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Marburgvirus-Infektion einer Niederländerin nach Uganda-Reise: Informationen des Robert Koch-Instituts

Bei einer 40-jährigen Niederländerin wurde Anfang Juli 2008 ein hämorrhagisches Fieber durch Marburgvirus diagnostiziert. Zuvor war sie vom 5.-28. Juni 2008 durch Uganda gereist und hatte dort auch zwei Höhlen besucht: am 16. Juni eine Höhle in Fort Portal in West-Uganda, sowie am 19. Juni die „Python“-Höhle im Maramagambo-Wald (Teil des Queen-Elizabeth-Nationalparks im Süden des Landes). Schon bei früheren Fällen von Infektionen mit Marburgviren wurde eine Übertragung der Infektion durch Kontakt zu Fledermäusen, insbesondere in Höhlen, vermutet. Nach Aussage des Partners der Patientin wurden in der ersten Höhle keine Fledermäuse bemerkt, jedoch viele in der Python-Höhle. Man nimmt an, dass in letzterer Höhle auch Fledermaus-Spezies leben, bei denen man anderenorts in Afrika schon Marburgviren nachweisen konnte.

Nach ersten Symptomen (Fieber, Schüttelfrost) der Reiserückkehrerin am 2. Juli erfolgte am 5. Juli die Einweisung ins Krankenhaus. Am 7. Juli entwickelten sich Leberversagen und starke Blutungsneigung, so dass die Patientin sich nun in kritischem Zustand befindet. Die Filovirus-Diagnose wurde labordiagnostisch bestätigt und auf Marburgvirus eingeengt; andere mögliche Erreger hämorrhagischer Fieber konnten ausgeschlossen werden.

Die anderen Teilnehmer der Reisegruppe (ausschließlich Niederländer) sind bislang nicht erkrankt. Sie und andere Kontaktpersonen der Patientin werden klinisch überwacht.  Der Rückflug der Patientin in die Niederlande fand 4 Tage vor Erkrankungsbeginn statt, so dass für die anderen Fluggäste keine Gefahr einer Übertragung bestand.
  
Sollte die Exposition tatsächlich in einer der Höhlen stattgefunden haben, wären jedoch möglicherweise auch andere Touristengruppen gefährdet. Das Robert Koch-Institut empfiehlt Reisenden, diese und ähnliche Höhlen zu meiden. In der Region aktive Reiseveranstalter werden gebeten, Reisende auf die Gefahr von Marburg-Infektionen und diese Empfehlung aufmerksam zu machen.

Stand: 11.07.2008

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