Empfehlungen zum Transport SARS-verdächtiger Untersuchungsproben
1. Kategorisierung des Erregers
Nach den neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen ist als ätiologisches Agenz der lebensbedrohlichen Erkrankung SARS eine neue Variante von Coronavirus bestimmt worden. Obwohl gegenwärtig Präventiv- und Therapiemöglichkeiten nur eingeschränkt vorhanden sind und die leichte Übertragbarkeit als strittig eingeschätzt wird, kann gegenwärtig der Erreger der Risikogruppe 3 entsprechend der UN-Regulation 6.2 zugeordnet werden. Bei Vorliegen neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse kann diese Einstufung ggf. verändert werden.
2. Verpackung der Proben
Daraus resultierend sind klinische Proben SARS-verdächtiger Patienten als „Biologischer Stoff, Kategorie B“ der UN-Nr. 3373 zuzuordnen und nach Maßgabe Verpackungsanweisung P650 zu verpacken. Bei gewissenhafter Einhaltung dieser Anweisung wird ein hoher Sicherheitsstandard beim Transport erfüllt.
Die Verpackung besteht aus 3 Komponenten:
- Probengefäß (z.B. Monovette) = Primärverpackung
- Schutzgefäß (flüssigkeitsdicht verschraubtes Plasteröhrchen mit saugfähigem Material) = Sekundärverpackung
- Einem möglichst gefütterten Umschlag aus reißfestem Material oder einer entsprechenden kistenförmigen Verpackung aus Pappe = Umverpackung.
Diese Verpackungen sind von einschlägigen Spezialfirmen beziehbar.
3. Kennzeichnung der Versandstücke
Die verschlossenen Versandstücke sind als „Biologischer Stoff, Kategorie B“ und "UN 3373" in Raute (Seitenlänge mind. 50 x 50 mm) sowie mit der Telefonnummer einer verantwortlichen Person zu kennzeichnen. Außerdem ist ein Kennzeichen für die Bauartprüfung der Verpackung vorgeschrieben.
4. Beförderung
Ein Versand mit der Deutschen Post ist unter Beachtung der Verpackungsanweisung P650 nur als Maxibrief möglich (http://www.deutschepost.de//mlm.nf/dpag/images/b/brief_postkarte_national/regelungen_teil_1_internetversion_072010.pdf).
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