Optionen zur vorzeitigen Tätigkeitsaufnahme von Kontaktpersonen unter medizinischem Personal in Arztpraxen und Krankenhäusern bei relevantem Personalmangel
Dieses Dokument ersetzt das Dokument "Optionen zum Management von Kontaktpersonen unter medizinischem Personal in Arztpraxen und Krankenhäusern bei Personalmangel" vom 08.07.2020.
Änderungen gegenüber der Version vom 30.11.2020: Aufnahme der Empfehlungen bei Vorliegen oder V.a. besorgniserregende SARS-CoV-2 Varianten (variants of concern, VOC).
Durch Klicken auf das Lupen-Symbol unter dem Vorschaubild kann die Infografik geöffnet werden. Die Infografik ist als PDF-Datei zum Selbstausdrucken verfügbar:
Infografik Optionen zur Tätigkeitsaufnahme von SARS-CoV-2-Kontaktpersonen der Kategorie I für medizinisches Personal bei relevantem Personalmangel
I. Hintergrund
Während der gegenwärtigen COVID-19-Pandemie konkurrieren beim Umgang mit Kontaktpersonen unter medizinischem Personal folgende Ziele miteinander:
- Die Absonderung/Quarantäne von medizinischem Personal mit Kontakt zu einem COVID-19-Fall, um bei evtl. Infektion das Risiko von Übertragungen zu minimieren (Infektionsschutz) und
- die Gewährleistung der akutmedizinischen Versorgung (Aufrechterhaltung der Kapazitäten).
Ist die adäquate Versorgung der Patientinnen und Patienten durch Personalengpässe nicht mehr möglich, kann es notwendig sein, die bestehenden Empfehlungen zum Umgang mit Kontaktpersonen (www.rki.de/covid-19-kontaktpersonen) und positiv auf SARS-CoV-2 getestete Personen für medizinisches Personal anzupassen.
Die folgenden Handlungsoptionen sollen nur in Situationen zur Anwendung kommen, in denen ein relevanter Personalmangel (adäquate Versorgung der Patientinnen und Patienten nicht gewährleistet) vorliegt und andere Maßnahmen zur Sicherstellung einer angemessenen Personalbesetzung ausgeschöpft sind.
Maßnahmen wären z.B. das Absagen elektiver Behandlungen, die interne und externe Verlegung in andere Kliniken und Rekrutierung von Personal.
Die folgenden Hinweise eröffnen Möglichkeiten zur Anpassung vor Ort. Diese Anpassungen sollten gemeinsam mit dem Gesundheitsamt und unter Berücksichtigung der angestrebten Schutzziele vorgenommen werden.
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II. Mögliche Anpassung der Empfehlungen für Kontaktpersonen unter medizinischem Personal in Situationen mit relevantem Personalmangel
Die folgenden Hinweise sind NICHT anwendbar, wenn Kontakt zu einer Person mit Infektion mit einer der besorgniserregenden SARS-CoV-2 Varianten (variants of concern, VOC) oder V.a. auf eine solche Infektion vorlag.
Liegt eine Situation mit relevantem Personalmangel in der Krankenversorgung vor, können Kontaktpersonen unter medizinischem Personal unter bestimmten Voraussetzungen vorzeitig wieder zur Arbeit zugelassen werden. Diese Unterscheidung gilt für die Arbeitssituation. Außerhalb ihrer medizinischen Tätigkeit unterliegen Beschäftigte in Krankenhäusern und Arztpraxen weitgehend den allgemeinen Empfehlungen zum Management von Kontaktpersonen in der Allgemeinbevölkerung. Die Fahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln zur Arbeit ist medizinischem Personal erlaubt. Auf keinen Fall dürfen aber in der Quarantänezeit z.B. Veranstaltungen, Geschäfte oder Restaurants besucht werden.
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Optionen zum Management von Kontaktpersonen Kategorie I
Bei relevantem Personalmangel in der Krankenversorgung kann bei Kontaktpersonen der Kategorie I eine Bewertung des Expositionsrisikos vorgenommen werden und vom Gesundheitsamt Abweichungen des allgemeinen Kontaktpersonenmanagements mit dem Ziel der vorzeitigen Tätigkeitswiederaufnahme gestattet werden. Die Bewertung kann unabhängig davon erfolgen, ob der Kontakt in der privaten oder beruflichen Umgebung stattgefunden hat:
Mögliche Anpassung der Empfehlungen für Kontaktpersonen unter medizinischem Personal mit hohem Expositionsrisiko (Kategorie Ia), z.B. relevante Exposition zu Sekreten, Exposition gegenüber Aerosolen von COVID-19-Fällen (z.B. im Rahmen einer Bronchoskopie ohne adäquate Schutzkleidung).
Mögliche Anpassung der Empfehlungen für Kontaktpersonen unter medizinischem Personal mit begrenztem Expositionsrisiko (Kategorie Ib): alle KP1, die nicht unter 1a fallen; grundsätzlich gilt: je länger und enger der Kontakt, desto höher das Risiko
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Handlungsoptionen für Medizinisches Personal mit Symptomen vereinbar mit einer COVID-19-Infektion
Prinzipiell gilt, medizinisches Personal mit Krankheitssymptomen bleibt der Arbeit fern und nimmt diese erst nach Symptomfreiheit von mind. 48 Stunden wieder auf. Medizinisches Personal sollte bei Krankheitssymptomen eine Testung auf SARS-CoV-2 erhalten. Bei positivem Test siehe „SARS-CoV-2 positives medizinisches Personal“.
In Situationen mit relevantem Personalmangel kann medizinisches Personal mit Symptomen bei negativem Testergebnis und Arbeitsfähigkeit die Krankenversorgung mit medizinischem Mund-Nasen-Schutz wieder aufnehmen.
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Handlungsoptionen für Medizinisches Personal mit COVID-19-Infektion (positiv auf SARS-CoV-2 getestet)
SARS-CoV-2 positives Personal wird nicht in der Krankenversorgung eingesetzt. Voraussetzung für Wiederaufnahme der Tätigkeit:
Bei Personal, das früher bereits selbst eine molekulardiagnostisch bestätigte SARS-CoV-2 Infektion hatten und wieder als genesen gilt, kann nach aktuellem Kenntnisstand von einer partiellen Immunität ausgegangen werden. Dennoch muss dieses Personal selbstverständlich alle Hygiene- und Schutzmaßnahmen wie anderes Personal einhalten. Sollte dieses Personal Kontaktperson Kategorie I werden, ist eine erneute Quarantäne empfohlen, wenn der Kontakt später als 3 Monate nach dem molekularbiologischen Nachweis der Erstinfektion erfolgte, sowie bei Verdacht auf eine Infektion mit einer VOC und auch bei beruflichem Kontakt mit Risikogruppen. Es soll wie immer eine tägliche Eigenbeobachtung erfolgen und bei Auftreten von Symptomen sollte die berufliche Tätigkeit umgehend unterbrochen werden sowie eine Selbstisolierung bis zur diagnostischen Klärung erfolgen. Bei positivem Test wird die Kontaktperson wieder zu einem Fall. In dieser Situation sollten alle Maßnahmen ergriffen werden wie bei sonstigen Fällen unter Personal (inkl. Isolation).
Bei bereits geimpftem Personal kann 14 Tage nach der zweiten Impfung von einer ausreichenden Immunität ausgegangen werden. Die bisherige Evidenz reicht aber nicht aus, um den genauen Effekt der Impfung auf die Infektiosität zu bewerten. Daher sollen als Vorsichtsmaßnahme -bis zum Vorliegen weiterer Studiendaten- auch Geimpfte bei Kontakt mit Erkrankten oder als Reiserückkehrer aus einem Risikogebiet die Infektionsschutzmaßnahmen beachten und unterliegen der Quarantänepflicht. Das geimpfte Personal muss selbstverständlich weiterhin alle Hygiene- und Schutzmaßnahmen wie anderes Personal einhalten. Bei positivem Test wird die geimpfte Kontaktperson wieder zu einem Fall. In dieser Situation sollten alle Maßnahmen ergriffen werden wie bei sonstigen Fällen unter Personal (inkl. Isolation).
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