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Information zur Anerkennung von diagnostischen Tests auf SARS-CoV-2 bei Einreise aus einem Risikogebiet nach Deutschland

Die Definitionen des Test- oder Genesenennachweises nach § 2 Nr. 6 und 8 der CoronaEinreiseV sowie nach § 2 Nr. 5 und 7 COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung enthalten keine Länder-Vorgaben zu den PCR-Tests. Eine Einschränkung, wonach PCR-Tests nur aus bestimmten Staaten anerkannt werden, besteht daher nicht.

Weitere Informationen

RKI-Seite zu COVID-19, u.a. mit Hinweisen zu Diagnostik, Hygiene und Infektionskontrolle

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