Coronavirus-Erkrankung 2019 (COVID-19) im Kontext Wohnungslosigkeit - Empfehlungen für Gesundheitsämter und Anbieter der Wohnungslosen- und Obdachlosenhilfe
Änderung gegenüber der Version vom 25.01.2022: Anpassung an ab dem 02.05.2022 gültige Isolations- und Quarantäneregelungen des Bundes.
Diese Empfehlungen wurden gemeinsam mit der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe (BAG W), Ärzte der Welt e.V., dem Charité COVID-19-Projekt für und mit obdachlosen Menschen (Institut für Tropenmedizin und Internationale Gesundheit, Charité) sowie dem Gesundheitsamt Frankfurt am Main erstellt.
Einleitung
Die Empfehlungen thematisieren die besondere Lage von wohnungs- und obdachlosen Menschen in der COVID-19-Pandemie. Es wird angenommen, dass diese auf Grund der prekären Lebensverhältnisse, Armut, dem eingeschränkten Zugang zur Gesundheitsversorgung und bestehenden Vorerkrankungen ein erhöhtes Risiko sowohl für eine Infektion mit SARS-CoV-2, als auch für einen schweren COVID-19-Krankheitsverlauf haben [1].
Wohnungslose Menschen verfügen über keinen mietvertraglich abgesicherten Wohnraum. Obdachlose Menschen sind eine Untergruppe wohnungsloser Menschen und leben ohne jede Unterkunft auf der Straße (Wohnungsnotfalldefinition der BAG W).
In den vorliegenden Empfehlungen werden Personen, die Hilfeangebote wie z. B. Notunterkünfte, Kleiderkammern, Tagestreffs oder medizinische Einrichtungen aufsuchen als Hilfesuchende bezeichnet.
Der Zugang zu basalen Hilfeangeboten (wie z. B. Aufenthalts- und Übernachtungsmöglichkeiten, Mahlzeiten, Kleidung, sanitäre Anlagen) sollte unabhängig von der aktuellen Pandemielage und vom Impf- oder Genesenenstatus ermöglicht werden. Voraussetzung ist die Umsetzung eines adäquaten Hygiene- (Schutz-)Konzepts in den Angeboten entsprechend der regionalen Verordnungen, sowie ein barrierefreier Zugang zu (vor-Ort-)Testung und (mobilen und stationären) Impfangeboten. Dabei ist für eine angemessene und für alle (Hilfesuchende und Personal) verständliche Begleitkommunikation zum Verständnis der Maßnahmen zu sorgen (wie z. B. Frequenz der Testung, Änderungen von Abläufen). Ziel der Empfehlungen ist es, Gesundheitsbehörden und Anbieter der Wohnungslosenhilfe dabei zu unterstützen, wohnungs- und obdachlose Menschen sowie das Personal im Hilfesystem in der COVID-19-Pandemie zu schützen. Dazu gehören:
Schutz vor Infektionen und Erkrankungen (Personal und Hilfesuchende)
- Sicherstellung des Zugangs zu niedrigschwelligen aktuellen Informationen zum Infektionsgeschehen, zu Präventionsmöglichkeiten und geltenden Infektionsschutzmaßnahmen.
- Schaffung der räumlichen und organisatorischen Gegebenheiten für einen bestmöglichen Infektionsschutz.
- Schaffung niedrigschwelliger Zugangsmöglichkeiten zu SARS-CoV-2-Testung und COVID-19-Impfung.
- Frühzeitige Identifikation infizierter Personen und solcher mit erhöhtem Risiko für einen schweren Verlauf, ggf. Überleitung in ambulante/stationäre Versorgung.
Vermeidung von Ausbrüchen, frühe Erkennung und effektive Eindämmung
- Vermeidung der Schließung von Einrichtungen.
Unter den Kapiteln Prävention, Testung und entsprechende Maßnahmen, Ausbruchsmanagement und COVID-19-Impfung werden jeweils bis zu vier Settings berücksichtigt:
- Menschen auf der Straße und in informellen Camps
- Ambulante Anlaufstellen (wie z. B. Tagestreffs, Essensausgaben, Kleiderkammern, Konsumräume, medizinische Ambulanzen, Beratungsstellen)
- Notunterkünfte (die Aufenthaltsdauer in Notunterkünften ist je nach Einrichtung auf eine Nacht bis mehrere Tage oder Wochen begrenzt
- Stationäre Unterbringungen (dauerhafte Unterbringung)
Notübernachtungen, stationäre Unterbringung und Anlaufstellen werden im Folgenden unter dem Begriff Einrichtungen zusammengefasst.
nach oben
1.1 Prekäre Lebenssituation und Herausforderungen für den Infektionsschutz
Neben den im folgenden genannten Aspekten ist zu erwähnen, dass das niedrigschwellige Hilfesystem, auf das viele wohnungs- und obdachlose Menschen angewiesen sind, häufig durch ehrenamtlich tätige Personen getragen wird. Der Anteil von Menschen mit erhöhtem Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf ist auf Grund des durchschnittlich höheren Alters unter ehrenamtlich Arbeitenden hoch [2].
- Wohnsituation: Die Unterbringungssituation wohnungs- und obdachloser Menschen ist heterogen. Verschiedene Formen von kurzfristigen oder dauerhaften Unterbringungsmöglichkeiten sind vorhanden mit teilweise gemeinschaftlich genutzten Schlaf-, Aufenthalts- und Sanitärbereichen. Die oftmals beengten Räumlichkeiten von Gemeinschaftsunterkünften und Anlaufstellen stellen ein erhöhtes Risiko für die Virustransmission dar, insbesondere bei asymptomatischen Infektionen oder atypischem Verlauf einer COVID-19-Erkrankung [3]. Die Möglichkeit der häuslichen Quarantäne oder die Nutzung von Homeoffice-Möglichkeiten ist für wohnungs- und obdachlose Menschen je nach Lebenssituation erschwert bis ausgeschlossen. Obdachlose Menschen leben im öffentlichen Raum wie z. B. in Parkanlagen, unter Brücken oder auf Gehwegen. Nicht alle nehmen Notunterkünfte in Anspruch. Wenn diese genutzt werden, besteht die Möglichkeit, dass Krankheitssymptome aufgrund der Befürchtung keinen Zutritt zu erhalten, verschwiegen werden [3]. Auf der Straße sind Möglichkeiten für die persönliche Hygiene (z. B. Händewaschen oder Duschen), Nutzung von Schutzmaterialien wie Masken (gemeint sind im folgenden Masken entsprechend der lokalen aktuellen Verordnung) sowie die medizinische Versorgung besonders erschwert. Der Zugang zu sanitären Anlagen ist nicht selbstverständlich.
- Mobilität: Obdachlose Menschen sind oft mobil im öffentlichen Raum unterwegs. Somit sind sie in besonderem Maße von Ausgangssperren betroffen. Sie suchen ggf. verschiedene Anlaufstellen für den täglichen Bedarf auf, an denen es zu Menschenansammlungen kommen kann. Schutz vor Kälte oder Regen kann an warmen Orten wie Bahnhöfen oder öffentlichen Nahverkehrsmitteln gefunden werden. Während der Pandemie kann der Zugang zu diesen Orten wegen geltender Infektionsschutzmaßnahmen teilweise erschwert sein.
- Armut, fehlende soziale Absicherung, Vorerkrankungen und fehlende Krankenversicherung: Viele wohnungs- und obdachlose Menschen haben ein unsicheres Einkommen (z. B. Verkauf von Straßenzeitungen, Pfandflaschen, Geldsammeln) oder sind im informellen Sektor beschäftigt. Sie haben daher begrenzte Möglichkeiten, der Arbeit aufgrund von Quarantäne oder eigener Erkrankung fernzubleiben (z. B. Tagelöhner-Jobs auf Baustellen). Menschen mit ungesichertem Aufenthaltsstatus und viele EU-Bürger:innen haben keinen Sozialleistungsanspruch und dadurch oft einen eingeschränkten oder fehlenden Zugang zur Gesundheitsversorgung. Zudem erschwert Armut die Beschaffung von Schutzmaterialien wie Masken. Der Anteil von Menschen mit (teilweise unerkannten und unbehandelten) Vorerkrankungen ist unter wohnungs- und obdachlosen Menschen auf Grund von Armut, prekären Lebensbedingungen und des fehlenden Zugangs zu Gesundheitsversorgung hoch [3]. Auch Suchterkrankungen stellen ein zusätzliches Gesundheitsrisiko dar [4].
- Eingeschränkter Zugang zu Information und Hilfesystem: Der Zugang zu Internet und Strom, sowie die Verfügbarkeit von (Mobil-)Telefonen und Telefonguthaben ist für wohnungs- und obdachlose Menschen nicht selbstverständlich (Digital Gap). Dadurch ist der Zugang zu Informationen und der Kontakt zum Gesundheitsamt, Einrichtungen usw. erschwert. Dies ist eine Herausforderung für die Kontaktpersonennachverfolgung, Terminvereinbarungen (z. B. für einen SARS-CoV-2-Test, COVID-19-Impfung) und die Mitteilung von Testergebnissen. Der Anteil neuzugewanderter EU-Bürger:innen ist insbesondere unter obdachlosen Menschen in Deutschland hoch [5]. Auch durch begrenzte Möglichkeiten der Sprachmittlung kann der Zugang zu Informationen und zum Hilfesystem erschwert sein.
Aufgrund der prekären Lebenssituation von wohnungs- und obdachlosen Menschen hat die BAG Wohnungslosenhilfe e. V. (BAG W) im April 2020 ein 10-Punkte-Sofortprogramm gefordert. Einen Einblick in die Auswirkungen der Pandemie auf die Population und das Hilfesystem gibt die bundesweite Online-Befragung der BAG W unter Einrichtungen und Diensten der Wohnungsnotfallhilfe im Frühjahr und Herbst 2020 sowie im Winter 2021 Corona und die Auswirkungen auf Menschen in Wohnungsnot und Wohnungslosigkeit und auf das Hilfesystem der BAG W.
nach oben
1.2 Leitprinzipien für einen effektiven Infektionsschutz
Um die Empfehlungen effektiv umzusetzen, sind folgende Leitprinzipien zu beachten:
1.2.1 Heterogenität berücksichtigen
Wohnungs- und Obdachlosigkeit ist kein homogenes Geschehen. Infektionsschutzmaßnahmen und Maßnahmen des Ausbruchsmanagements sollten die jeweilige Lebens- und Unterbringungssituation der Betroffenen sowie unterschiedliche soziale Hintergründe und mögliche psychische und körperliche Vorerkrankungen berücksichtigen. Auch autonome Lebensformen auf der Straße sollten akzeptiert und den betroffenen Personen im Rahmen der Gegebenheiten Hilfestellungen angeboten werden.
1.2.2 Kommunikation und Information sicherstellen
Wohnungs- und obdachlose Menschen werden in ihren Bedarfen und heterogenen Lebenslagen durch bestehende Kommunikationswege nicht immer erreicht bzw. angesprochen:
- Informationsmaterial sollte in verschiedenen Sprachen, in leichter und einfacher Sprache und ggf. auch bebildert zur Verfügung stehen. Auch eine mündliche Aufklärung sollte bei Bedarf ermöglicht werden, da es auch nicht-alphabetisierte Menschen gibt. Informationen sollten an allen wichtigen Orten bereitstehen, an denen sich wohnungs- und obdachlose Menschen aufhalten (Plakate oder Papierflyer in einem Aufsteller, z. B. in Beratungsstellen, Bahnhofsmissionen, in Bahnhöfen, Anlaufstellen, Übernachtungseinrichtungen Notunterkünfte etc.). Sofern digitale Endgeräte in einer Einrichtung zur Verfügung stehen oder schnell beschafft werden können, können zusätzlich digitale Informationsangebote wie z. B. die Corona-Aufklärungsvideos des Charité-COVID-19-Projektes für und mit obdachlosen Menschen genutzt werden. Kurze Informations-Videos können auch z. B. über Werbetafeln oder Videoscreens an Bahnhöfen gezeigt werden.
- Beratung sollte in den von den Menschen gesprochenen Sprachen zur Verfügung stehen. Sprachbarrieren können durch mehrsprachige Mitarbeitende und Sprachmittlung (z. B. Übersetzungssoftwares oder telefonische oder videobasierte Übersetzungsangebote) abgebaut werden. Die Möglichkeit Fragen zu stellen und Antworten zu erhalten, sollte für alle Menschen unabhängig von Sprachstand oder Herkunft sichergestellt werden. Dies ist die Grundlage, um mündige Entscheidungen für die eigene Gesundheit zu treffen und erlaubt Akzeptanz und Mitwirkung. Außerdem sollte Zeit eingeplant werden, um sich der Sorgen und Anliegen von Einzelnen oder Gruppen annehmen zu können.
1.2.3 Vernetzung und Zusammenarbeit
- Hilfesuchende nutzen häufig mehrere Angebote parallel. Daher ist die Vernetzung von Einrichtungen untereinander - insbesondere innerhalb einer Stadt oder einer Kommune - von großer Bedeutung. Zudem sollten Einrichtungen die Informationen zu den kommunalen Hilfeangeboten mit allen relevanten Institutionen teilen (Sozialämter, Polizei, Feuerwehr/Rettungsdienste, Notaufnahmen von Krankenhäusern).
- Eine gute Zusammenarbeit zwischen den Einrichtungen und dem zuständigen Gesundheitsamt, sowie die Benennung von klaren Ansprechpersonen, die die Einrichtungen kennen und bei Fragen und im Notfall auf kurzem Weg beraten können, kann Prozesse erleichtern.
- Abgestimmte ähnliche Strategien und routinierte Abläufe in unterschiedlichen Einrichtungen können zur Transparenz und Akzeptanz für Präventions- und Infektionsschutzmaßnahmen beitragen. Dies kann Hilfesuchenden Sicherheit geben.
Zudem sollte, sofern die regulären Austauschgremien nicht weiter stattfinden, der Informationsaustausch zwischen den Hilfeangeboten sichergestellt werden, um:
- Hygiene- (Schutz-)konzepte zu teilen,
- Schulungen gemeinsam zu organisieren,
- im Fall einer positiv getesteten Person andere Anlaufstellen, die die Person betreuen, zu informieren und die Weitervermittlung an medizinische Anlaufstellen zu gewährleisten.
- Zur schnellen Aktualisierung von Informationen könnten z. B. Messenger-Gruppen genutzt werden.
- Des Weiteren kann im Fall eines Ausbruchs in einer Einrichtung eine gute Vernetzung der Einrichtungen untereinander die Kontaktpersonennachverfolgung erleichtern. Einrichtungen können sich bei Schließung einer Einrichtung auf eine erhöhte Inanspruchnahme vorbereiten und aufmerksam für Erkrankungsanzeichen von Hilfesuchenden sein.
- Durch ambulante Anlaufstellen und mobile aufsuchende Angebote kann sichergestellt werden, dass obdachlose Menschen, die selten bis nie eine Notunterkunft aufsuchen, fortlaufend Informationen erhalten und nicht aus dem Blick geraten. Auch bei einer Ausgangssperre ist es möglich, Ausnahmegenehmigungen für Mitarbeitende (inkl. Ehrenamtliche) zu erteilen, damit die Angebote aufrechterhalten werden können.
1.2.4 Partizipation
Partizipation bedeutet die Beteiligung von wohnungslosen und obdachlosen Menschen bei Entscheidungen über die Ausgestaltung und Bereitstellung von Angebotsstrukturen. Die Beteiligung an Entscheidungsprozessen kann dabei grundsätzlich auf zwei unterschiedliche Arten erfolgen: Erstens in Form der Ausübung einer Wahlfreiheit in Bezug auf die Ausgestaltung bestehender Leistungen; Zweitens hinsichtlich einer aktiven Einflussnahme und Mitwirkung bei der Gestaltung von Hilfeangeboten [6]. Dieses Prinzip ist auch zur effektiven Infektionsprävention und zum Infektionsschutz im Kontext der COVID-19-Pandemie aus nachfolgenden Gründen wichtig:
- Die Mitwirkung von Hilfesuchenden kann die Etablierung von Verhaltensregeln und Infektionsschutzmaßnahmen effektiv und nachhaltig gestalten. Um Mitwirkung zu ermöglichen, bietet sich der Einsatz von Peers und Multiplikator:innen an, die z. B. zu Schutzverhalten, Durchführung von Antigen-Selbsttests oder Folgen eines positiven Testergebnis geschult werden und Informationen an andere Hilfesuchende weitergeben oder bei der Antigen-Selbsttestung unterstützen.
- Partizipative Ansätze können Miss- oder Unverständnisse vorbeugen und die Akzeptanz der hygiene- und infektionsbedingten Regeln fördern.
- Hinweise durch Hilfesuchende können helfen, Abläufe zu vereinfachen und zum Infektionsmanagement beizutragen.
nach oben
2 Prävention
nach oben
2.1 Allgemeine Maßnahmen (alle Settings)
Das detaillierte Schutz- und Hygienekonzept sollte Ablaufpläne mit Zuständigkeiten und Fristen enthalten, welche Schritte erfolgen, wenn eine Person:
ein erhöhtes Risiko für einen schweren COVID-19-Verlauf hat (z. B. durch bestehende Vorerkrankungen/erhöhtes Alter)
- Ermöglichung ärztlicher Beratung (medizinische Anlaufstelle, mobile Dienste)
- Angebot einer separaten Unterbringung
eine enge Kontaktperson einer positiv auf SARS-CoV-2 getesteten Person ist
- Wenn indiziert, Ermöglichung einer freiwilligen Quarantäne gemäß Empfehlungen zu Isolierung und Quarantäne bei SARS-CoV-2-Infektion und -Exposition (https://www.rki.de/covid-19-isolierung), ggf. Unterbringung und Kohortenbildung zusammen mit Angehörigen oder engen Bezugspersonen
- Ermöglichung einer Testung
- Information über COVID-19, insbesondere zu Kontaktreduktion, Schutzmaßnahmen und Vorgehen bei eintretender Symptomatik bereitstellen sowie Informationen und Zugang zu COVID-19-Impfung ermöglichen
mit einer SARS-CoV-2-Infektion vereinbare Symptome zeigt
- Veranlassung ärztlicher Versorgung und Testung (medizinische Anlaufstelle, mobile Dienste, ggf. Absprache mit Notaufnahmen)
- Schaffung eines Angebots für einen geeigneten Transport in die entsprechenden Stellen und Einrichtungen
positiv auf SARS-CoV-2 getestet wurde (siehe Kapitel 3)
Im Nachgang zu einem COVID-19-bezogenen Krankenhausaufenthalt einen weiteren Behandlungs- und Betreuungsbedarf hat
- Person nach Wünschen/Möglichkeiten der weiteren Unterbringung fragen
- Mit dem medizinischen Personal klären, ob nach der Entlassung weiterhin Isolierung erforderlich ist und noch während des Aufenthalts organisieren
- Bereitstellung einer angemessenen Unterbringung zur weiteren ambulanten Versorgung
- Vorgehen und Ansprechpersonen für nicht krankenversicherte Personen festlegen
- Organisation medizinischer Versorgung
- Organisation von langfristigen Rehamaßnahmen
- Klärung der Kostenübernahme
- Alle Maßnahmen sollten unabhängig vom Leistungsanspruch der betroffenen Personen sichergestellt werden. In Notunterkünften und Wohnheimen ist nicht immer eine ausreichende Versorgung gewährleistet. Der geringe Betreuungsschlüssel sowie die medizinischen Fachkenntnisse sind in der niedrigschwelligen Hilfe nicht ausreichend, um Krankentransporte ohne Ankündigungen und Absprachen zu den Einrichtungen zu bringen. Daher sollte eine Absprache mit den Einrichtungen erfolgen und ggf. eine alternative Unterbringung organisiert werden.
Grundsätzlich müssen für alle betroffenen Personen eine Beratung und Aufklärung über alle Schritte erfolgen. Ebenso müssen die individuellen Lebensumstände der Personen bei der Umsetzung der Maßnahmen berücksichtigt werden.
2.1.1 Schutz des Personals (alle Settings)
nach oben
2.2 Menschen auf der Straße und in informellen Camps
- Zugang zu öffentlichen Sanitäranlagen sicherstellen: Öffnung von öffentlichen Toiletten 24 h, keine Schließung von öffentlichen Toiletten, (portable) Sanitär- und Hygieneeinheiten an bekannten Aufenthaltsorten aufstellen. Sicherstellen, dass dort Seife und Einmalhandtücher/Papierhandtücher vorhanden sind (siehe Informationen zu Hygienemaßnahmen).
- Information zu kommunalen Angeboten (z. B. zu Testmöglichkeiten, Stellen zur kostenlosen Abgabe von Masken über Aushänge an z. B. Bahnhöfen, Haltestellen, öffentliche Toiletten). Ein Portal für bundesweite Hilfe- und Unterstützungsangebote findet sich hier.
- Aufrechterhaltung von Streetwork unter Sicherheitsvorkehrungen bzw. Ausbau der mobilen Sozialarbeit: Information über COVID-19 und kommunale Angebote, Verteilung von Masken inkl. Hinweise zum korrekten Tragen.
- Aufklärung der Betroffenen über Ansteckungsrisiken und Reduktionsmöglichkeiten in informellen Camps.
- Alternative Unterbringungsmöglichkeiten anbieten aber nicht verpflichten. Klären, ob die Möglichkeit besteht, Menschen, die auf der Straße fest an bestimmten Orten leben (in Zelten/Hauseingängen/Brücken) und diese nicht verlassen möchten, die Erlaubnis zu erteilen, dort zu bleiben.
- Bei Umzug in eine neue Unterkunft sollten Gruppen die zusammenbleiben möchten als gemeinsame Kohorte untergebracht und nicht auf verschiedene Einrichtungen verteilt werden.
- Gezieltes Ansprechen von Angehörigen von Risikogruppen (ältere Menschen, mit Vorerkrankungen): Informationen und Zugang zu medizinischen Hilfeangeboten und mögliche gemeinsame Unterbringung mit Bezugspersonen (Familienangehörige, Freund:innen, Partner:innen) z. B. in Hotels oder Hostels.
- Information an Allgemeinbevölkerung: Aufklären, Sensibilisieren und Informieren um Akzeptanz für Existenz und Aufrechterhaltung von informellen Camps und Schlafstätten auf der Straße zu schaffen.
nach oben
2.3 Ambulante Anlaufstellen
nach oben
2.4 Notunterkünfte und stationäre Unterbringung
- Anlassbezogenes Eingangsscreening mittels SARS-CoV-2-Antigen-Schnelltest je nach epidemiologischer Lage bzw. Angebot von freiwilligen Antigen-Schnelltests bzw. Stichprobentests (siehe Teststrategie) z. B. bei vorliegenden Symptomen einer COVID-19-Erkrankung. Umgang mit Genesenen und Geimpften je nach aktueller Empfehlung und geltender Verordnung.
Möglichst nur Familien und/oder enge Bezugspersonen in einem Raum unterbringen:
- Kohorten-Nutzung von Gemeinschaftsräumen (Bäder/Küchen)
- Feste Nutzungszeiten für bestimmte Gruppen/Familien festlegen.
- Getrennte Unterbringung von Menschen mit erhöhtem Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf.
- Isolierungsbereiche für positiv Getestete (Absonderung) vorhalten.
- Quarantänebereiche für Kontaktpersonen vorhalten, sodass eine freiwillige Quarantäne gemäß den aktuellen Empfehlungen zu Isolierung und Quarantäne bei SARS-CoV-2-Infektion und -Exposition ermöglicht wird (https://www.rki.de/covid-19-isolierung).
- Mitdenken von körperlichen und kognitiven Einschränkungen, Barrierefreiheit, sozialisatorischer Prägung, Sicherheit für Menschen unterschiedlichen Alters, Geschlechts, unterschiedlicher Herkunft und sexueller Orientierung (z. B. LGBTQIA+, BPoC, Kinder/Jugendliche, Frauen).
Unterkünfte erweitern, um geringere Belegung pro Raum und gute Belüftung zu ermöglichen:
- nach Möglichkeit Unterbringung in Einzelzimmern mit eigenen Bädern (z. B. in Hotels)
- Gruppen und Kohorten gemeinsam in einer Unterkunft unterbringen.
- Sozialarbeiterische Betreuung, Mahlzeiten, WLAN und Kommunikationsendgeräte anstreben.
- Langeweile, Frust und Stress durch Programme für Tagesgestaltung und Unterhaltung unter Berücksichtigung der aktuellen Kontaktempfehlungen begegnen.
- Zeitlich gestaffelte oder räumlich getrennte Kohorten-bezogene Tagesaufenthaltsmöglichkeit in den Unterkünften ermöglichen, um feste Gruppen beizubehalten.
nach oben
3 Testung und entsprechende Maßnahmen
nach oben
3.1 Allgemeine Maßnahmen (alle Settings)
Die Implementierung einer auf Antigen-Schnelltests basierenden Teststrategie sowie Negativ-Ergebnisse ersetzen nicht die Notwendigkeit, in allen Einrichtungen Bedingungen zu schaffen, die AHA+L Regeln einhalten zu können. Für die Durchführung der Antigen-Schnelltestungen ist das Vorhandensein von qualitativ hochwertigen Antigen-Schnelltests (siehe dazu 3.1.4. Wichtige allgemeine Hinweise zu Antigen-Schnelltestung) sowie ausreichend geschultes Personal notwendig. Unabhängig vom Setting ist Testen eine zentrale Maßnahme in der Pandemie.
3.1.1 Information
- Information über Teststrategie, Durchführung, Befundmitteilung und mögliche Konsequenzen einer Testung und ihres Resultates. Informationen zu Verhaltensmaßnahmen bei Symptomen (Infektionsschutz) sind ebenfalls essentieller Bestandteil einer Testberatung, auch ohne Vorliegen eines Testergebnisses. Testen entbindet nicht von der Einhaltung der AHA+L-Regel sowie notwendigen Hygienevorkehrungen und Symptom-Monitoring in Einrichtungen.
3.1.2 Unterbringung
Testungen erfordern die Absprache mit dem Bezirk/Gesundheitsamt/Kommune bzgl. adäquaten Unterbringungsmöglichkeiten für die Isolierung und freiwillige Quarantäne von wohnungs- und obdachlosen Menschen. Dies beinhaltet:
- Möglichkeiten der räumlich getrennten Unterbringung für Kontaktpersonen.
- Isolierungsmöglichkeiten für Antigen-Schnelltestpositive und PCR-bestätigte Fälle.
- Lösungen für Menschen, die einen Aufenthalt in geschlossenen Räumen nicht tolerieren können.
- Eine Transportmöglichkeit unter Infektionsschutzbedingungen, z.B. ein eigenes dafür beauftragtes und ausgestattetes Taxiunternehmen, das die Personen in die Isolierungs-/Quarantäneunterkunft bringt.
Bei der getrennten Unterbringung müssen komplexe Bedarfe der Menschen berücksichtigt und individuelle Lösungen gefunden werden. Zu beachten sind:
- med. Versorgung für Menschen, z. B. mit chronischen Erkrankungen und Wunden (auch ohne Krankenversicherung),
- Suchterkrankungen und andere psychische Erkrankungen,
- Betreuung und Pflege für Menschen im Rollstuhl,
- prekäre Beschäftigungsverhältnisse (z. B. Lohnausfall) und
- Frust und Stress durch fehlende Beschäftigung und Kontakte.
3.1.3 Zusammenarbeit zwischen Einrichtungen und Gesundheitsamt
Die Teststrategie sollte in Abstimmung mit dem für die Einrichtung zuständigen Gesundheitsamt geplant und umgesetzt werden. Die Testangebote müssen auch für Menschen ohne Krankenversicherung und ohne geregelten Aufenthaltsstatus/ohne Papiere zugänglich sein. Je nach Setting gibt es unterschiedliche Testmöglichkeiten.
3.1.4. Wichtige allgemeine Hinweise zu Antigen-Schnelltestung
Regelmäßige und niedrigschwellige Testungen, unabhängig von Symptomen, können je nach epidemiologischer Lage, eine wichtige Komponente zur Vermeidung, frühen Erkennung und effektiven Eindämmung von Ausbrüchen in Notunterkünften für obdachlose Menschen sein [7]. Der Effekt einer Testung zur Prävention von Übertragungen hängt wesentlich von der Häufigkeit der Testung, sowie der Schnelligkeit der Ergebnisse und der Isolierung ab [8-10], wobei Antigen-Schnelltests deutliche Vorteile bieten. Ein zeitnahes Ergebnis ist im Kontext von Notunterkünften für obdachlose Menschen auch wegen der Fluktuation der Hilfesuchenden relevant, da ein Teil bei einer Testmethode, welche ein Resultat erst nach längerer Zeit liefert, nicht wieder auffindbar sein wird und nicht über Mobiltelefone verfügt.
Die Leistungskapazität von Antigen-Schnelltests ist begrenzt, was zu falsch negativen und falsch positiven Testergebnisse führen kann, auch in Abhängigkeit von der Häufigkeit von SARS-CoV-2 Infektionen in der zu testenden Population. Ein negatives Ergebnis im Antigen-Schnelltest ist nur eine Momentaufnahme und schließt eine Infektion nicht aus, insbesondere, wenn eine niedrige Viruslast vorliegt.
Ein falsch-negatives Ergebnis im Antigen-Schnelltest kann wesentliche Konsequenzen in einer Notunterkunft nach sich ziehen. Eine hohe Testfrequenz (bei der gleichen Person) erhöht die Aussagekraft eines negativen Antigen-Schnelltests. Es bedarf der Möglichkeit von PCR-Bestätigungstest [11]. Es sollte eine genaue Abstimmung mit dem zuständigen Gesundheitsamt über die Indikation zur Antigen-Schnelltestung alleine oder die Kombination mit der PCR-Testung erfolgen.
Zwischen den verschiedenen kommerziell erhältlichen Antigen-Schnelltests können erhebliche Leistungsunterschiede bestehen [12, 13]. Unabhängige Überprüfungen der Herstellerangaben zur Testperformance finden sich auf diesen Webseiten: Paul-Ehrlich-Institut: "SARS-CoV-2-Testsysteme"; https://diagnosticsglobalhealth.org; und Foundation for Innovative Diagnostics (FINDDx).
Darüber hinaus ist die Qualität der Probennahme aus dem oberen Respirationstrakt für ein korrektes Testergebnis entscheidend. Je nach Zulassung sind weniger invasive Abstrichverfahren, z. B. aus der vorderen Nase, für eine möglichst hohe Akzeptanz von wiederholten Abstrichen vorteilhaft [14].
Bei der Testdurchführung sind die Gebrauchsinformationen des Herstellers unbedingt zu beachten. Voraussetzung für die sachgerechte Anwendung ist die korrekte Lagerung und die Durchführung bei Raumtemperatur (siehe genaue Angabe des Temperaturbereichs entsprechend Herstellerangaben in der Packungsbeilage). So können z. B. niedrige Umgebungstemperaturen/Kälteeinfluss bei der Testdurchführung zu falsch-positiven, und zu hohe Temperaturen zu falsch-negativen Ergebnissen führen [15].
Antigen-Schnelltests sollten in Einrichtungen durch fachlich geschultes Personal durchgeführt und ausgewertet werden. Nach dem IfSG sind positive Antigen-Schnelltest-Ergebnisse meldepflichtig.
nach oben
3.2 Menschen auf der Straße und in informellen Camps
- Bereitstellung von Informationen (siehe Kapitel 1.2.2) und Möglichkeiten zum Symptomscreening.
- Antigen-Schnelltestung im Rahmen mobiler medizinischer Angebote.
- Bereitstellung von Informationen über niederschwellig zu erreichende Testangebote.
nach oben
3.3 Ambulante Anlaufstellen
- In Innenräumen besteht ein erhöhtes Übertragungsrisiko von SARS-CoV-2. Ein regelmäßiges Screening mittels Antigen-Schnelltest aller Personen oder ein täglich aktives Symptomscreening mit unmittelbarer Testung von symptomatischen Personen sind je nach regionalem Infektionsgeschehen, Ressourcen und Impfstatus ratsam (A oder B).
nach oben
3.4 Notunterkünfte und stationäre Unterbringung
- Testangebote sollten in allen Einrichtungen bereitgestellt werden. Wenn möglich sollte auch die Ausstellung einer Testbescheinigung angeboten werden.
- Die Teststrategie sollte dynamisch angepasst werden und sich an der Art der Unterkunft, am aktuellen Infektionsgeschehen in der Unterkunft und in der umliegenden Region/Kommune orientieren.
- Zur erfolgreichen Umsetzung einer Screening- und Teststrategie in Notunterkünften bedarf es ausreichender Isolierungsmöglichkeiten (sowie sicherer Transportmöglichkeiten dorthin).
- Bei einer bestätigten Infektion in der Unterkunft sollte die Einrichtung (entsprechend der Empfehlungen zu Isolierung und Quarantäne bei SARS-CoV-2-Infektion) eine Testung des Personals und der Hilfesuchenden der gesamten Einrichtung durchführen, welche zum Zeitpunkt der Infektiosität des Falles (48 h vor Symptombeginn bzw. Testdatum) dort untergebracht waren.
- Für die Teststrategie werden zwei Optionen vorgeschlagen, die in der Praxis erprobt wurden. Es sind Verordnungen und Regelungen der Länder zur Testung zu berücksichtigen.
A: Regelmäßiges Screening mittels Antigen-Schnelltest aller Personen, die zur Übernachtung kommen
In Abhängigkeit von dem lokalen Transmissionsgeschehen und auch davon, ob täglich andere Personen in die Einrichtung oder stabile Gruppen von Personen zur Übernachtung kommen, können unterschiedliche Intervalle sinnvoll sein, z. B. 1-2x wöchentlich bei gleichen Personen bis hin zu einem täglichen Screening bei wechselnden Personen. Mittels Antigen-Schnelltest positiv getestete Personen gelten als Verdachtsfälle und sollten adäquat (z. B. in einem gut belüftbaren Einzelzimmer) untergebracht werden.
Nach dem IfSG sind positive Antigen-Schnelltest- und PCR-Ergebnisse meldepflichtig. Vorliegende Symptome können eine initial parallele PCR-Testung notwendig machen. Es sollte eine Abstimmung mit den zuständigen Gesundheitsbehörden über die Indikation zur Antigen-Schnelltestung alleine oder in Kombination mit der PCR-Testung erfolgen.
B: Tägliches aktives Symptomscreening aller Hilfesuchenden und unmittelbare Testung von symptomatischen Personen
Symptomscreening kann nur effektiv sein, wenn die Hilfesuchenden nicht befürchten müssen, von der Aufnahme in eine Unterkunft ausgeschlossen zu werden [1], wenn sie Symptome angeben.
Die Durchführung täglicher Symptomscreenings mittels einfacher Fragen kann helfen, SARS-CoV-2 infizierte Personen zu identifizieren. Eine alleinige symptombasierte Teststrategie erfasst in der Regel nicht Infizierte mit atypischen Symptomen oder Asymptomatische und beinhaltet ein höheres Risiko einer unerkannten Ausbreitung der Infektion in der Einrichtung. Das Symptomscreening sollte je nach Möglichkeit der Kommunikation mehr als Fieber, Husten und Atemnot umfassen (siehe unten).
Es sollte eine genaue Abstimmung mit der zuständigen Gesundheitsbehörde über die Indikation bei positivem Symptomscreening zur Antigen-Schnelltestung alleine oder in Kombination mit der PCR-Testung erfolgen.
Je nach Symptomschwere sollte über die unmittelbare Dringlichkeit einer weiteren medizinischen Abklärung entschieden werden.
Symptom-Screening zur Identifizierung von möglichen COVID-19 erkrankten Personen sollten folgende Schritte erfolgen:
- Messung der Körpertemperatur mit einem Thermometer (>37,5°C, oral)
- Frage: "Hatten Sie in den letzten Tagen das Gefühl, Fieber zu haben?"
- Frage: "Haben Sie heute einen neuen oder sich verschlimmernden Husten?"*
Frage: "Haben Sie eines der folgenden anderen Symptome?"
- Kurzatmigkeit oder Atembeschwerden*
- Halsschmerzen*
- Schnupfen*
- Kopf- oder Muskel- und Gelenkschmerzen
- Neu aufgetretener Verlust oder Störung von Geschmack oder Geruch
- Übelkeit, Erbrechen oder Durchfall
- Starke Müdigkeit
- Weitere Symptome: Appetitlosigkeit, Gewichtsverlust, Konjunktivitis, Hautausschlag, Apathie, Sauerstoffsättigung <95% (Pulsoxymeter), erhöhte Atemfrequenz (>25/min)
Das Screening sollte bei einer Körpertemperatur >37,5°C ODER bei einer positiv beantworteten Frage als positiv bewertet werden.
*Minimum an subjektiven Symptomen, die abgefragt bzw. erfasst werden sollten
nach oben
4 Ausbruchsmanagement
Das Ausbruchsmanagement betrifft Settings, in denen Menschen auf engem Raum sind und das Transmissionsrisiko daher hoch ist. Von den beschriebenen Settings trifft dies insbesondere auf Einrichtungen, die Notübernachtungen anbieten zu. Die folgenden Empfehlungen sind jedoch auch auf den Bereich ambulante Anlaufstellen übertragbar. Es wird aufgrund der Vielzahl von asymptomatischen Fällen dringend empfohlen, bereits beim Auftreten von einer nachgewiesenen SARS-CoV-2 Infektion unverzüglich zu untersuchen, ob es zu einem Ausbruch gekommen ist. Ein Ausbruch liegt vor bei Auftreten von mindestens zwei SARS-CoV-2-positiv getesteten Personen in zeitlicher und räumlicher Nähe (z. B. gleiche Unterkunft). Auch bei einem einzelnen Fall kann es sinnvoll sein, bestimmte Maßnahmen umzusetzen.
nach oben
4.1 Allgemeine Maßnahmen (alle Settings)
4.1.1 Information
- Transparente, kontinuierliche mehrsprachige und adäquate Information über das Ausbruchsgeschehen und Maßnahmen, um eine möglichst hohe Mitwirkung zu erzielen sowie Ängsten, Missverständnissen und Nichteinhalten von Maßnahmen vorzubeugen.
4.1.2 Isolierung und Quarantäne
Organisation adäquater Unterbringungsmöglichkeiten für Isolierung und freiwillige Quarantäne durch Bezirk/Kommune/Einrichtung/Gesundheitsamt, da wohnungs- und obdachlose Menschen kein Zuhause haben.
- Quarantänemöglichkeiten für Kontaktpersonen
- Isolierungsmöglichkeiten für nachweislich positiv getestete Personen
Aufklärung über Grund, Ablauf und Versorgung in der Quarantäne/Isolierung durch Fachpersonal.
- bei Bedarf mittels Sprachmittlung
- auf Bedürfnisse und Fragen eingehen
- Angehörige/Bezugspersonen in Kenntnis setzen
Berücksichtigung komplexer Bedarfe der Menschen und individuelle Lösungen.
- Versorgung für Menschen mit chronischen Erkrankungen und Wunden
- angemessene Essensversorgung
- Versorgung mit Genussmitteln wie Tabak oder Alkohol, wenn nötig
- Substitutionstherapie
- Pflege für Menschen im Rollstuhl
- Klärung von Möglichkeiten für Lohnersatzzahlungen für informelle Einkünfte
- psychiatrische bzw. psychotherapeutische Betreuung
- Lösungen für Menschen, die einen Aufenthalt in geschlossenen Räumen nicht tolerieren können
- Aufrechterhaltung von sozialen Kontakten und Beschäftigung durch Zugang zu Medien (z. B. Internet, Fernsehen, Printmedien).
- Beratung hinsichtlich medizinischer und sozialer Fragen.
- Frühzeitig klären, wo Personen nach der Beendigung der Quarantäne/Isolierung unterkommen.
nach oben
4.2 Notunterkünfte und stationäre Unterbringung
4.2.1 Notunterkünfte
Bei Auftreten von nachweislich positiv getesteten Personen unter Personal oder Hilfesuchenden:
- Sofortige Information an das zuständige Gesundheitsamt (Kommunikationswege sollten vorher geklärt sein).
- Wenn sich die positiv getestete Person während des infektiösen Zeitraums (bis zu 48 Stunden vor Symptombeginn oder positivem Testergebnis) in der Notunterkunft aufgehalten hat, sollte auf Grund des hohen Transmissionsrisikos in Gemeinschaftsunterkünften nach Möglichkeit und in Absprache mit dem Gesundheitsamt umgehend eine Gesamttestung aller Personen (Hilfesuchende und Personal) mittels Antigen-Schnelltest erfolgen.
- Wenn es zu einem Wechsel der Teststrategie kommt, muss dies allen Beteiligten gut erläutert werden.
- Die Quarantäne- und Isolierungsdauer bei SARS-CoV-2-Expositionen und -Infektionen richtet sich nach den Empfehlungen des Bundes und findet sich hier.
Im Falle eines Ausbruchs wird in Zusammenarbeit mit dem zuständigen Gesundheitsamt umgehend eine räumliche Trennung der nachweislich positiv getestete Personen (notwendig: Unterbringung in Isolierung) und der engen Kontaktpersonen (zur freiwilligen Quarantäne) veranlasst.
- Symptomatische Verdachtsfälle und Kontaktpersonen müssen zeitnah getestet und ggf. medizinisch versorgt werden.
- Die Trennung kann auch durch den Betrieb von gesonderten Quarantäneunterkünften umgesetzt werden.
Die Identifizierung von Kontaktpersonen ist essentiell, um Ausbrüche einzudämmen, Personen mit erhöhtem Risiko für einen schweren Verlauf zu schützen und Infektionsketten zu unterbrechen. Es gelten die Empfehlungen des Bundes zu Isolierung und Quarantäne bei SARS-CoV-2-Infektion und -Exposition. Diese sind abrufbar unter www.rki.de/covid-19-absonderung.
- Prioritär müssen enge Kontaktpersonen unter Hilfesuchenden und Personal entsprechend den Empfehlungen identifiziert und informiert werden.
- Das Personal der Einrichtungen kann in der Kontaktpersonennachverfolgung maßgeblich unterstützen, da sie das Setting und die Menschen gut kennen und wissen, wer mit wem Zeit verbringt, wer mit wem in einem Zimmer übernachtet hat, vielleicht auch wo sich die Menschen tagsüber aufhalten. Routinelisten (Belegung der Schlafräume z. B.) der Einrichtungen können genutzt werden.
- Es ist sicherzustellen, dass die Kontaktpersonen über Sinn und Zweck einer freiwilligen Quarantäne informiert sind. Die Quarantäne- und Isolierungsdauer bei SARS-CoV-2-Expositionen und -Infektionen richtet sich nach den derzeit geltenden Empfehlungen des Bundes zu Isolierung und Quarantäne bei SARS-CoV-2-Infektion und -Exposition und finden sich hier.
- Alle Kontaktpersonen erhalten Informationen zu COVID-19, insbesondere zu Kontaktreduktion und Vorgehen bei eintretender Symptomatik.
- Während der freiwilligen Quarantäne sollte ein Selbstmonitoring (Körpertemperatur, Symptome) durchgeführt werden und bei Auftreten von Symptomen eine Antigentestung erfolgen. Wenn noch nicht geschehen, Organisation einer gesonderten und akzeptablen dauerhaften Unterbringung für Personen mit einem erhöhten Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf.
- Das Gesundheitsamt veranlasst das Anlegen einer strukturierten Liste (Linelist), in der alle Fälle und Kontaktpersonen (Hilfesuchende und Personal) nach Zeit, Ort und Person dokumentiert werden. Diese Linelist wird mit räumlichen, zeitlichen, sowie personenbezogenen Informationen geführt, damit die Infektionsketten nachvollzogen werden können. Eine Muster-Linelist sollte bei den Unterkünften hinterlegt werden. Als Orientierung können die folgenden Variablen herangezogen werden: Vorname, Nachname, Geschlecht, Rolle (z. B. Mitarbeitende, Hilfesuchende), Geburtsdatum, Straße und Hausnummer (gegebenenfalls Adresse der Einrichtung/gewöhnlicher Aufenthaltsort), Postleitzahl, Wohnort, Telefonnummer, COVID-19-typische Symptome, Informationen zum Impfstatus, Bemerkungen z. B. Datum letzter Kontakt, Art von Kontakt. Die Linelist kann dann auf Veranlassung des Gesundheitsamtes sofort ausgefüllt und dem Gesundheitsamt für weitere Maßnahmen zur Verfügung gestellt werden.
4.2.2 Stationäre Unterbringung
nach oben
5 COVID-19 Impfung
Um den Impfschutz unter wohnungs- und obdachlosen Menschen zu gewährleisten, ist es wichtig, die Menschen über die COVID-19-Impfung zu informieren und niedrigschwellige Impfangebote sicher zu stellen. Weiterhin sind die aktualisierten Empfehlungen der STIKO zur COVID-19-Impfung zu beachten. In dieser werden nun auch Auffrischimpfungen empfohlen. Zur Optimierung der primären Impfserie all derjenigen, die mit dem Janssen-Impfstoff geimpft wurden, sollten diese umgehend die Möglichkeit erhalten, sich mit einer weiteren Impfstoffdosis (bevorzugt einem mRNA-Impfstoff) impfen zu lassen.
nach oben
5.1 Aufklärung, Information, Einwilligung
Grundsätzlich wird von einer hohen Impfbereitschaft bei Hilfesuchenden ausgegangen. Zur weiteren Sicherung der Impfbereitschaft sollten folgende Hinweise berücksichtigt werden:
- Eine umfassende Impfberatung sollte sich an der Lebenssituation der Menschen ausrichten. Insbesondere Personen mit starker oder irrationaler Angst vor Impfungen benötigen eine sorgfältige Aufklärung und eine gesonderte, sensible Ansprache.
- Bei Bedarf ist Sprachmittlung sicherzustellen.
- Hinweis, dass auch nach der Impfung die Einhaltung der AHA+L Regeln notwendig ist.
- Aufklärung der Hilfesuchenden und der Impfeinrichtungen darüber, dass personenbezogene Daten die bei der Impfung erhoben werden, nicht an andere Behörden weitergegeben werden.
- Grundsätzlich ist in den Einrichtungen darauf zu achten, dass die Einwilligung zu einer Schutzimpfung gegen COVID-19 dem Prinzip der Freiwilligkeit unterliegt. Es besteht keine Impfpflicht, Angebote können auch weiterhin besucht werden.
nach oben
5.2 Durchführung der Impfung
Bei der Umsetzung der Impfungen sollte berücksichtigt werden, dass wohnungs- und obdachlose Menschen zum Teil negative Erfahrungen mit dem medizinischen Versorgungssystem gemacht haben und daher Vorbehalte und Misstrauen bestehen können. Das Impfangebot sollte daher nach Möglichkeit auch in Einrichtungen und an Orten stattfinden, die von ihnen aufgesucht werden. Aufgrund der Vielschichtigkeit des Hilfesystems ist eine mehrdimensionale Strategie zur Durchführung der Impfungen notwendig:
Die Durchführungsstrategie sollte sich an den Settings und ihren Besonderheiten orientieren.
- Kältehilfeeinrichtungen und Notunterkünfte bieten die Chance, Menschen über einen längeren Zeitraum immer wieder anzutreffen. Daher eignen sie sich gut, um vor Ort ein Impfangebot zu schaffen.
- Auch wenn die Möglichkeit besteht, dass Personen nicht zum zweiten Impftermin erscheinen, sollten sie eine erste Impfdosis erhalten.
- Bei vollständig geimpften Personen, für die COVID-19-Auffrischimpfung werben und Angebote zur Impfung schaffen.
- Bei Personen die mit dem Janssen-Impfstoff geimpft wurden, für die Optimierung der Janssen-Grundimmunisierung durch einen mRNA-Impfstoff werben und Angebote zur Impfung schaffen.
- Kühlketten und Lagerungsbedingungen müssen berücksichtigt werden.
- Bei sämtlichen Impfdurchführungen (ob mobil oder stationär) müssen Notfallsets (Anaphylaxie) und in deren Verwendung geschultes Personal vorhanden sein.
- Einladungen und Vorbereitungen auf die Impfung sollten durch Einrichtungen erfolgen, zu denen Hilfesuchende regelmäßigen Kontakt haben.
- Impfaktionen sollten frühzeitig angekündigt werden, um möglichst viele Personen darüber zu informieren und Vorbereitung und Aufklärung zu ermöglichen.
- Stationäre Impfangebote sollten immer an den gleichen bekannten Orten und zur gleichen Uhrzeit durchgeführt werden, da viele Hilfesuchende kein Mobiltelefon haben um sich aktuell informieren zu können.
Einsatz von mobilen Impfteams:
- in großen Einrichtungen, wo viele Menschen vor Ort geimpft werden können
- kleinere Einrichtungen könnten zu Impfeinheiten zusammengefasst werden
- Einsatz von Impfmobilen (auch z. B. in Straßenambulanzen).
- Einrichtung von Impfzentren, z. B. bei medizinischen Angeboten oder Integration einer Impfangebots in die regulären Sprechstunden.
Impfungen sollten an den Tagesablauf von Hilfesuchenden angepasst werden, um eine erfolgreiche Durchführung der Impfung zu gewährleisten:
- z. B. vormittags: Drogengebrauchende und alkoholkonsumierende Menschen, nachmittags/abends: mehr Hilfesuchende vor Ort.
Vorsorge für mögliche Impfreaktionen:
- Schutzraum zur Verfügung stellen, um Menschen mit Impfreaktionen an den Tagen nach der Impfung versorgen zu können (Sicherstellung von ausreichend Zeit- und Platzkapazitäten).
- Zuweisung einer (festen) Unterkunft bis zum zweiten Impftermin.
- Benennung von festen Ansprechpartner:innen und Anlaufstellen, die bei Impfnebenwirkungen kontaktiert werden können.
Die Schaffung von Impfangeboten für wohnungs- und obdachlose Menschen erfordert ein koordiniertes Vorgehen. Träger der Wohnungsnotfallhilfe können die Kommunen hierbei unterstützen.
- Zentrale Anmeldung und Steuerung der Impftermine (auch für ambulante Einrichtungen).
- Ordnungsrechtliche Unterkünfte: Einladungssystem möglich, Transport der Menschen in die Impfzentren.
- Einrichtungen zur medizinischen Versorgung wohnungs- und obdachloser Menschen zu “Impfzentrum für wohnungs- und obdachlose Menschen” ausstatten.
Sicherstellung der Impfdokumentation:
- Sicherstellen der Dokumentation für Geimpfte auch wenn sie keinen Impfausweis mitbringen und unabhängig vom Vorliegen einer Meldeadresse.
- In Absprache mit den geimpften Personen sollte, wenn möglich ein Exemplar der Impfdokumentation in der Einrichtung verbleiben, damit bei Verlust der Dokumentation ein Ersatz beschafft werden kann.
- Zugang zu Impfungen im ländlichen Raum: Die gesundheitliche Versorgung und Lebenssituation wohnungs- und obdachloser Menschen im ländlichen Bereich ist besonders zu berücksichtigen. Zugänge zur Impfung sollten durch die örtlichen Gesundheits- und Sozialbehörden oder ortsansässigen freien Träger geschaffen werden.
Sicherstellung der Termine zur Folgeimpfung:
- Um zu gewährleisten, dass die Folgeimpfung von der Impfperson wahrgenommen wird, sollte die Möglichkeit entsprechender Anreize geprüft werden, beispielsweise das Angebot einer (festen) Unterkunft durch die Kommunen (mindestens) bis zum zweiten Impftermin. Vorteil: Impfreaktionen können “überwacht” werden, Potential für versehentliche Gabe von zwei Impfungen als jeweils Erstimpfung erschwert.
- Erinnerung für den kommenden Impftermin beispielsweise durch SMS und andere Messenger-Dienste.
nach oben
5.3 Anspruch auf SARS-CoV-2-Impfung
- Der Anspruch auf Impfung gilt für wohnungs- und obdachlose Menschen (auch Menschen ohne Papiere), wenn diese ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben [16].
- Ein fehlender Impfschutz darf nicht zu Ausschlüssen aus Einrichtungen von Hilfesuchenden führen (insb. in der niedrigschwelligen Hilfe).
nach oben
Weiterführende Quellen
Über folgende Quellen können Sie Informationsmaterial beziehen
Links und Quellen für weiterführende Informationen
- Empfehlungen für Gesundheitsämter zu Prävention und Management von COVID-19-Erkrankungen in Aufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünften für Schutzsuchende (im Sinne von §§ 44, 53 AsylG)
- Rahmenkonzept einschl. gesetzliche Grundlagen der Maßnahmen nach IfSG (u.a. auf Seite 23 geht es auch um Gemeinschaftseinrichtungen)
- US CDC. Homeless Populations. Resources to Support People Experiencing Homelessness
- Charité-COVID-19-Projekt für und mit obdachlosen Menschen mit Corona-Aufklärungsvideos (Deutsch, Englisch, Polnisch, Rumänisch und Russisch) und Impfpostern (Deutsch, Polnisch, Englisch, Farsi, Russisch, Rumänisch, Bulgarisch, Arabisch, Französisch)
nach oben
Literatur
- Loubiere S, et al.: Seroprevalence of SARS-CoV-2 antibodies among homeless people living rough, in shelters and squats: A large population-based study in France. PLoS ONE, 2021. 16(9).
- Baggett TP, Gaeta LM: COVID-19 and homelessness: when crises intersect. The Lancet Public Health. 2021. 6(4);e193-e194.
- Busch-Geertsema V, Henke J: Auswirkungen der Covid-19-Pandemie auf die Wohnungsnotfallhilfen. Kurzexpertise als Ergänzung zum Forschungsbericht „Entstehung, Verlauf und Struktur von Wohnungslosigkeit und Strategien zu ihrer Vermeidung und Behebung“ in Forschungsbericht. 2020, Gesellschaft für innovative Sozialplanung und Sozialforschung e.V. Bremen.
- Cumming C, Wood L, Davies A: People experiencing homelessness urgently need to be recognised as a high risk group for COVID-19. Health Promot J Austr, 2020.
- Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe e.V.: Gesundheit ist ein Menschenrecht. Empfehlung der BAG Wohnungslosenhilfe zur Sicherstellung der medizinischen Versorgung von Menschen in einer Wohnungsnotfallsituation. 2018: Berlin.
- Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe e.V.: Wohnungslosigkeit: Kein Ende in Sicht, in BAG Wohnungslosenhilfe stellt aktuelle Schätzung für das Jahr 2018 vor, 2019.
- Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe e.V.: Empfehlung Mehr Partizipation wagen. Förderung und Unterstützung von Partizipation in der Wohnungslosigkeit. 2015, Berlin.
- Centers for Disease Control and Prevention: Interim Guidance for SARS-CoV-2 Testing in Homeless Shelters and Encampments. 2021 [cited 2021 19.04.2021]; Available from: https://www.cdc.gov/coronavirus/2019-ncov/community/homeless-shelters/testing.html.
- Larremore DB, et al.: Test sensitivity is secondary to frequency and turnaround time for COVID-19 screening. Sci Adv, 2021. 7(1).
- Mina MJ, Parker R, Larremore DB: Rethinking Covid-19 Test Sensitivity - A Strategy for Containment. N Engl J Med, 2020. 383(22): p. e120.
- Paltiel AD, Zheng A, Walensky RP: Assessment of SARS-CoV-2 Screening Strategies to Permit the Safe Reopening of College Campuses in the United States. JAMA Netw Open, 2020. 3(7): p. e2016818.
- Seifried J, et al.: Antigentests als ergänzendes Instrument in der Pandemiebekämpfung. Epidemiologisches Bulletin. 2021;17:14-25.
- Brümmer L, et al.: The accuracy of novel antigen rapid diagnostics for SARS-CoV-2: a living systematic review and meta-analysis. medRxiv 2021:2021.02.26.21252546.
- Seifried J, et al.: Was ist bei Antigentests zur Eigenanwendung (Selbsttests) zum Nachweis von SARS-CoV-2 zu beachten? Epidemiologisches Bulletin. 2021;8:3-9.
- Lindner AK, et al.: Head-to-head comparison of SARS-CoV-2 antigen-detecting rapid test with self-collected anterior nasal swab versus professional-collected nasopharyngeal swab. Eur Respir J. 2021;57(5).
- Haage V, et al.: Impaired performance of SARS-CoV-2 antigen-detecting rapid diagnostic tests at elevated and low temperatures. J Clin Virol, 2021. 138: p. 104796.
- Deutscher Bundestag: Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 6. April 2021 eingegangenen Antworten der Bundesregierung. 2021.
nach oben