8/2021 wird der Hintergrund des Berichtes und sein Aufbau beschrieben. Zwei große Themen – Gesundheitsverhalten und gesundheitliche Versorgung von Frauen – werden exemplarisch anhand wichtiger Ergebnisse vorgestellt. Eine kurze Zusammenfassung der Berichtsinhalte mit Schlussfolgerungen schließt sich an.
Veröffentlicht: Epidemiologisches Bulletin 8/2021 (PDF, 3 MB, Datei ist nicht barrierefrei)