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Ablehnung der Behandlung von Patienten mit MRE in geriatrischen Kliniken und Rehabilitationseinrichtungen: Einzelfälle oder gängige Praxis?

Die Verlegung von Patienten mit MRE in geriatrische Kliniken und Rehabilitationseinrichtungen ist Thema im Epidemiologischen Bulletin 50/2017. Es existieren umfangreiche Empfehlungen der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO) zu Hygienemaßnahmen bei Infektionen oder Besiedlung mit multiresistenten gramnegativen Erregern (MRGN) und zur Prävention und Kontrolle von MRSA in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen sowie zum Umgang mit besiedelten/infizierten Patienten in Heimen. Es besteht allgemein Konsens darüber, dass alle Patienten ein Recht auf eine Rehabilitation haben, welches nicht durch eine MRE-Besiedelung oder -Infektion beeinträchtigt werden darf. Die KRINKO hat in der Empfehlung "Infektionsprävention in Heimen" hierzu klar Stellung bezogen. Die Forderung eines Nachweises von negativen Abstrichen vor Verlegung von Patienten mit MRE entspricht nicht den Empfehlungen der KRINKO. Eine Sanierung einer intestinalen Besiedlung mit 3/4 MRGN oder VRE ist im Übrigen prinzipiell nicht möglich.

Veröffentlicht: Epidemiologisches Bulletin 50/2017 (PDF, 142 KB, Datei ist nicht barrierefrei)

Stand: 14.12.2017

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