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Informationen und Materialien

Die Forschung mit humanen embryonalen Stammzellen ist in Deutschland durch das "Gesetz zur Sicherstellung des Embryonenschutzes im Zusammenhang mit Einfuhr und Verwendung menschlicher embryonaler Stammzellen (Stammzellgesetz - StZG)" geregelt. Die Gewinnung humaner embryonaler Stammzellen ist in Deutschland durch das "Gesetz zum Schutz von Embryonen (Embryonenschutzgesetz - EschG)" verboten. Die Gesetzestexte können unter Gesetze eingesehen werden.

Außerdem findet man unter dem Punkt Links Informationen zu

  • relevanten ethischen Stellungnahmen
  • Forschungsnetzwerken
  • Stammzellbanken und
  • Stammzellregistern,

die für die Forschung mit humanen embryonalen Stammzellen von Interesse sind.

Stand: 09.12.2013

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