COVIMO - COVID-19 Impfquoten-Monitoring in Deutschland
Hintergrund und Ziele
Mit COVIMO soll die Bevölkerung Deutschlands regelmäßig zu Themen rund um die COVID-19-Impfung befragt werden. Ziel des Monitorings zur COVID-19-Impfung ist es, die Impfbereitschaft und -akzeptanz verschiedener Bevölkerungsgruppen in Deutschland zu erfassen, zeitnah mögliche Barrieren der Impfinanspruchnahme zu erkennen und entsprechende Kommunikationsmaßnahmen ableiten zu können.
Neben Daten zu persönlichen Merkmalen wie Alter, Geschlecht oder Berufsgruppe werden außerdem Daten der folgenden Kategorien erhoben:
- Impfstatus und Impfbereitschaft
- Impfakzeptanz bzw. Impfeinstellung
- Gründe für bzw. gegen eine Impfung
- Wissen zur COVID-19-Impfung
- Informationsbedarf
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Methodik
Seit Januar 2021 werden in regelmäßigen Abständen etwa 1.000 Personen aus der deutschsprachigen Bevölkerung ab 18 Jahren telefonisch befragt. Zusätzlich werden sogenannte Fokuserhebungen durchgeführt, die sich bestimmten Zielgruppen widmen. Eine Befragung dauert zwischen 10 und 15 Minuten. COVIMO wird vorrausichtlich noch bis Ende 2022 Daten erheben. Es handelt sich um eine Querschnittsbefragung.
Die Befragung findet ausschließlich telefonisch über das Berliner Markt- und Sozialforschungsinstitut USUMA GmbH im Auftrag des Robert Koch-Instituts statt.
Den Methodenbericht finden Sie am Ende der Seite.
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Ergebnisse
Hier finden Sie den Report zur 10. Befragung (Datenerhebung: 10.01.2022 – 27.01.2022): COVID-19 Impfquoten-Monitoring in Deutschland (COVIMO) – 10. Report (PDF, 2 MB, Datei ist nicht barrierefrei)
Zusammenfassung des 10. Reports
COVIMO eignet sich als Surveystudie unter anderem dazu, Impfquotenschätzungen für Bevölkerungsgruppen vorzunehmen, die aus der offiziellen Statistik nicht hervorgehen. In keiner anderen Erhebung bundesweit werden Untergruppen so systematisch und zu verschiedenen Zeitpunkten dargestellt. Da von einer Überschätzung der Impfquoten ausgegangen werden muss (siehe Abschnitt zu Limitationen), sollten die Impfquoten der einzelnen Bevölkerungsgruppen nicht isoliert voneinander betrachtet werden. Vielmehr ist ein Vergleich verschiedener Gruppen sinnvoll, um Handlungsbedarf zu erkennen.
Die offizielle Meldung von COVID-19-Impfungen erfolgt über das Digitale Impfquotenmonitoring (DIM). Die berichteten DIM-Meldedaten sind als Mindest-Impfquoten zu verstehen.
- Im Erhebungszeitraum (10.01.22 - 27.01.22) wurden 1005 Erwachsene zur COVID-19-Impfung befragt.
- Von diesen waren 92.3 % [95 % KI: 90.6; 93.9] (n = 927) bereits mindestens einmal geimpft und 86.9 % [95 % KI: 84.9; 89] (n = 874) gaben an, grundimmunisiert zu sein.
- Der Anteil impfbereiter Personen ist für Nuvaxovid nicht größer als für die mRNA- oder Vektor-basierten Impfstoffe, es gibt jedoch mehr noch unentschlossene Personen.
- Die Impfbereitschaft zur Booster-Impfung ist hoch. Gründe gegen die Booster-Impfung betreffen u.a. mögliche Nebenwirkungen und Zweifel an der Wirksamkeit der Impfstoffe.
- Analysen zur Erklärung des Impfverhaltens zeigen, dass mit zunehmender Überzeugung, durch die Impfung Freiheiten zurückzuerlangen, die Wahrscheinlichkeit steigt, bereits mind. eine Impfung erhalten zu haben. Je mehr sich Befragte zur Impfung gedrängt fühlen, desto eher sind sie ungeimpft.
- Die Ergebnisse zum Wissen rund um die COVID-19-Impfung verdeutlichen, dass - obwohl die Impfaktivitäten bereits seit über einem Jahr laufen - es nach wie vor viel Unsicherheit um die COVID-19-Impfung gibt. Das betrifft sowohl “klassische” Impfmythen, als auch Mythen, die für die zur Anwendung kommenden Impfstoffe spezifisch sind.
Das Archiv der bisherigen Berichte finden Sie am Ende der Seite.
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Informationen für Teilnehmende
Auswahl der Teilnehmenden
Für die Teilnahme an der COVIMO-Studie wurde eine Zufallsstichprobe aus dem Stichprobensystem des ADM (Arbeitskreis Deutscher Markt- und Sozialforschungsinstitute e.V.) gezogen.
In der Stichprobe befinden sich zufällig generierte Mobil- und Festnetznummern. Für die telefonische Befragung kommen nur Personen ab 18 Jahren in Frage. Leben in einem Haushalt mehrere Personen über 18 Jahre, erfolgt eine erneute Zufallsauswahl (über den sogenannten Schwedenschlüssel) der zu befragenden Person.
Nur wer auf diesem Wege von der USUMA GmbH kontaktiert wurde, die im Auftrag des Robert Koch-Instituts die Erhebung durchführt, kann an der COVIMO-Studie teilnehmen.
Ihre Teilnahme ist ein wertvoller Beitrag
Da es nicht möglich ist alle in Deutschland lebenden Erwachsenen selbst zu befragen, wird eine Untergruppe (Stichprobe) der Bevölkerung ausgewählt. Diese Gruppe soll möglichst genau die Gesamtheit der in Deutschland lebenden (und deutschsprechenden) erwachsenen Frauen und Männer ab 18 Jahre abbilden. Jede per Zufallsverfahren ausgewählte Person steht also für eine Bevölkerungsgruppe.
Ihr Mitwirken trägt dazu bei, dass möglichst alle Gruppen der Bevölkerung in die Studie einbezogen werden können- nur dann lassen sich die Ergebnisse auf die Gesamtheit der Bevölkerung verallgemeinern!
Mit Ihren Antworten helfen Sie uns außerdem, Fragen aus der Bevölkerung und den Bedarf an Informationen zu erkennen. Mit Ihrer Teilnahme können Sie die Begleitkommunikation der COVID-19-Impfung aktiv mitbestimmen.
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Datenschutz
Es gilt die Datenschutz-Grundverordnung und das Bundesdatenschutzgesetz
Das Robert Koch-Institut führt die Datenerhebung unter strenger Beachtung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) durch. Die Datenschutzbeauftragte des RKI, Claudia Enge, berät und unterstützt die Projektleitung in Fragen des Datenschutzes.
Für Teilnehmende: Ein Rückschluss auf Ihre Person ist nicht möglich
Ihre Kontaktdaten (Telefonnummer) werden nach der Erhebungsphase unwiderruflich gelöscht, weswegen die Befragungsdaten nicht mehr mit Ihrer Person verknüpfbar sind (Anonymisierung).
Die Ergebnisse der Befragung werden ausschließlich in anonymisierter Form und für Gruppen zusammen dargestellt. Das bedeutet, dass niemand später aus den Ergebnissen erkennen kann, von welcher Person die Angaben gemacht wurden.
Die Befragung wird im Auftrag des Robert Koch-Instituts von der USUMA GmbH durchgeführt. Die datenschutzrechtliche Grundlage der COVIMO-Studie bildet die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und die freiwillige Selbstverpflichtung des ADM. Alle Befragungspersonen werden zu Beginn des Telefoninterviews über die Freiwilligkeit der Teilnahme, die Ziele der Befragung sowie den Datenschutz informiert und werden um ihre mündliche Einwilligung zur Teilnahme gebeten. Die im Rahmen des Telefoninterviews gegebenen Antworten können Informationen zu Ihrem Gesundheitszustand umfassen. Dies sind gemäß Art. 9 DSGVO besonders geschützte Datenkategorien. Ohne Ihre Einwilligung wird kein Telefoninterview durchgeführt. Sie können die Einwilligung jederzeit widerrufen und die Teilnahme an der Befragung vorzeitig beenden. Ein Widerruf gilt für die Zukunft, d.h. bis zum Zeitpunkt des Widerrufs erfolgte Verarbeitungen bleiben hiervon unberührt.
Weitere datenschutzrechtliche Maßnahmen sind unter anderem:
- Die personenbezogenen Daten (d.h. Rufnummern) werden direkt nach Abschluss der Befragung bzw. des Interviews gelöscht und können somit nicht mehr mit den Erhebungsdaten in Verbindung gebracht werden. Der Datensatz ist somit vollständig anonymisiert.
- Die Interviewerinnen und Interviewer selbst haben keinen Zugriff auf die Erhebungsdaten und können bereits abgeschlossene Datensätze nicht erneut aufrufen.
- Die Kontaktaufnahme, Terminverwaltung und die Befragung selbst erfolgen computergestützt über eine spezielle Software. Dadurch können Eingabefehler minimiert und die Datenqualität maximiert werden.
- Sowohl der Zugang zum Rufnummernpool als auch zu den Erhebungsdaten wird nur den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ermöglicht, die diese für die Prozesssteuerung beziehungsweise Datenauswertung benötigen.
- Der finale Erhebungsdatensatz wird von der USUMA GmbH nach Abschluss der jeweiligen Befragung anonymisiert an das Robert Koch-Institut (RKI) übergeben.
- Der Datentransfer erfolgt nach RKI-Vorgaben gemäß den datenschutzrechtlichen Bestimmungen, verschlüsselt über einen Cryptshare-Server.
Die COVIMO-Studie wurde auf Grundlage der geltenden Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) vorab durch den Datenschutzbeauftragten des RKI geprüft.
Ihre Rechte
Zur Wahrung Ihrer Betroffenenrechte können Sie die Auskunft, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Vervollständigung oder Korrektur Ihrer Daten sowie deren Übertragung in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format an sich oder einen Dritten verlangen (Rechte aus den Artikeln 15, 16, 17, 18 und 20 DSGVO). Bitte beachten Sie, dass die vorgenannten Datenschutzrechte nur erfüllt werden können, wenn die Daten, auf die sich die geltend gemachten Ansprüche beziehen, eindeutig Ihrer Person zugeordnet werden können. Da das RKI die Erhebungsdaten in anonymisierter Form erhält, werden die vorgenannten Datenschutzrechte auch mit zusätzlich von Ihnen bereitgestellten Informationen zu Ihrer Identität in der Regel nicht erfüllt werden können.
Sie haben außerdem das Recht, sich bei der zuständigen Aufsichtsbehörde für das RKI zu beschweren (Art. 77 Abs. 1 DSGVO). Die zuständige Aufsichtsbehörde für das RKI ist der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Graurheindorfer Str. 153, 53117 Bonn.
Weitere Informationen zu den Betroffenenrechten finden Sie unter: www.rki.de/datenschutz.
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Eckdaten
Projektleitung und Ansprechpartnerin: Nora Katharina Schmid-Küpke
Projektteam: Julia Neufeind, Ole Wichmann, Anette Siedler
Projektfinanzierung: Bundesministerium für Gesundheit
Laufzeit: 01.01.2021- 30.12.2022
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Kontakt
Verantwortlich für die Studie: Robert Koch-Institut, Fachgebiet 33, Seestr. 10, 13353 Berlin
Ansprechpartnerin: Nora Katharina Schmid-Küpke, E-Mail: Kontaktformular
Behördlicher Datenschutzbeauftragter
Robert Koch-Institut, Claudia Enge, Nordufer 20, 13353 Berlin. E-Mail: Kontaktformular
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Archiv Ergebnisberichte
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