Die Bundesrepublik Deutschland verfügt im internationalen Vergleich über ein dicht ausgebautes System der psychotherapeutischen Versorgung, das weitestgehend durch die gesetzlichen Sozialversicherungssysteme finanziert wird.
Seit dem Inkrafttreten des Psychotherapeutengesetzes im Jahr 1999 wird die ambulante Versorgung psychisch Erkrankter hauptsächlich durch niedergelassene ärztliche und psychologische Psychotherapeutinnen und -therapeuten geleistet. (Druckversion vergriffen) [mehr]
Hinweis: Das Themenheft wurde nach Erscheinen (2008) nicht mehr aktualisiert.