Nutzung der RKI-Gesundheitssurveydaten
Das Forschungsdatenzentrum (FDZ) "Gesundheitsmonitoring" am Robert Koch-Institut, zertifiziert durch den Rat für Sozial- und Wirtschaftsdaten (RatSWD), stellt die Daten bevölkerungsrepräsentativer Gesundheitssurveys für wissenschaftliche Auswertungen zur Verfügung.
Das Datenzentrum arbeitet nach den Kriterien des RatSWD für Forschungsdateninfrastruktur und erfüllt alle Anforderungen für eine Akkreditierung als Forschungsdatenzentrum. Die Forschungsfelder sind vor allem die Anwendung epidemiologischer Methoden sowie die statistische Auswertung von Daten zu nichtübertragbaren Krankheiten und deren Risikofaktoren. Das Forschungsdatenzentrum stellt interessierten Wissenschaftlern auf Antrag die Daten über diverse Zugangsmöglichkeiten für die wissenschaftliche Sekundärauswertung zur Verfügung.
Für die Nutzung der RKI-Gesundheitssurveydaten gibt es derzeit drei Zugangswege:
Public Use Files
Die Public Use Files können beim Epidemiologischen Datenzentrum (Robert Koch-Institut, FG21) per Antrag angefordert werden. Jeder Public Use File besteht aus dem jeweiligen Datensatz sowie einer Dokumentation mit Studienbeschreibung, Muster der Erhebungsunterlagen, Codeplan und Benutzeranleitung.
Weitergehende Datennutzung
Im Rahmen von Datennutzungsverträgen können weitere Daten zur Verfügung gestellt und gegebenenfalls gemeinsam ausgewertet werden.
- Gastarbeitsplatz
Wissenschaftliche Auswertungen mit Daten, die aus Datenschutzgründen besonderen Zugangsbeschränkungen unterliegen, sind am Gastarbeitsplatz möglich.
Für die Bereitstellung von weiteren Datenzugangswegen (beispielsweise „remote data access“ und kontrolliertes Fernrechnen), werden die dafür notwendigen technischen Strukturen in den nächsten Jahren sukzessive entwickelt und ausgebaut.
Beschwerdestelle des RatSWD
Seit Juli 2016 hat der RatSWD eine Beschwerdestelle eingerichtet. Über ein Kontaktformular auf der Homepage des RatSWD haben Sie die Möglichkeit, ungeklärte Probleme bei der Nutzung der Daten des FDZ, die Sie nicht im Austausch mit dem zuständigen Ansprechpartner im FDZ regeln konnten, an den RatSWD zu adressieren.
Das Kontaktformular sowie Details zur Zuständigkeit und zum Verfahren finden Sie auf der Webseite des RatSWD.
Stand: 21.07.2016