Epidemiologisches Bulletin 15/2020
Erfassung der SARS-CoV-2-Testzahlen in Deutschland
Im Rahmen der COVID-19-Pandemie spielt die Labordiagnostik zu SARS-CoV-2 eine entscheidende Rolle. Die Bedeutung liegt nicht nur in der diagnostischen Abklärung, sondern hat eine herausragende Stellung für die Beurteilung der epidemiologischen Entwicklung und hinsichtlich Strategien zur Verlangsamung des aktuellen Geschehens in Deutschland. Daten zur Anzahl der durchgeführten Testungen zu SARS-CoV-2 sowie zur Anzahl der Personen mit den jeweiligen Testergebnissen und den Testkapazitäten werden aktuell über verschiedene Netzwerke bzw. Umfragen erhoben. Im Epidemiologischen Bulletin 15/2020 wird hierzu ein Überblick gegeben.
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Laborbasierte Surveillance SARS-CoV-2
Die 2008 etablierte Antibiotika-Resistenz-Surveillance (ARS) wurde für die Surveillance von SARS-CoV-2 erweitert. Über ARS werden Daten zu jedem einzelnen durchgeführten Test an das RKI übermittelt. Wie das Epidemiologische Bulletin 15/2020 ausführt werden Daten zur virologischen Diagnostik zu SARS-CoV-2 tagesaktuell elektronisch übermittelt. Die besondere Wertigkeit der laborbasierten Surveillance zu SARS-CoV-2 besteht darin, dass über ein etabliertes Surveillancesystem alle in der Routine durchgeführten Testungen erfasst werden, d.h. auch negative Befunde, und damit eine Aussage zum Umfang der in den teilnehmenden Laboren durchgeführten Diagnostik gemacht werden kann.
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Stellungnahme der KRINKO an die Bundes- und Landesärztekammer: Zur Gestaltung der Zusatzweiterbildung Krankenhaushygiene
Die KRINKO hat im Zusammenhang mit der Bekanntgabe der Bundesärztekammer zu Mindestanforderungen für die Zusatzweiterbildung Krankenhaushygiene eine Stellungnahme verfasst. Diese wird im Epidemiologischen Bulletin 15/2020 ausgeführt. Darin weist die KRINKO auf die besondere Bedeutung einer fundierten Qualifikation der auf dem Gebiet der Krankenhaushygiene tätigen Ärztinnen und Ärzte hin. Besonderheiten bestehen in diesem Bereich, da „Krankenhaushygienikerinnen“ und „Krankenhaushygieniker“ einen engen Bezug zu Vorgaben des IfSG und den Landeshygieneverordnungen haben.
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