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Fachliche Vorgaben des RKI für COVID-19-Genesenennachweise – außer Kraft seit 19.3.2022

Bitte beachten: Mit Wirkung vom 19.3.2022 sind die fachlichen Vorgaben für COVID-19-Genesenennachweise unmittelbar in § 22a Abs. 2 Infektionsschutzgesetz geregelt worden. Die fachlichen Vorgaben des RKI für COVID-19-Genesenennachweise nach der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung und der Coronavirus-Einreiseverordnung sind daher zum 19.3.2022 außer Kraft getreten.

Die zuletzt geltende Fassung mit Stand vom 3.2.2022 ist im Archiv abrufbar.

Stand: 19.03.2022

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