Dekontaminationshinweise bei Verdacht auf Anthraxhaltige Pulver
Risikoanalyse
Das grundsätzliche Vorgehen bei entsprechenden Materialfunden aus Sicht des Arbeitsschutzes ist in der TRBA 130 der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin beschrieben.
Die Wahrscheinlichkeit einer Gefährdung wird zunächst von den Einsatzkräften vor Ort abgeschätzt und ggf. durch weitergehende Analysen verifiziert. Die Dekontaminationsmaßnahmen richten sich nach der Gesamtgefährdungsbeurteilung. Hier sollen Hinweise gegeben werden, wie unmittelbar im Falle eines verdächtigen Pulverfundes vorgegangen werden kann.
Spezielle Maßnahmen zur Sicherung des Fundortes
Für die Dekontamination von Bacillus Sporen auf Oberflächen gibt es derzeit vom RKI kein allgemein empfohlenes Verfahren. Auf der Basis von Erfahrungen im Rahmen entsprechender Laboruntersuchungen können folgende Hinweise für den Umgang mit kontaminierten Oberflächen, die eventuell mit Bacillus-Sporen kontaminiert sind, gegeben werden:
- Abdecken des kontaminierten Bereiches mit saugfähigem Material (z.B. Zellstoff, Textiltücher etc.).
- Tränken des Abdeckmaterials mit einer Lösung, die in der Endverdünnung 1%ige Peressigsäure (2,5 % Wofasteril) enthält.
- 30 min Einwirkzeit.
- Grobentfernung der Partikel (sofern noch vorhanden), Sammeln der Abfälle gemeinsam mit der getränkten Abdeckung in festen Plastiksäcken.
- Anschließende Wischreinigung und -desinfektion mit 1%iger Peressigsäure (2,5 % Wofasteril).
- Nach 30 min Mindesteinwirkzeit übliche Reinigung anschließen.
- Entsorgung der verwendeten Materialien über den Restmüll. Vorzugsweise sollte diese Dekontamination von professionellen Einsatzkräften, z.B. der Feuerwehr, durchgeführt werden. Bei nachgewiesenen virulenten Sporen (Anthrax-Sporen) muss die Entsorgung als Sondermüll erfolgen.
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