Ausbrüche von Infektionskrankheiten
Von einem Krankheitsausbruch spricht man im Allgemeinen, wenn die Anzahl von Personen mit einer bestimmten Infektionskrankheit in einer bestimmten Region und/oder einem bestimmten Zeitraum die erwartete Anzahl dieser Erkrankungen übersteigt. Wie viele Erkrankungen in einer bestimmten Region oder in einem bestimmten Zeitraum "normalerweise" zu erwarten sind, kann über die regelmäßige Erfassung und Überwachung (Surveillance) von meldepflichtigen Infektionskrankheiten ermittelt werden. Erkrankungen können einem Krankheitsausbruch zugeordnet werden, wenn zum Beispiel mehrere Personen gemeinsam an einer Veranstaltung mit Verköstigung teilgenommen oder in einem Restaurant gegessen haben und anschließend etwa zeitgleich erkrankt sind.
Seit 2001 wurde die Erfassung von Ausbrüchen in Deutschland zunehmend in den regulären Übermittlungsweg der Meldedaten vom Gesundheitsamt zum Robert Koch-Institut (RKI) integriert. Das Infektionsschutzgesetz (IfSG) sieht in § 6 vor, dass z.B. Lebensmittelvergiftungen oder infektiöse Gastroenteritiden gemeldet werden, wenn bei zwei oder mehr Personen mit einer gleichartigen Erkrankung eine gemeinsame Ursache wahrscheinlich ist oder vermutet wird. Damit stehen Ausbruchsdaten im Rahmen der Überwachung meldepflichtiger Krankheiten bundesweit zur Verfügung.
Dem RKI werden jährlich ca. 10.000 Ausbrüche übermittelt. Bei der Mehrzahl der übermittelten Ausbrüche sind weniger als fünf Personen betroffen. Hin und wieder kommt es auch zu besonderen Ausbruchsgeschehen – in Deutschland waren das in den vergangenen Jahren beispielsweise die Influenza A(H1N1)-Pandemie 2009, der EHEC-Ausbruch 2011 vorwiegend in Norddeutschland, der mehr als 50 Todesopfer forderte, und der Norovirus-Ausbruch in ostdeutschen Schulen 2012.
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