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Muss eine Grundimmunisierung wiederholt werden, wenn sie mehr als zehn Jahre zurückliegt oder reicht eine Auffrischung?

Die Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO), die Sie auf unseren Internetseiten einsehen können, legen hier klare Vorgehensweisen fest. Es gilt, dass jede Impfung zählt und eine einmal erfolgte Grundimmunisierung auch bei Intervallen, die mehr als zehn Jahre betragen, nicht wiederholt werden muss. Um einen sicheren Schutz gegen Tetanus zu erzielen, empfiehlt die STIKO die Auffrischungsimpfung gegen diese Erkrankung alle zehn Jahre. Sollte ein begründeter Verdacht vorliegen, dass z.B. wegen anderer Erkrankungen schlecht auf die Impfungen reagiert wird oder ein besonders hohes Expositionsrisiko besteht, so ist bei einem sehr langen Abstand zur letzten Dosis gegebenenfalls nach der Auffrischimpfung eine Titerbestimmung nach vier bis sechs Wochen hilfreich. In der Regel sollte eine Auffrischungsimpfung jedoch einen sicheren Schutz gewährleisten. Bei extrem langen Intervallen (z.B. 40 Jahre und länger) kann eine zweite Dosis z.B. im Abstand von 6 Monaten diskutiert werden.

Stand: 02.10.2003

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