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129. Genehmigung nach dem Stammzellgesetz

Erteilt am 24.10.2017.

1. Genehmigungsinhaber(in)

Herr PD Dr. Boris Greber, Max-Planck-Institut für molekulare Biomedizin, Münster

2. Zell-Linien

Die vorgesehenen Forschungsarbeiten erfolgen unter Verwendung der folgenden humanen embryonalen Stammzell-Linien:

  • HUES 6 (Harvard University, Cambridge, MA, USA)
  • NCL-3 (Newcastle Fertility Centre, Newcastle upon Tyne, Großbritannien)

Die Genehmigung gilt auch für die Verwendung von Sub-Linien (z.B. von klonalen Sub-Linien oder genetisch modifizierten Derivaten) der genannten humanen embryonalen Stammzell-Linien.

3. Angaben zum Forschungsvorhaben

Die Forschungsarbeiten unter Verwendung von hES-Zellen sind mit jenen Arbeiten identisch, die im Rahmen der 37. und 52. Genehmigung nach dem StZG sowie im Rahmen von Erweiterungen dieser Genehmigungen durchgeführt werden dürfen. Es wird auf die Ausführungen bei diesen Genehmigungen verwiesen.

4. Hochrangigkeit der Forschungsziele

Zur Hochrangigkeit der Forschungsziele wird auf die Ausführungen bei den o. g. Genehmigungen verwiesen.

5. Notwendige Vorarbeiten und Erforderlichkeit der Verwendung von humanen embryonalen Stammzellen für die mit dem Vorhaben verfolgten Fragestellungen

Zur Vorklärung der Forschungsfragen sowie zur Notwendigkeit der Verwendung von hES-Zellen wird auf die Ausführungen bei den o. g. Genehmigungen verwiesen.

Stand: 24.10.2017

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