Optionen zum Management von Kontaktpersonen unter Personal der kritischen Infrastruktur bei Personalmangel
Änderung gegenüber der Version vom 29.7.2020: Dokument umfassend überarbeitet und inhaltlich aktualisiert bei Dauer von Isolierung und Quarantäne Fokussierung nun auf die Situation mit relevantem Personalmangel. Für alle anderen Situationen gilt Kontaktpersonenmanagement: www.rki.de/covid-19-kontaktpersonen
Optionen zum Management von Kontaktpersonen für medizinisches Personal in Arztpraxen und Krankenhäuser siehe hier; für Personal von Alten- und Pflegeeinrichtungen siehe hier
I. Hintergrund
Während des gegenwärtigen COVID-19-Ausbruchs konkurrieren beim Umgang mit Kontaktpersonen und infiziertem besonderem Personal der kritischen Infrastruktur (KritIs-Personal) folgende Ziele miteinander:
- Die Absonderung/Quarantäne von Personal, um das Risiko von Übertragungen zu minimieren (Infektionsschutz) und
- die Gewährleistung einer weiter funktionierenden kritischen Infrastruktur.
Die folgenden Handlungsoptionen sollen nur in Situationen zur Anwendung kommen, in denen ein relevanter KritIs-Personalmangel vorliegt. Eine grundsätzliche Auflistung der Sektoren und Brancheneinteilung der kritischen Infrastruktur findet sich auf der Webseite https://www.kritis.bund.de.
Im Rahmen der betrieblichen Pandemieplanung wurden bereits organisatorische Regelungen für die Sicherstellung der Funktionsfähigkeit getroffen, auf diese sollte zurückgegriffen werden. Hierzu gehört auch ein betriebliches Konzept, welches essentielle Personal bei Bedarf durch wen oder wie zu ersetzen ist (z.B. Teambildung). Dabei soll auch eine Liste mit essentiellem bzw. hochspezialisiertem und nur schwer zu ersetzendem Funktionspersonal erstellt sein.
Aufgrund des mit der Anwendung der Optionen einhergehenden erhöhten Risikos der Weiterverbreitung von Infektionen mit SARS-CoV2 dürfen die Handlungsoptionen nur angewendet werden, wenn allen anderen Maßnahmen zur Sicherstellung einer unverzichtbaren Personalbesetzung ausgeschöpft sind. Die Anwendung der Ausnahmeregelung muss beschränkt bleiben auf essentielles und/ oder hoch spezialisiertes KritIS-Personal, welches nicht durch Umsetzung oder kurzfristiges Anlernen von Personal aus anderen Bereichen ersetzt werden kann (z.B. Techniker in der Energie- und Wasserversorgung, Fluglotsen, IT-Ingenieure, Veterinärmedizinisches-, Pharmazeutisches- und Laborpersonal).
Die unten beschrieben Handlungsoptionen sind somit NICHT pauschal auf das gesamte Personal in den KritIS- Sektoren und Branchen anzuwenden. In jedem Fall sollte zudem ein betriebliches Konzept mit präventiven Maßnahmen bestehen, beispielsweise mit Festlegung, welche Schutzmaßnahmen an welchem Arbeitsplatz vorzunehmen sind (z.B. Abstandsregelungen, Vereinzelung, Zuordnung fester Teams, um wechselnde Kontakte zu vermeiden etc.). Hierbei ist auch zu berücksichtigen, dass ggf. bei relevantem Personalmangel einzusetzendes Personal, welches Kontaktperson ist (oder in absoluten Ausnahme-/Notfällen infiziertes Personal ist), nach Möglichkeit keinen unmittelbaren Kontakt mit „gesundem“ Personal hat.
Die folgenden Hinweise eröffnen Möglichkeiten zur weiteren Anpassung vor Ort. Diese Anpassungen sollten möglichst gemeinsam mit dem Gesundheitsamt und dem betriebsärztlichen Dienst sowie der Betriebsleitung unter Berücksichtigung der angestrebten Schutzziele vorgenommen werden.
nach oben
II. Mögliche Anpassung der Empfehlungen für Kontaktpersonen und infiziertes Personal an Situationen mit akutem Personalmangel
Das allgemein empfohlene „Management von Kontaktpersonen“ ist beschrieben unter www.rki.de/covid-19-kontaktpersonen.
Es gelten weiterhin die dort angegebenen Kategorien von Kontaktpersonen.
Vor Anwendung der in der folgenden Tabelle angegebenen Handlungsoptionen für Situationen mit akutem Pesronalmangel ist eine Einweisung durch den betriebsärztlichen Dienst unbedingt anzustreben, u.a. zu: korrektes Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes (MNS); Hygienemaßnahmen (u.a. Handhygiene) und weitere Schutzmaßnahmen (z.B. Vermeidung nicht unbedingt notwendiger Kontakte).
Kategorie I | - Arbeiten in Ausnahmefällen möglich
- MNS* bis Ende der Quarantäne
- Selbstbeobachtung + Dokumentation (bis Ende der Quarantäne)
- strenge Hygiene (u.a. häufiges Händewaschen)
- sofern Tätigkeit dies nicht zwingend ausschließt, unbedingt Abstand zu anderen Personen (mind. 1,5 m) halten (auch während Pausen etc.)
- Beim Auftreten von Symptomen umgehendeDienstfreistellung und Testung auf SARS-CoV-2; bei positivem Test siehe „SARS-CoV-2 Positive“
- weitere Maßnahmen siehe Management Kontaktpersonen
|
Kategorie II | - Kontaktreduktion
- ab Symptomatik: SARS-CoV-2-Testung und Vorgehen wie Personal mit Erkältungssymptomen
- weitere Maßnahmen siehe Management Kontaktpersonen
|
Personal mit Erkältungs-symptomen | - MNS* während gesamten Anwesenheit am Arbeitsplatz
- strenge Hygiene (u.a. häufiges Händewaschen)
- sofern Tätigkeit dies nicht zwingend ausschließt, unbedingt Abstand zu anderen Personen (mind. 1,5 m) halten (auch während Pausen etc.)
- wenn möglich Testung auf SARS-CoV-2; bei positivem Test siehe „SARS-CoV-2 positives Personal“
|
SARS-CoV-2-pos. Personal
| Häusliche Absonderung;
Voraussetzung für Wiederaufnahme der Arbeit:
- Mind. 10 Tage nach Symptombeginn
- Symptomfreiheit seit mind. 48 Stunden
- Arbeiten in nur in absoluten Ausnahme-/Notfällen (!) und unter ärztlicher Begleitung (Möglichkeit zur Symptomkontrolle etc.) zu erwägen
- MNS* während der gesamten Anwesenheit am Arbeitsplatz
- strenge Hygiene (u.a. häufiges Händewaschen)
- sofern Tätigkeit dies nicht zwingend ausschließt, unbedingt Abstand zu anderen Personen halten (auch während Pausen etc.)
|
* MNS = Mund-Nasen-Schutz
Bei Personal, das früher bereits selbst eine molekulardiagnostisch bestätigte SARS-CoV-2 Infektion hatten und wieder als genesen gilt, kann nach aktuellem Kenntnisstand von einer partiellen Immunität ausgegangen werden. Dennoch muss dieses Personal selbstverständlich alle Hygiene- und Schutzmaßnahmen wie anderes Personal einhalten. Sollte dieses Personal Kontaktperson Kategorie I werden ist, obwohl eine erneute Ansteckung und ein damit einhergehendes Übertragungsrisiko auf andere Personen nicht mit letzter Sicherheit ausgeschlossen werden kann, dennoch keine Quarantäne erforderlich. Es soll wie immer eine tägliche Eigenbeobachtung erfolgen und bei Auftreten von Symptomen sollte die berufliche Tätigkeit umgehend unterbrochen werden sowie eine Selbstisolierung bis zur diagnostischen Klärung erfolgen. Bei positivem Test wird die Kontaktperson wieder zu einem Fall. In dieser Situation sollten alle Maßnahmen ergriffen werden wie bei sonstigen Fällen unter Personal (inkl. Isolation).
nach oben
III. Ergänzende Grundsätze der Versorgung in der aktuellen Situation
- Alle weiteren Maßnahmen der Basishygiene sind ebenso zu beachten.
- Durch das korrekte Tragen von MNS während der Arbeit kann das Übertragungsrisiko auf andere Personen reduziert werden. Cave: Masken (FFP2) mit Ausatemventil sind nicht zum Drittschutz geeignet.
- Personal höheren Alters und mit Grunderkrankungen (siehe www.rki.de/covid-19-risikogruppen) sollte wenn möglich nicht in Bereichen arbeiten, in denen häufiger enger Kontakt zu anderen Personen vorkommt.
- Direkter Kontakt aller Art (z.B. Treffen und Besprechungen) soll auf ein Minimum reduziert bzw. direkter Kontakt unter Personal vermieden werden. Kontaktreduktion auch im privaten Bereich ist erforderlich.
- Im privaten Bereich und auf dem Weg von oder zu der Arbeit sind die allgemeinen Verhaltensregeln und -empfehlungen zum Schutz vor COVID-19 zu beachten (AHA+L- Regeln: Abstand wahren, auf Hygiene achten und – da wo geboten – eine Alltagsmaske tragen; Innenräume gut lüften), siehe www.infektionsschutz.de und www.zusammengegencorona.de.
nach oben