Zur fortgesetzten SARS-Surveillance in Deutschland
Empfehlung der WHO zur Einrichtung eines Krankenhaus-SARS-Frühwarnsystems, angepasst an die Situation in Deutschland durch das RKI
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3.4 Falldefinitionen
Klinischer SARS-Fall
Die folgende klinische Falldefinition wurde für Anforderungen der infektionsepidemiologischen Surveillance entwickelt und gilt nur für Fälle im Rahmen des Krankenhaus-SARS-Frühwarnsystems oder eines vergleichbaren Ausbruchsgeschehens.
Ausschlusskriterium:
Gesicherte alternative Diagnose, die das Krankheitsbild vollständig erklären kann.
Ein klinischer SARS-Fall ist - unter Berücksichtigung des Ausschlusskriteriums - ein Patient mit
Fieber (≥ 38°C)
UND
mindestens einem Symptom einer Atemwegserkrankung (Husten, Atembeschwerden, Kurzatmigkeit)
UND
radiologischen Zeichen von Lungeninfiltraten vereinbar mit Pneumonie oder Atemnotsyndrom ODER Autopsiebefunden vereinbar mit Pneumonie oder Atemnotsyndrom.
Klinisch-laborbestätigter SARS-Fall
Ein Labortest auf SARS-CoV ist v.a. dann durchzuführen, wenn die Bedingungen einer SARS-Frühwarnung gegeben sind, d.h. zur eventuellen Bestätigung der Fälle, die die klinische Falldefinition im Rahmen einer SARS-Frühwarnung erfüllen. Zusätzlich wäre dann auch bei anderen erkrankten Personen, die der selben Pflege- bzw. Behandlungseinheit zuzuordnen sind, die die klinische Falldefinition aber (noch) nicht erfüllen, die Durchführung eines Labortests sinnvoll, um weitere mögliche SARS-Erkrankungen frühzeitig abzuklären.
Caveat: Ein negatives Testergebnis schließt SARS nicht aus.
Außerhalb einer SARS-Frühwarnung kann in Einzelfällen die Durchführung eines Labortests auf SARS-CoV erwogen werden; sie wird aber nicht als routinemäßige Maßnahme empfohlen.
Ein klinisch-laborbestätigter SARS-Fall ist - unter Berücksichtigung des Ausschlusskriteriums -
ein Patient, der
mindestens eines der drei o.g. Kriterien eines klinischen SARS-Falls erfüllt
UND
bei dem ein SARS-Coronavirus-Nachweis vorliegt.
SARS-Coronavirus-Nachweis
Ein SARS-Coronavirus-Nachweis liegt vor, wenn mindestens eines der folgenden Kriterien erfüllt ist:
a) positive PCR für SARS-CoV
positive PCR mit einer validierten Methode aus
- mindestens zwei verschiedenen klinischen Materialien (z.B. Nasen-Rachen-Abstrich und Stuhl) ODER
- dem gleichen klinischen Material, wenn es bei mindestens zwei Gelegenheiten während des Krankheitsverlaufs entnommen wurde (z.B. aufeinander folgende Nasen-Rachen-Aspirate) ODER
- mindestens zwei Nukleinsäureaufarbeitungen aus dem selben klinischen Material.
b) Serokonversion im ELISA oder IFA
- Ein negativer Antikörpertest in Serum aus der Akutphase gefolgt von einem positiven Antikörpertest in Serum aus der Genesungsphase (im Abstand von 10 - 14 Tagen) bei paralleler Testung ODER
- mindestens vierfacher Titeranstieg zwischen Seren aus der Akut- und Genesungsphase (im Abstand von 10 - 14 Tagen) bei paralleler Testung.
c) Virusisolierung
- Isolierung des SARS-CoV in Zellkultur aus beliebigem Material UND PCR-Bestätigung mit einer validierten Methode oder durch Sequenzierung nach Amplifizierung geeigneter Genomabschnitte durch PCR.
SARS-CoV-Nachweise sollten in einem der in [2] genannten Labore gemäß den WHO-Empfehlungen
bestätigt werden.
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6. Verweise auf ergänzende RKI-Dokumente
[1] "Empfehlungen des Robert Koch-Institutes für die Hygienemaßnahmen und Infektionskontrolle bei Patienten mit Schwerem Akutem Respiratorischem Syndrom (SARS)"
[2] "Diagnostik von SARS-Verdachtsfällen"
[3] "Krankheitsbeschreibung von SARS"
[4] "Empfehlungen zum Umgang mit Kontaktpersonen bei Auftreten von SARS"
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