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Redaktionelle Richtlinien / Herausgeberrichtlinien

Das Journal of Health Monitoring (JoHM) orientiert sich an den Recommendations for the Conduct, Reporting, Editing, and Publication of Scholarly Work in Medical Journals des International Committee of Medical Journal Editors (ICMJE) und an den Principles of Transparency and Best Practice in Scholarly Publishing, einer gemeinsamen Erklärung der Organisationen Committee on Publication Ethics (COPE), Directory of Open Access Journals (DOAJ), World Association of Medical Editors (WAME) und Open Access Scholarly Publishers Association (OASPA). Ausführliche Informationen zu den unten aufgeführten Themen finden sich in den folgenden Richtlinien und Hinweisen:

  • Publikationsethik des Journal of Health Monitoring und Umgang mit wissenschaftlichem Fehlverhalten
  • Hinweise für Autorinnen und Autoren
  • Begutachtungsverfahren (Peer Review)
  • Korrekturrichtlinie

Ethische Richtlinien

Autorinnen und Autoren, Gutachterinnen und Gutachter sowie die Redaktion des JoHM sollten ihre Arbeit an den ethischen Vorgaben ausrichten, die in der Publikationsethik dargelegt werden.

Herausgeberbeirat

Ein unabhängiger Herausgeberbeirat unterstützt die Redaktion bei der Erstellung und Einhaltung der redaktionellen Ausrichtung. Die aktuelle Zusammensetzung des Herausgeberbeirats findet sich auf der Webseite unter dem Menüpunkt Herausgeberbeirat.

Mitglieder der Herausgeberbeirats können als Autorinnen und Autoren für das JoHM tätig werden. Der Status als Mitglied des Herausgeberbeirats hat keinen Einfluss auf die das Manuskript betreffenden redaktionellen Entscheidungen.

Verantwortlichkeiten der Autorinnen und Autoren

Jede Autorin und jeder Autor sollte maßgeblich zu der Arbeit beigetragen haben und Verantwortung für alle Inhalte übernehmen. Die korrespondierende Autorin beziehungsweise der korrespondierende Autor übernimmt die Kommunikation mit der Redaktion und steht nach der Publikation zur Verfügung, um auf Kritik an dem Artikel zu reagieren sowie Fragen der Redaktion zu beantworten.

Weiterführende Informationen sind in den Hinweisen für Autorinnen und Autoren und in der Publikationsethik dargelegt.

Kriterien für die Autorenschaft

Für die Autorenschaft müssen nach den ICMJE-Empfehlungen die folgenden vier Kriterien erfüllt sein:

  1. Maßgebliche Beiträge zu Konzeption oder Design der Arbeit beziehungsweise zur Erhebung, Analyse oder Interpretation der verwendeten Daten UND
  2. Ausarbeitung des Manuskripts oder kritische Überarbeitung bedeutender Inhalte UND
  3. abschließende Zustimmung zu der zur Veröffentlichung bestimmten Version UND
  4. Einverständnis, Verantwortung für alle Aspekte der Arbeit zu übernehmen und sicherzustellen, dass alle Fragen bezüglich der Richtigkeit und Vollständigkeit sämtlicher Teile des Manuskripts angemessen untersucht und geklärt werden.

Weiterführende Informationen sind in der Publikationsethik dargelegt.

Redaktionsmitglieder als Autorinnen/Autoren

Sollten Mitglieder der Reaktion als Autorinnen oder Autoren eines Beitrags tätig werden, wird die redaktionelle Betreuung des entsprechenden Beitrags durch andere Redaktionsmitglieder übernommen.

Interessenkonflikte

Alle Personen, die am Begutachtungs- und Publikationsprozess beteiligt sind, müssen sich mögliche Interessenkonflikte bei der Ausübung ihrer Rolle im Begutachtungs- und Publikationsverfahren bewusst machen. Autorinnen und Autoren müssen das englische ICMJE-Formular zur Offenlegung von Beziehungen, Aktivitäten und Interessen (ICMJE Disclosure Form) ausfüllen. Die Angaben der Autorinnen und Autoren zu Interessenkonflikten werden mit dem Artikel veröffentlicht.

Finanzielle Förderung

Autorinnen und Autoren müssen die Herkunft von Forschungsmitteln im ICMJE-Formular zur Offenlegung von Beziehungen, Aktivitäten und Interessen (ICMJE Disclosure Form) erklären. Die Erklärung zur finanziellen Förderung wird unter Angabe des Förderkennzeichens mit dem Artikel veröffentlicht.

Verfügbarkeit von Daten

Autorinnen und Autoren werden aufgefordert, die ihren Beiträgen zugrunde liegenden Daten in einem Datenspeicher verfügbar zu machen, sofern dem ethische, datenschutzrechtliche oder andere rechtliche Gründe nicht entgegenstehen.

Schutz der Studienteilnehmerinnen und -teilnehmer

Jegliche Forschung sollte in Einklang mit der Deklaration von Helsinki in der jeweils aktuellen Fassung stehen. Die Zustimmung zur Durchführung der Studie sollte von einer unabhängigen lokalen, regionalen oder nationalen Prüfstelle eingeholt werden. Studienteilnehmerinnen und -teilnehmer sollten über die Ziele und Inhalte der Studie sowie über den Datenschutz informiert worden sein und ihre Einwilligung (informed consent) gegeben haben.

Weiterführende Informationen sind in der Publikationsethik dargelegt.

Vertraulichkeit

Die Redaktion behandelt die eingereichten Manuskripte und Materialien vertraulich und gibt sie ausschließlich an Gutachterinnen und Gutachter weiter. Diese werden ausdrücklich auf die Vertraulichkeit aller Informationen hingewiesen.

Begutachtungsverfahren (Peer Review)

Das JoHM gibt eingereichte Manuskripte (mit Ausnahme von Editorials und Abstracts) an unabhängige Expertinnen und Experten des jeweiligen Fachgebiets zur Begutachtung weiter. Der Ablauf des doppelblinden Peer-Review-Verfahrens wird an anderer Stelle ausführlich beschrieben (siehe Website Menüpunkt Review).

Beschwerde- und Einspruchsverfahren

Sollten Nutzerinnen und Nutzer des JoHM den Eindruck haben, dass Mitglieder der Redaktion oder des Herausgeberbeirats, Gutachterinnen und Gutachter oder Autorinnen und Autoren Vorgaben der Publikationsethik, redaktionellen Richtlinien oder Herausgeberrichtlinien nicht einhalten, bitten wir um eine schriftliche Beschwerde an die Redaktion unter healthmonitoring@rki.de.

Sollte die Redaktion nicht in der Lage sein, eine Beschwerde zu einem publizierten Artikel zu klären, kann die Angelegenheit an die Institution oder Fördereinrichtung der korrespondierenden Autorin beziehungsweise des korrespondierenden Autors verwiesen werden. In Fällen, in denen keine Einigung erzielt werden kann, kann ein entsprechender Hinweis zum Artikel veröffentlicht werden.

Autorinnen und Autoren haben das Recht, gegen redaktionelle Entscheidungen Einspruch zu erheben. Die Begründung für den Einspruch sollte schriftlich an die Redaktion unter healthmonitoring@rki.de gerichtet werden. Falls der Einspruch ein Gutachten des Peer-Review-Verfahrens betrifft: Ein etwaiger Austausch zwischen Autorinnen und Autoren und Gutachterinnen und Gutachtern wird durch die Redaktion vermittelt. Sollte keine Einigung erzielt werden, kann die Redaktion ein Schiedsgutachten einholen. Redaktionelle Entscheidungen nach einem Einspruchsverfahren sind endgültig.

Korrekturen (Errata/Corrigenda)

Im Falle von bedeutsamen Fehlern, die einen kleinen Teil einer ansonsten verlässlichen Publikation betreffen, prüft die Redaktion die Veröffentlichung einer Korrektur. Dies bezieht sich insbesondere auf Fehler, die unbeabsichtigt bei Erstellung der Manuskripte (honest error) oder durch die Redaktionsarbeit entstanden sind. Korrekturen infolge fehlerhafter Manuskripte werden als Corrigenda bezeichnet. Als Errata werden Korrekturen bezeichnet, die aufgrund von Fehlern bei der Redaktionsarbeit erforderlich werden.

Weiterführende Informationen sind in der Korrekturrichtlinie dargelegt.

Plagiate

Fremde Texte oder Daten dürfen nicht so dargestellt werden, dass der Eindruck entsteht, es seien Eigenleistungen der Autorinnen und Autoren. Sämtliche Quellen müssen in geeigneter Form genannt werden (das gilt auch für nahezu wörtliche Übernahmen, Zusammenfassungen und/oder Umschreibungen). Wörtliche Zitate müssen durch Anführungszeichen gekennzeichnet werden.

Die Redaktion kann für eingeladene Beiträge Textbausteine zur Verfügung stellen, zum Beispiel zur Beschreibung des Studiendesigns von Studien des Robert Koch-Instituts. Sie können zeitgleich in verschiedenen Beiträgen einer (oder mehrerer) Ausgaben erscheinen und gelten nicht als Plagiat.

Wissenschaftliches Fehlverhalten

Wird wissenschaftliches Fehlverhalten vermutet, leitet die Redaktion entsprechende Schritte zur Überprüfung ein. Zeigt sich im Verlauf der Untersuchung, dass tatsächlich wissenschaftliches Fehlverhalten vorliegt, wird die Redaktion den Artikel zurückziehen.

Weiterführende Informationen sind in der Publikationsethik und in der Korrekturrichtlinie dargelegt.

Mehrfachveröffentlichungen

Das JoHM akzeptiert keine Beiträge, die gleichzeitig bei einer oder mehreren anderen Fachzeitschriften eingereicht werden.

Weiterführende Informationen sind in der Publikationsethik dargelegt.

Preprints

Sollte das Manuskript auf einem Preprint-Server veröffentlicht werden, muss die Redaktion des JoHM darüber informiert und ein Link zur Weitergabe an die Reviewenden zur Verfügung gestellt werden. Die Autorinnen und Autoren sind dafür verantwortlich, dass nach der Publikation des Artikels im Preprint darauf verwiesen wird.

Übersetzungen

Beiträge für das JoHM werden in der Regel auf Deutsch verfasst. Die Redaktion veranlasst die Übersetzung ins Englische (bzw. Deutsche) durch ein Über­setzungs­büro. Die Kosten für die Übersetzung trägt das JoHM.

Open-Access-Statement

Das JoHM ist eine Open-Access-Zeitschrift, was bedeutet, dass alle Inhalte für die Nutzerinnen und Nutzer oder deren Institutionen kostenlos zur Verfügung stehen. Nutzerinnen und Nutzer sind zu den Vertragsbedingungen der Creative-Commons-Lizenz CC BY 4.0 (siehe unten) berechtigt, die Volltexte der Artikel zu lesen, herunterzuladen, zu kopieren, zu teilen, zu drucken, zu durchsuchen, zu verlinken, zur Indexierung zu crawlen, als Daten an Software weiterzugeben oder für andere rechtmäßige Zwecke zu verwenden, ohne vorherige Zustimmung des Herausgebers oder der Autorinnen und Autoren. Dies entspricht der Open-Access-Definition der Budapester Open Access Initiative (BOAI).

Lizenzinformation / Copyright

Nutzerinnen und Nutzern steht es frei, die veröffentlichten Artikel in beliebigen Medien und in jedem Format zu den Vertragsbedingungen der folgenden Creative-Commons-Lizenz zu kopieren und zu verbreiten: Creative Commons Namensnennung 4.0 International Lizenz (CC BY 4.0).

Mit der Zusendung des Manuskripts räumt die korrespondierende Autorin bzw. der korrespondierende Autor – für sämtliche beteiligten Autorinnen und Autoren – dem RKI das nicht-exklusive Recht ein, das betreffende Manuskript unter der Creative-Commons-Lizenz CC BY 4.0 zu veröffentlichen, und stimmt den Publikationsbedingungen zu (siehe Rechteeinräumung unter „Weiterführende Links“). Das Urheberrecht und das uneingeschränkte Recht, das Werk anderweitig zu veröffentlichen und weiter zu verwenden, verbleiben bei den beteiligten Autorinnen und Autoren. Eine Veröffentlichung erfolgt nur nach Annahme des Manuskripts durch den Herausgeber; es besteht kein Anspruch auf Veröffentlichung durch den Herausgeber.

Archivierung

Die im JoHM veröffentlichten Inhalte werden elektronisch auf dem edoc-Server der Robert Koch-Instituts und im Informationssystem der Gesundheitsberichterstattung des Bundes gespeichert, um die Verfügbarkeit für die Zukunft sicherzustellen. Die englischen Artikel werden zusätzlich bei PubMed Central archiviert.

Selbstarchivierung

Den Autorinnen und Autoren steht es frei, alle Versionen ihrer Arbeit (einschl. Preprints, angenommenem Manuskript, veröffentlichtem Artikel (Version of Record, Lizenz CC BY 4.0)) ohne Verzögerung in ein institutionelles oder fachliches Repositorium einzustellen. Es besteht kein Embargo.

Leserbriefe

Nutzerinnen und Nutzer des JoHM können durch Leserbriefe zur wissen­schaft­lichen Diskussion eines publizierten Artikels beitragen. Leserbriefe sollten innerhalb von drei Monaten nach Publikation des Artikels, auf den sie sich beziehen, an die Redaktion unter healthmonitoring@rki.de gesendet werden. Die Redaktion entscheidet über die Publikation. Leserbriefe werden, gegebenenfalls zusammen mit einer Antwort der Autorinnen und Autoren des betroffenen Artikels, auf der Webseite des JoHM veröffentlicht.

Gebühren

Für die Einreichung, redaktionelle Bearbeitung, Veröffentlichung und Übersetzung von Artikeln im JoHM werden keine Gebühren erhoben. Die Publikationskosten werden durch die finanziellen Mittel des Robert Koch-Instituts gedeckt, das als nachgeordnete Behörde durch das Bundesministerium für Gesundheit finanziert wird.

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Stand: 16.01.2024

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