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Außergewöhnliche biologische Gefahrenlagen

Erkennen, bewerten und bewältigen

Unter außergewöhnlichen biologischen Gefahrenlagen versteht man Krankheitsfälle oder auch bioterroristische Anschlagslagen, die durch hochpathogene Erreger oder biologische Toxine verursacht werden. Solche Lagen treten in Deutschland selten auf. Die Folgen für die Gesundheit der Bevölkerung können im Ereignisfall jedoch schwerwiegend sein.

Das Erkennen, Bewerten und Bewältigen außergewöhnlicher biologischer Gefahrenlagen ist Aufgabe des Zentrums für Biologische Gefahren und Spezielle Pathogene (ZBS) des RKI. Es gilt, die mögliche Gefahrenquelle zu identifizieren, zu beseitigen und eine Weiterverbreitung der hochpathogenen Agenzien bzw. der dadurch verursachten Krankheiten zu verhindern.

Die primäre Zuständigkeit im Infektionsschutz liegt – auch im Fall von Bioterrorismus – bei den Gesundheitsbehörden von Kommune bzw. Land. Da diese Geschehen selten sind und Gesundheitsämter häufig nicht auf Erfahrungen im Management solcher Lagen zurückgreifen können, benötigen sie im Ernstfall Beratung und Unterstützung.

Diesen Bedarf greift das Robert Koch-Institut auf und stellt für die Akteure, die direkt oder indirekt im beruflichen Kontext mit der Bewältigung von außergewöhnlichen biologischen Gefahrenlagen befasst sind, aktuelle und wissenschaftlich fundierte Informationen zur Verfügung. RKI-Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beraten und unterstützen auch vor Ort.

Stand: 24.09.2019

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