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Diagnostik/Detektion

Nachweis relevanter hochpathogener Agenzien

Das Robert Koch-Institut weist krankheitsauslösende biologische Agenzien mit Hilfe unterschiedlicher labordiagnostischer Methoden nach. Eine Auswahl hoch pathogener Erreger und Toxine sowie die eingesetzten Nachweisverfahren werden beispielhaft aufgeführt - als Übersicht in der Tabelle.

Ausgewählte Agenzien und Nachweisverfahren am RKI
AgensDiagnostikRKI-Kontakt
Bacillus anthracisNukleinsäurenachweis, EM*, Anzucht, ELISA, Spektroskopie**Fachgebiet ZBS 2
Fachgebietsleitung
Brucella melitensis, abortus, spp.Nukleinsäurenachweis, EM*, AnzuchtFachgebiet ZBS 2
Fachgebietsleitung
Burkholderia mallei, pseudomalleiNukleinsäurenachweis, EM*, Anzucht, ELISA, Spektroskopie**Fachgebiet ZBS 2
Fachgebietsleitung
Clostridium botulinum-ToxineELISA, funkt. Methode, Spektroskopie**, Anzucht, Nukleinsäurenachweis, TypisierungFachgebiet ZBS 3
Fachgebietsleitung
Coxiella burnetiiNukleinsäurenachweis, EM*, Spektroskopie**Fachgebiet ZBS 2
Fachgebietsleitung
Francisella tularensisNukleinsäurenachweis, EM*, Anzucht, ELISA, Spektroskopie**Fachgebiet ZBS 2
Fachgebietsleitung
RizinELISA, funkt. Methode, Spektroskopie**, NukleinsäurenachweisFachgebiet ZBS 3
Fachgebietsleitung
Staphylokokken-Enterotoxine, S. aureusAnzucht, ELISA, Spektroskopie**Fachgebiet ZBS 3
Fachgebietsleitung
Variola majorNukleinsäurenachweis, EM*, ELISAFachgebiet ZBS 1
Fachgebietsleitung
Venezolanisches Pferdeenzephalomyelitis- VirusNukleinsäurenachweis, EM*, Anzucht, ELISAFachgebiet ZBS 1
Fachgebietsleitung
Hämorrhagische Fieber-VirenNukleinsäurenachweis, EM*, Anzucht, ELISAFachgebiet ZBS 1
Fachgebietsleitung
Yersinia pestisNukleinsäurenachweis, EM*, Anzucht, ELISA, Spektroskopie**Fachgebiet ZBS 2
Fachgebietsleitung

*Elektronenmikroskopie durchgeführt im Fachgebiet ZBS 4

**Spektroskopie durchgeführt im Fachgebiet ZBS 6

Schutzstufen im Labor

Um das Risiko einer Ansteckung im Labor so gering wie möglich zu halten, erfordert die Arbeit mit biologischen Agenzien die Einhaltung bestimmter Schutzstandards. In der Biostoffverordnung (BioStoffV) werden je nach Infektionsrisiko grundsätzliche Schutzgruppen (Biosafety-Levels/ Sicherheitsstufen) unterschieden:

  • Schutzstufe 1/BSL 1: Kein oder geringes Risiko für Menschen; vom biologischem Agens geht kein Infektionsrisiko aus
  • Schutzstufe 2/BSL 2: Biologisches Agens stellt keine Bedrohung für Mensch, Tier oder Umwelt dar; geringes Ansteckungspotenzial und -risiko; Therapien vorhanden
  • Schutzstufe 3/BSL 3: Erreger löst ernsthafte, auch lebensbedrohliche Erkrankung aus; nicht oder nur sehr selten von-Mensch-zu-Mensch übertragbar; effektive Behandlungsmaßnahmen verfügbar
  • Schutzstufe 4/BSL 4: Erreger löst ernsthafte, lebensbedrohliche Erkrankung aus; direkte oder indirekte Mensch-zu-Mensch-Übertragung möglich; keine etablierten Therapien

Jedes biologische Agens wird einer dieser Risikogruppen zugeordnet. Damit ist die Grundlage für einen sicheren Umgang mit dem Erreger oder Toxin gelegt.

Stand: 10.04.2024

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