RKI zu humanen Erkrankungen mit aviärer Influenza (Vogelgrippe)
Unter „Vogelgrippe“ (aviäre Influenza) versteht man in erster Linie eine Erkrankung durch Influenza A-Viren bei Vögeln. Diese Viren können unter Umständen auch Erkrankungen bei Menschen hervorrufen, was ebenfalls als Vogelgrippe bezeichnet wird. Aviäre Influenzaviren können nicht so leicht von Tieren auf den Menschen übertragen werden. Wenn eine solche Infektion jedoch stattfindet, kann die Krankheit bisweilen sehr schwer verlaufen. Es gibt derzeit weltweit keine Hinweise für eine fortgesetzte Mensch-zu-Mensch-Übertragung mit aviären Influenzaviren (siehe Grundlagen im "Bericht zur Epidemiologie der Influenza in Deutschland Saison 2018/19", ab Seite 107, und monatliche Risikobewertung der WHO zu Vogelgrippe vom 3.5.2024.)
Nach Angaben der Weltgesundheitsorganisation (WHO) wurden seit 2003 weltweit über 2.600 humane Erkrankungen und 1.100 Todesfälle mit aviärer Influenza nachgewiesen. Die häufigsten Infektionen wurden bislang durch die Subtypen A(H7N9) und A(H5N1) verursacht, wobei der letzte Fall mit A(H7N9) im Jahr 2019 berichtet wurde. Andere beim Menschen nachgewiesene Influenzaviren waren u.a. A(H5N6), A(H9N2). Im Juni 2024 berichtete die WHO von einem Fall in Mexiko, bei dem auch erstmals eine Infektion mit Influenza A(H5N2) nachgewiesen wurde. Nach bisherigen Erfahrungen scheint es in erster Linie bei engem Kontakt mit erkrankten oder verendeten Vögeln sowie deren Produkten oder Ausscheidungen zur Übertragung der Viren auf den Menschen zu kommen (siehe auch die Antworten des Robert Koch-Instituts auf häufig gestellte Fragen zur zoonotischen Influenza). In Deutschland, wo ebenfalls für Vögel hochpathogene H5-Viren zirkulieren, sind bislang keine Erkrankungen beim Menschen mit aviären Influenzaviren bekannt geworden.
Es kommt vor, dass sich auch Säugetiere mit A(H5N1) infizieren, nachdem sie vermutlich Kontakt zu infizierten Vögeln, Geflügel oder deren Ausscheidungen hatten. Bisher betraf das vor allem fleischfressende Wildtiere, die sich vermutlich an verendeten Wildvögeln infizierten. Umfangreiche Informationen zu Vorkommen und Präventionsmaßnahmen bietet das Friedrich-Loeffler-Institut, das Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit. Das Risiko, dass sich Menschen durch den Kontakt mit erkrankten/verendeten Säugetieren (wild, streunend oder als Haustier gehalten) mit Vogelgrippeviren infizieren, wird als gering eingeschätzt.
Im Jahr 2024 wurden in den USA Ausbrüche in mehreren Bundesstaaten mit Influenza A(H5N1) in Geflügelbetrieben und erstmals auch in Milchkuhherden berichtet. In diesem Kontext werden auch H5N1-Infektionsfälle bei Menschen nachgewiesen, die engen beruflichen Kontakt zu infizierten Milchkühen bzw. Geflügel hatten und bisher mild erkrankt sind (häufig berichtet wurden Bindehautentzündung und respiratorische Symptome) (siehe u.a. Informationen der US CDC und Risikobewertung der WHO zu Vogelgrippe vom 14.8.2024). Das BfR stellt FAQ zu „Hygiene von Lebensmitteln in Zeiten der Vogelgrippe“ bereit. Das RKI beobachtet die internationale Lage und tauscht sich eng mit dem FLI und dem ECDC aus. Derzeit teilt das RKI die Einschätzung des ECDC, dass das Risiko für die Bevölkerung in Europa/Deutschland weiterhin gering ist und die bisherigen Empfehlungen (s.u.) weiterhin gültig sind.
Generell sollte man keine kranken oder verendeten (Wild-)Vögel bzw. (Wild-)Tiere anfassen, sondern sich an die zuständige Veterinärbehörde wenden. Wenn ein Kontakt mit Wildvögeln oder infiziertem Geflügel z.B. aus beruflichen Gründen aber nicht vermieden werden kann, sollten adäquate Schutzmaßnahmen getroffen werden, um das Risiko einer Übertragung auf den Menschen zu minimieren. Das Robert Koch-Institut hat auf seinen Internetseiten Empfehlungen zur Prävention bei Personen mit erhöhtem Expositionsrisiko durch (für Vögel hochpathogene) aviäre Influenza A(H5) veröffentlicht. Danach sind besondere Vorsichts- und Schutzmaßnahmen für Personen empfohlen, die vor, während oder zur Bewältigung eines Ausbruchs durch hoch pathogene aviäre Influenza engen Kontakt zu den erkrankten oder verendeten Vögeln hatten oder haben können. Die Empfehlungen werden von den zuständigen Gesundheitsbehörden vor Ort in Kooperation mit den Veterinärbehörden umgesetzt. Verdachts-, Erkrankungs- und Todesfälle mit aviärer Influenzavirusinfektion beim Menschen (zoonotische Influenza) sind meldepflichtig und müssen dem zuständigen Gesundheitsamt gemeldet werden (Infektionsschutzgesetz §6 (1) 1. s)).
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