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Für den Arzt: Hinweise zu Probenentnahme und -versand

Die Probenentnahme erfolgt nach Absprache mit dem zuständigen Gesundheitsamt und möglichst früh nach Symptombeginn unter Einhaltung adäquater persönlicher Schutzmaßnahmen (entsprechend ABAS-Beschluss 609, d.h. Tragen einer Atemschutzmaske des Standards FFP2 oder höher, Schutzbrille, Handschuhe, Schutzkittel).

Erscheinungsdatum
10.08.2009

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