Digitales Impfquotenmonitoring zur COVID-19-Impfung
Wegen eines gesetzlichen Feiertags in Berlin am 8. März werden die Impfquoten am 9. März 2022 das nächste Mal aktualisiert. Die Impfquoten sind am 8. März auf dem Impfdashboard abrufbar.
Insgesamt durchgeführte COVID-19-Impfungen auf Bundeslandebene in Prozent: mindestens einmal geimpft (links) / grundimmunisiert / Auffrischimpfungen (rechts)
Die Erhebung der Daten zur COVID-19-Impfung erfolgt in Impfzentren, Krankenhäusern und durch die Mobilen Impfteams. Seit kurzem sind Betriebsmediziner und Betriebsmedizinische Dienste hinzugekommen. Autorisiertes Personal aus den genannten Einrichtungen kann über die Webanwendung "Digitales Impfquotenmonitoring" die Daten eingeben und über eine gesicherte Internetverbindung täglich an die Bundesdruckerei übermitteln, wo im Auftrag des RKI die Daten zwischengespeichert und vom RKI täglich abgerufen werden. Aus den Apotheken werden pseudonymisierte Daten mit der Web-Anwendung "Digitales Impfquotenmonitoring" seit dem 08.02.2022 übermittelt.
Es fließen außerdem die aggregierten Impfdaten der niedergelassenen Ärzte ein, die täglich an die KBV übermittelt werden und die aggregierten Daten der Privatärzte, die täglich an eine eigene Plattform übermittelt werden. Von beiden Portalen werden die Daten ebenfalls täglich vom RKI abgerufen.
Tabelle und Abbildungen werden von Montag bis Freitag bis mittags aktualisiert und geben in der Regel jeweils den Datenstand bis 8:00 Uhr des Tages der Publikation wieder. Außerdem sind die Impfquoten montags bis samstags auf dem Impfdashboard und in maschinenlesbarer Form auf Github abrufbar.
Die publizierten Daten können aufgrund des Übermittlungsverzugs auch Nachmeldungen und Korrekturen aus den Vortagen enthalten.
Wie in anderen Meldesystemen auch wird bei den über das Digitale Impfquotenmonitoring erfassten Impfquoten von einer gewissen Untererfassung ausgegangen. Die Validierung und Hochrechnung der Impfdaten sowohl anhand der gelieferten Impfstoffdosen als auch anhand der abgerechneten Impfleistungen bestätigen, dass es sich bei den täglich berichteten Impfquoten um Mindestimpfquoten handelt, die Unterschätzung allerdings in einem tolerabel niedrigen Bereich liegt (für weitere Informationen siehe den > Wochenbericht im Kapitel > Impfen).
Hinweis:
Die vorliegenden Auswertungen beziehen sich bezüglich des Janssen-Impfstoffes noch auf die bis zum 14.01.22 entsprechend der Zulassung geltende Definition, nach der eine Impfstoffdosis zum Nachweis eines vollständigen Impfschutzes ausreicht. Auf der Homepage des Paul-Ehrlich-Instituts wurde diese Definition mit Wirkung vom 15.01.22 geändert. Nunmehr sind auch beim Janssen-Impfstoff zwei Impfungen für die Grundimmunisierung vorgesehen. Um diese Änderungen zukünftig auch in den Impfquoten berücksichtigen zu können, müssen jedoch noch Anpassungen in den Meldesystemen und den Auswertungsalgorithmen vorgenommen werden.
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