Navigation und Service

Zielgruppeneinstiege

Hinweis zur Verwendung von Cookies

Mit dem Klick auf "Erlauben" erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Ihren Aufenthalt auf der Seite anonymisiert aufzeichnen. Die Auswertungen enthalten keine personenbezogenen Daten und werden ausschließlich zur Analyse, Pflege und Verbesserung unseres Internetauftritts eingesetzt. Weitere Informationen zum Datenschutz erhalten Sie über den folgenden Link: Datenschutz

OK

Dekontaminationshinweise bei Verdacht auf Anthraxhaltige Pulver

Risikoanalyse

Das grundsätzliche Vorgehen bei entsprechenden Materialfunden aus Sicht des Arbeitsschutzes ist in der TRBA 130 der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin beschrieben.
Die Wahrscheinlichkeit einer Gefährdung wird zunächst von den Einsatzkräften vor Ort abgeschätzt und ggf. durch weitergehende Analysen verifiziert. Die Dekontaminationsmaßnahmen richten sich nach der Gesamtgefährdungsbeurteilung. Hier sollen Hinweise gegeben werden, wie unmittelbar im Falle eines verdächtigen Pulverfundes vorgegangen werden kann.

Spezielle Maßnahmen zur Sicherung des Fundortes

Für die Dekontamination von Bacillus Sporen auf Oberflächen gibt es derzeit vom RKI kein allgemein empfohlenes Verfahren. Auf der Basis von Erfahrungen im Rahmen entsprechender Laboruntersuchungen können folgende Hinweise für den Umgang mit kontaminierten Oberflächen, die eventuell mit Bacillus-Sporen kontaminiert sind, gegeben werden:

  • Abdecken des kontaminierten Bereiches mit saugfähigem Material (z.B. Zellstoff, Textiltücher etc.).
  • Tränken des Abdeckmaterials mit einer Lösung, die in der Endverdünnung 1%ige Peressigsäure (2,5 % Wofasteril) enthält.
  • 30 min Einwirkzeit.
  • Grobentfernung der Partikel (sofern noch vorhanden), Sammeln der Abfälle gemeinsam mit der getränkten Abdeckung in festen Plastiksäcken.
  • Anschließende Wischreinigung und -desinfektion mit 1%iger Peressigsäure (2,5 % Wofasteril).
  • Nach 30 min Mindesteinwirkzeit übliche Reinigung anschließen.
  • Entsorgung der verwendeten Materialien über den Restmüll. Vorzugsweise sollte diese Dekontamination von professionellen Einsatzkräften, z.B. der Feuerwehr, durchgeführt werden. Bei nachgewiesenen virulenten Sporen (Anthrax-Sporen) muss die Entsorgung als Sondermüll erfolgen.

Stand: 28.06.2012

Zusatzinformationen

Gesundheits­monitoring

In­fek­ti­ons­schutz

Forschung

Kom­mis­sio­nen

Ser­vice

Das Robert Koch-Institut ist ein Bundesinstitut im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit

© Robert Koch-Institut

Alle Rechte vorbehalten, soweit nicht ausdrücklich anders vermerkt.