Vorläufige Bewertung der Krankheitsschwere von COVID-19 in Deutschland basierend auf übermittelten Fällen gemäß IfSG
Ziel der Auswertung war es, die Krankheitsschwere von Fällen mit einer SARS-CoV-2-Infektion anhand der im Meldesystem vorliegenden Informationen zu bewerten. Wenige Informationen liegen derzeit noch zum Aufenthalt auf einer ITS vor. Es ist von besonderer Bedeutung, dass die Gesundheitsämter trotz der momentan außerordentlich hohen Arbeitsbelastung Information mit Unterstützung der meldenden Ärzte zeitnah nachrecherchieren und in das elektronische Meldesystem eintragen, damit diese wichtigen Informationen bei der Bewertung der Krankheitsschwere berücksichtigt werden können.
Veröffentlicht: Epidemiologisches Bulletin 17/2020 (PDF, 2 MB, Datei ist nicht barrierefrei)